Drucksache Nr. 2724/2025:
Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Grundschulkinderbetreuung

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2724/2025 (Originalvorlage)
2724/2025 (Originalvorlage)
0496/2026 (Änderungsantrag)

Beratungsverlauf:

  • 28.01.2026: Schul- und Bildungsausschuss: Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen
  • 25.02.2026: Schul- und Bildungsausschuss
  • Zukünftig: Ausschuss für Haushalt Finanzen Rechnungsprüfung Feuerwehr und öffentliche Ordnung
  • Zukünftig: Verwaltungsausschuss

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung
In den Verwaltungsausschuss
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2724/2025
1 (online)
 

Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Grundschulkinderbetreuung

Im Hinblick auf die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Grundschulkinderbetreuung wird eine Ausweitung der bisherigen Maßnahmen des „Feuerwehrtopfes“ vorgeschlagen. Die hierzu nötige Erhöhung der finanziellen Mittel ab dem Schuljahr 2026/2027 geht mit einer Weiterentwicklung der bisherigen Betreuungsmaßnahmen einher. Künftig wird hiermit u.a. die quantitative Ausweitung und qualitative Verbesserung auch mit dem Ziel einer Anpassung zum kostenfreien Angebot der Ganztagsschulbetreuung verfolgt.

Zur Verdeutlichung dieser Anpassung und der deutlichen Aufwertung wird das Betreuungsangebot „Feuerwehrtopf“ künftig die neue Bezeichnung „GanztagsBrückenHannover (GBH)“ erhalten. Es soll damit verdeutlicht werden, dass es sich an diesen Standorten um ein Übergangsmodell bis zur Umsetzung der Ganztagsgrundschule handelt.

Insofern wird beantragt, folgende Maßnahmen zu beschließen:

1. Die Anerkennung der Bedarfe an zusätzlichen Finanzmitteln für das Betreuungsangebot „Feuerwehrtopf“.


2. Auszahlung eines Kostenzuschusses für die Mittagessenversorgung auch für Betreuungsangebote des „Feuerwehrtopfs“, in Höhe des städtischen Mittagessenzuschusses für die Ganztagsschulbetreuung.
3. Errichtung von mobilen Raumeinheiten für die Abbildung von Betreuungsplätzen an Grundschulen bzw. die Anmietung und Ausstattung entsprechender Räume.
4. Maßnahmen zur Gegenfinanzierung bzgl.
a) Anpassung des Betreuungsschlüssels in der Früh- und Spätbetreuung der Ganztagsgrundschulbetreuung
b) Erhebung von Elternbeiträgen für Sachkosten in der Ganztagsschulbetreuung

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die ganztägige Betreuung in den Grundschulen richtet sich generell an alle Geschlechter. Sowohl der bedarfsgerechte Ausbau der Ganztagsgrundschulen, als auch die Qualitätsentwicklung von Bildungsangeboten in Ganztagsschulen sind Möglichkeiten zur Verbesserung der Bildungsgerechtigkeit von Kindern und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Mütter und Väter.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Keine Auswirkung.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilergebnishaushalt 40 - Investitionstätigkeit
Produkt 24304
Schulübergreifende Programme und Projekte
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
   
   
Transferaufwendungen €2,866,760.00
   
Saldo ordentliches Ergebnis (€2,866,760.00)
   
  
Zu den Kosten:

Die ausgewiesenen Aufwendungen in der Kostentabelle beziehen sich auf ein Haushaltsjahr.

Die quantitative Ausweitung und qualitative Verbesserung der Betreuungsmaßnahmen aus den finanziellen Mitteln des „Feuerwehrtopfes“ soll ab dem Schuljahr 2026/2027 umgesetzt werden.

Die Aufwendungen für Betreuungsmaßnahmen für Grundschulkinder aus den Mitteln des „Feuerwehrtopfs“ wurden zuletzt zum Haushaltsplan 2022 mit der Beschlussdrucksache 1546/2022 erhöht und gleichzeitig für die Folgejahre verstetigt. Aktuell werden aus den Mitteln des „Feuerwehrtopfs“ insgesamt 475 Betreuungsplätze finanziert. Dafür stehen insgesamt jährlich 1.067.000 € im städtischen Haushalt zur Verfügung.


