Drucksache Nr. 2731/2015:

Anträge und Empfehlungen der Stadtbezirksräte zum Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2016

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2731/2015
140
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt


Anträge und Empfehlungen der Stadtbezirksräte zum Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2016

Antrag,


die von den Stadtbezirksräten in ihren Beratungen zum Haushaltsplan 2016 angenommenen Anträge (140) in ihrer Gesamtheit abzulehnen.

Im Einzelnen sind damit die in der Fachausschusszuständigkeit des Gremiums Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung liegenden 3 Anträge zur Kenntnis zu nehmen und das Anhörungsverfahren bezüglich der
Stadtbezirksratsanträge als abgeschlossen zu betrachten.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Hierzu wurden seitens der Antragsteller/innen keine Aussagen getroffen.

Kostentabelle


Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Aufgrund des § 93 (2) Satz 3 NKomVG (Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz) sind die Stadtbezirksräte bei der Beratung der Haushaltssatzung bzw. des Verwaltungsentwurfs im Rahmen ihrer Aufgaben nach § 93 (1) NKomVG zu hören. Das ist in den Haushaltsplanberatungen der Stadtbezirksräte geschehen.


Die Fachausschüsse hatten im Rahmen ihrer Haushaltsplanberatungen Gelegenheit, sich mit den Anträgen und Empfehlungen der Stadtbezirksräte ihres Zuständigkeitsbereichs zu befassen.

In den Fachausschussberatungen (bis einschließlich 26.11.2015) wurden die Anträge und
Empfehlungen zur Kenntnis genommen, ohne dass hierzu explizit Voten abgegeben wurden.

Die von den Stadtbezirksräten beschlossenen Anträge sind - getrennt nach nichtinvestiver Tätigkeit und Investitionsmaßnahmen - in der Reihenfolge der Teilhaushalte, untergliedert nach den jeweiligen Produkten, als Anlagen beigefügt.


Die Mitglieder der Stadtbezirksräte erhalten diese Drucksache ohne die Anlage zur Kenntnis. Das vollständige Exemplar der Drucksache liegt zur Einsichtnahme im Rathaus bei OE 18.60.1 aus.


20.11 
Hannover / 30.11.2015