Drucksache Nr. 2727/2014:

Anträge und Empfehlungen der Stadtbezirksräte zu dem Verwaltungsentwurf zum Haushaltsplan 2015 einschließlich Investitionsprogramm

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An die Stadtbezirksräte 01 - 13
(zur Kenntnis - ohne Anlagen)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2727/2014
132
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt


Anträge und Empfehlungen der Stadtbezirksräte zu dem Verwaltungsentwurf zum Haushaltsplan 2015 einschließlich Investitionsprogramm

Antrag,


die von den Stadtbezirksräten in ihren Beratungen zum Haushaltsplan 2015 angenommenen Anträge (132) in ihrer Gesamtheit abzulehnen.

Dieses inkludiert im Einzelnen:

1.) Die in der Fachausschusszuständigkeit des Gremiums Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung liegenden 2 - von den Stadtbezirkräten angenommenen - Anträge in seiner Sitzung am 03. Dezember 2014 zur Kenntnis zu nehmen.
2.) Das Anhörungsverfahren bezüglich der als Anlagen aufgeführten Anträge und Empfehlungen -- insgesamt 132 angenommene Anträge einschließlich der oben
- s. Ziff. 1.) - genannten -- der Stadtbezirksräte als abgeschlossen zu betrachten und diese nicht zu berücksichtigen, soweit nicht in den entsprechenden Fachausschussberatungen in ihrer jeweiligen Zuständigkeit von den Gremien Anträge aufgegriffen und beschlossen wurden oder eine Fraktion oder ein einzelnes Ratsmitglied sich einzelne Anträge zu eigen gemacht und sie zur Abstimmung gestellt hat oder sie sich auf die Aufteilung der Bezirksratsmittel beziehen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Hierzu wurden seitens der Antragsteller/innen keine Aussagen getroffen.

Kostentabelle


Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Aufgrund des § 93 (2) Satz 3 NKomVG (Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz) sind die Stadtbezirksräte bei der Beratung der Haushaltssatzung bzw. des Verwaltungsentwurfs im Rahmen ihrer Aufgaben nach § 93 (1) NKomVG zu hören. Das ist in den Haushaltsplanberatungen der Stadtbezirksräte geschehen.
Die Fachausschüsse hatten im Rahmen ihrer Haushaltsplanberatungen Gelegenheit, sich mit den Anträgen und Empfehlungen der Stadtbezirksräte ihres Zuständigkeitsbereichs zu befassen.

In den Fachausschussberatungen (bis einschließlich 27.11.2014) wurden die Anträge und
Empfehlungen zur Kenntnis genommen, ohne dass hierzu explizit Voten abgegeben wurden.

Die von den Stadtbezirksräten beschlossenen Anträge sind - getrennt nach nichtinvestiver Tätigkeit und Investitionsmaßnahmen - in der Reihenfolge der Teilhaushalte, untergliedert nach den jeweiligen Produkten, als Anlagen beigefügt.


Die Mitglieder der Stadtbezirksräte erhalten diese Drucksache ohne die Anlage zur Kenntnis. Das vollständige Exemplar der Drucksache liegt zur Einsichtnahme im Rathaus bei OE 18.60.1 aus.


20.11 
Hannover / 28.11.2014