Drucksache Nr. 2732/2017 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der AfD-Fraktion zum Familiennachzug der subsidiär Schutzberechtigten
in der Ratssitzung am 30.11.2017, TOP 3.4.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
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2732/2017 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der AfD-Fraktion zum Familiennachzug der subsidiär Schutzberechtigten
in der Ratssitzung am 30.11.2017, TOP 3.4.

Der Niedersächsische Städtetag (NST) sieht die Voraussetzungen für einen "Familiennachzug der subsidiär Schutzberechtigten" in Niedersachsen derzeit generell nicht gegeben. Entsprechend äußert sich das Präsidium des NST in den NST-Nachrichten 8/2017 (Seite 171).

Wir fragen die Verwaltung:

1. Teilt die LHH diese Einschätzung in Bezug auf die Stadt Hannover?

Dieser Familiennachzug ist bekanntlich seit März 2016 für den Zeitraum von zwei Jahren ausgesetzt worden. Er soll, so das Präsidium, weiterhin ausgesetzt bleiben, solange die Voraussetzungen (u.a. Bedarfsdeckung bei Schulen, Kitas, Wohnungen) nicht erfüllt sind.

2. Schließt sich die LHH dieser Forderung an?

3. Für wie wahrscheinlich hält es die LHH, dass die Voraussetzungen für den Familiennachzug bis zum März 2018, also bis zum Ablauf der Zweijahresfrist gegeben sein werden?


Mit freundlichen Grüßen

Sören Hauptstein
Beigeordneter und Fraktionsvorsitzender im Rat der LHH
Bezirksratsherr im Stadtrat Südstadt-Bult

Text der Antwort


Frage 1 und 2: Teilt die LHH diese Einschätzung in Bezug auf die Stadt Hannover? / Schließt sich die LHH dieser Forderung an?

Der Familiennachzug ist derzeit bzw. bis zum 16.03.2018 für Personen ausgesetzt, die subsidiären Schutz genießen und denen nach dem 17.3.2016 eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde. Es gibt bundesweit und auch für die Landeshauptstadt Hannover keine abschließend belastbaren Datengrundlagen über die Größe dieses Personenkreises. Für Hannover allerdings dürfte die Anzahl derer, die bei einem etwaigen Auslaufen der derzeitigen Aussetzung des Familiennachzugs einen solchen zusätzlich begehren könnten, auf etwa 100 Personen zu schätzen sein. Ob und ggf. wie viele Personen im Rahmen der Familienzusammenführung einreisen würden, kann naturgemäß nicht verlässlich abgeschätzt werden.

Mit Blick auf die in Bezug genommene Positionierung des NST ist es wichtig, diese in ihrem Gesamtaussagegehalt zu würdigen. Tatsächlich ist vom NST-Präsidium festgestellt worden, dass die Voraussetzungen für einen Familiennachzug insbesondere angesichts der aufwachsenden Bedarfe an Schulen, Kitas sowie auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt nicht gegeben seien. Das NST-Präsidium hat daraus die an das Land gerichtete Forderung abgeleitet, die Aussetzung des Familiennachzugs vorerst zu verlängern, dies aber gleichzeitig mit der Forderung nach einer unverzüglichen Schaffung der Voraussetzungen für den Familiennachzug verknüpft. Die Landeshauptstadt Hannover hat sich in die entsprechenden Diskussionen in den Gremien des NST intensiv eingebracht. Sie teilt daher die beschlossene Position.


Frage 3: Für wie wahrscheinlich hält es die LHH, dass die Voraussetzungen für den Familiennachzug bis zum März 2018, also bis zum Ablauf der Zweijahresfrist, gegeben sein werden?

Grundsätzlich würde die Herstellung der erforderlichen infrastrukturellen Voraussetzungen einen größeren zeitlichen Vorlauf benötigen. Sollte die Aussetzung des Familiennachzuges gleichwohl nicht über den 16.03.2018 hinaus verlängert werden, wird die LHH darauf situationsgerecht reagieren.