Informationsdrucksache Nr. 2728/2021:
Durchführung einer Überörtlichen Prüfung gemäß §§ 1 bis 4 NKPG
durch den Nds. Landesrechnungshof ; "Störfaktoren im Baugenehmigungsverfahren für Mehrfamilienhäuser"

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2728/2021 (Originalvorlage)

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Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
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2728/2021
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Durchführung einer Überörtlichen Prüfung gemäß §§ 1 bis 4 NKPG
durch den Nds. Landesrechnungshof ; "Störfaktoren im Baugenehmigungsverfahren für Mehrfamilienhäuser"

Im Rahmen einer Schwerpunktprüfung des Nds. Landesrechnungshofes (LRH) "Störfaktoren im Baugenehmigungsverfahren für Mehrfamilienhäuser " wurde bei der Landeshauptstadt Hannover (LHH) eine überörtliche Prüfung durchgeführt. Bei dieser Prüfung wurden insgesamt 12 Kommunen geprüft, um Hemmnisse insbesondere in Bezug auf die Effizienz sowie Gründe für den Zeitbedarf in Baugenehmigungsverfahren für Mehrfamilienhäuser zu identifizieren.


Ausgewählt wurden dabei von der Siedlungsstruktur unterschiedliche Kommunen, von ländlich geprägten Landkreisen über Kleinstädte bis hin zur Landeshauptstadt.


Die Untersuchung hat von Mitte bis Ende 2020 stattgefunden. Sie bestand aus der Auswertung von Daten und in einer Überprüfung vor Ort, bei der der LRH mit Mitarbeitenden der Bauaufsicht der LHH ebenso gesprochen hat.


Das Prüfergebnis zeigt, dass die Faktoren, die zu Zeithemmnissen von Baugenehmigungsverfahren für Mehrfamilienhäuser führen, nur teilweise von den Unteren Bauaufsichtsbehörden beeinflussbar sind (Tz. 126).


Hinsichtlich der Faktoren, die von dort beeinflussbar sind, steht entgegen einem teilweise in der Vergangenheit in Teilen der Öffentlichkeit entstandenen Eindruck die Bauaufsicht der LHH keineswegs schlechter da als die anderen untersuchten Kommunen. Zudem empfiehlt der LRH in Tz. 20 sogar allen Bauaufsichtsbehörden, Organisationsuntersuchungen durchzuführen, um Prozesse zu optimieren. Insofern war die vor einigen Jahren von der LHH in Auftrag gegebene Organisationsuntersuchung methodisch der richtige Weg, den der LRH nunmehr allen Bauaufsichtsbehörden empfiehlt, um Schwachstellen zu identifizieren. Die LHH hat aus dieser Untersuchung heraus insbesondere ihren Personalbedarf in der Bauantragssachbearbeitung konkretisiert und neues Personal eingestellt, die innere Struktur des Bereichs Bauordnung durch die Einrichtung eines Sachgebietes für bestimmte, besonders arbeits- und beratungsintensive, Sonderbauten optimiert sowie Verbesserungen und Vereinheitlichungen der Arbeitsweisen in der Antragssachbearbeitung angestoßen.


Zudem ist herauszustellen, dass die LHH mit dem im Rahmen der hannoverschen Wohnungsbauoffensive 2016 geschaffenen Sachgebiet „Bauaufsicht Wohnungsbau“ zur Forcierung von Wohnungsbaugenehmigungen eine eigene Organisationseinheit eingerichtet hat (Tz. 122). Bis zu 3.000 genehmigte zusätzliche Wohneinheiten/Jahr zeugen hiervon.


Die Verwaltung sieht den Prüfbericht deshalb als Bestätigung des eingeschlagenen Weges an, organisatorische und personelle Strukturen in der Bauordnung systematisch untersuchen zu lassen und so aufgedeckte Verbesserungspotentiale im Rahmen des Möglichen sodann umzusetzen. Es ist deshalb vorgesehen, dieses Vorgehen auch beim bisher nicht durch eine Organisationsuntersuchung untersuchten repressiven Teil der Bauordnung (Baupolizei) und der Widerspruchssachbearbeitung zu gehen.


Der LRH hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht vom 24.08.2021 (Aktenzeichen 10712/6.3-1/2020/2) zusammengefasst. Sofern aufgrund der von der LHH eingereichten Stellungnahme Anpassungen bzw. Korrekturen der Prüfungsmitteilung vorzunehmen waren, wurden diese vom LRH eingearbeitet.


Gemäß § 5 Abs. 1 NKPG ist der wesentliche Inhalt des Prüfungsberichts dem Rat der Stadt Hannover bekannt zu geben. Mit dieser Drucksache erhält jedes Ratsmitglied zur umfassenden Unterrichtung den kompletten Prüfbericht als Anlage im CARA elektronisch zur Kenntnis.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender Aspekte werden von dieser Drucksache nicht berührt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

20.11 
Hannover / 09.12.2021