Anfrage Nr. 2733/2017:
Anfrage der CDU-Fraktion zum Disziplinarverfahren gegen Stadtrat Härke

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der CDU-Fraktion zum Disziplinarverfahren gegen Stadtrat Härke

Nachdem der Oberbürgermeister gegen den Personal- und Kulturdezernenten Harald Härke ein Disziplinarverfahren eingeleitet hat, erwägt er nunmehr, obwohl Stadtrat Härke inzwischen seinen Eintritt in den Ruhestand angeboten und einige der gegen ihn erhobenen Vorwürfe eingeräumt hat, diesem den Verbleib als Kulturdezernent bis zu seinem regulären Rentenalter zu ermöglich. Das Personaldezernat und die Zuständigkeit für die Feuerwehr sollen dabei kommissarisch durch andere Personen übernommen werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wann und auf welche Weise hat der Oberbürgermeister von den Vorwürfen gegen Stadtrat Härke erstmalig Kenntnis erhalten, und wann und in welcher Weise ist der Oberbürgermeister in der Angelegenheit erstmalig tätig geworden?
2. Hat der Oberbürgermeister jemals an Stadtrat Härke oder anderen Personen den Wunsch oder gar die Forderung herangetragen, einem Mitarbeiter seines Zuständigkeitsbereiches eine Gehaltserhöhung/Sonderzahlung zu gewähren?
3. Ist es zutreffend, dass der Oberbürgermeister, vor Einleitung des Disziplinarverfahrens, versucht hat, die Angelegenheit ohne Veröffentlichung der Vorwürfe dadurch zu beenden, dass er Stadtrat Härke zum Eintritt in den vorgezogenen Ruhestand aufgefordert bzw. ihm diesen nahegelegt hat? Falls ja: Wie ist dieses Verhalten des Oberbürgermeisters unter dem Gesichtspunkt der Transparenz gegenüber den Ratsgremien und der Öffentlichkeit zu beurteilen?



Jens Seidel
Vorsitzender