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Entgeltordnung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover
Antrag,
die als Anlage beigefügte Entgeltordnung für Grabpflegeleistungen auf den Friedhöfen der Landeshauptstadt Hannover und eine Anhebung der Entgelte für Grabpflegeleistungen auf den Friedhöfen der Landeshauptstadt Hannover zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Beide Geschlechter sind gleichermaßen betroffen.
Eine Benachteiligung bestimmter Einwohner-/ innengruppen ist nicht gegeben.
Kostentabelle
Die finanziellen Auswirkungen sind in der nachfolgenden Begründung dargestellt.
Begründung des Antrages
Der Rat der Stadt Hannover hat am 23.02.2012 die DS 2351/2011 „Haushaltssicherungskonzept 2012 bis 2014 (HSK VIII)“ beschlossen.
Mit diesem Beschluss wurde die Verwaltung beauftragt, ab dem Haushaltsjahr 2012 u. a. durch Dezernatsmaßnahmen einen Konsolidierungsbeitrag in Form von Ertragserhöhungen in Höhe von 4,1 Mio. Euro zu leisten. Im Rahmen dieser Dezernatsmaßnahmen ist als Anlage der DS 2351 / 2011 unter der Maßnahme 111, Produkt 55301 die HSK-Maßnahme „Erhöhung der Einnahmen aus der Grabpflege um durchschnittlich 16 %“ genannt. Diese Maßnahme soll eine dauerhafte Ergebnisverbesserung im HSK VIII Zeitraum von jährlich 160.000 € ab dem Jahr 2013 erbringen.
67.4
Hannover / 29.11.2012