Anfrage Nr. 2732/2017:
Anfrage der AfD-Fraktion zum Familiennachzug der subsidiär Schutzberechtigten

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Anfrage der AfD-Fraktion zum Familiennachzug der subsidiär Schutzberechtigten

Der Niedersächsische Städtetag (NST) sieht die Voraussetzungen für einen "Familiennachzug der subsidiär Schutzberechtigten" in Niedersachsen derzeit generell nicht gegeben. Entsprechend äußert sich das Präsidium des NST in den NST-Nachrichten 8/2017 (Seite 171).

Wir fragen die Verwaltung:

1. Teilt die LHH diese Einschätzung in Bezug auf die Stadt Hannover?

Dieser Familiennachzug ist bekanntlich seit März 2016 für den Zeitraum von zwei Jahren ausgesetzt worden. Er soll, so das Präsidium, weiterhin ausgesetzt bleiben, solange die Voraussetzungen (u.a. Bedarfsdeckung bei Schulen, Kitas, Wohnungen) nicht erfüllt sind.

2. Schließt sich die LHH dieser Forderung an?

3. Für wie wahrscheinlich hält es die LHH, dass die Voraussetzungen für den Familiennachzug bis zum März 2018, also bis zum Ablauf der Zweijahresfrist gegeben sein werden?


Mit freundlichen Grüßen

Sören Hauptstein
Beigeordneter und Fraktionsvorsitzender im Rat der LHH
Bezirksratsherr im Stadtrat Südstadt-Bult