1. Finanzielle Auswirkungen ab dem Haushaltsjahr 2026

Mit der Ausweitung des Betreuungsangebots um weitere 500 Betreuungsplätze zum Schuljahresbeginn 2026/27 und der qualitativen Verbesserung des Betreuungsangebots insgesamt entsteht ein zusätzlicher Finanzmittelbedarf i. H. v. 2.600.000 € pro Haushaltsjahr.

Die qualitative Verbesserung umfasst dabei die Finanzierung von Koordinationsstunden, Vor- und Nachbereitungszeiten, Ferienbetreuung, Vertretungsstunden und Sachkosten.

Mit der Ausweitung des Betreuungsangebots stehen dann insgesamt 975 Plätze über den Feuerwehrtopf mit einem jährlichen Finanzierungsvolumen i. H. v. 3.667.000 € zur Verfügung.

Die Betreuungsplätze an den jeweiligen Schulstandorten werden längstens bis zum Wechsel der Grundschule in den Ganztagbetrieb benötigt.



Für die Mittagessenversorgung im Rahmen des Betreuungsangebots des Feuerwehrtopfs soll ein Kostenzuschuss, analog zum städtischen Mittagessenzuschuss für die Ganztagsschulbetreuung, gezahlt werden. Somit ergibt sich ein jährlicher Finanzmittelbedarf i. H. v. 266.760 € für die Mittagessenversorgung im Rahmen des Feuerwehrtopfs.

Die Möglichkeiten zur Errichtung von mobilen Raumeinheiten für die Abbildung von Betreuungsplätzen an Grundschulen bzw. für die Anmietung und Ausstattung von Räumen werden je Schulstandort im Einzelnen geprüft. Die Höhe der Kosten werden im Einzelnen ermittelt und sind abhängig von den Gegebenheiten am jeweiligen Schulstandort.


2. Deckung der finanziellen Auswirkungen ab dem Schuljahr 2026/27

Zur Kompensation der Mehrkosten sollen im Teilhaushalt 40 folgende Änderungen bei der Finanzierung von Ganztagsgrundschulen umgesetzt werden:
  • Anpassung des Betreuungsschlüssels in der Früh- und Spätbetreuung in der Ganztagsgrundschulbetreuung von 2:25 auf 1:15, sowie Mindestteilnahmezahl je Angebot i. H. v. 5 Kindern ab dem SJ 2026/27 Einsparung für den städtischen Haushalt der LHH 680.000 €. Die entsprechende Drucksache wird von der Verwaltung vorbereitet und zur Beschlussfassung vorgelegt.
  • Elternbeiträge für Sachkosten von 6,50 € monatlich p. P. für 9 Monate Schulzeit im Rahmen der Ganztagsgrundschulbetreuung (Grundlage der Erhebung ergibt sich aus § 71 NSchG) ab dem SJ 2027/28 Einsparung für den städtischen Haushalt der LHH 619.000 €

Darüber hinaus werden seitens der Verwaltung im Jahr 2026 weitere Möglichkeiten geprüft die finanziellen Auswirkungen für die Ganztagsgrundschulbetreuung in den darauffolgenden Schuljahren zu kompensieren.

Das Land Niedersachsen wird die Ganztagsfinanzierung für Grundschulen anpassen. Mit einer Änderung des Klassenbildungserlasses wird ab dem Schuljahr 2026/2027 der fünfte Wochentag in die Berechnung des Landes mit einbezogen.


Demnach werden ab dem Schuljahr 2026/27 zusätzliche Mittel vom Land Niedersachen bereitgestellt. Bis zum Schuljahr 2029/30 wird die Gesamthöhe voraussichtlich bis auf 620.000 € pro Jahr ansteigen, danach dann verstetigt. Somit reduzieren sich die jährlichen Aufwendungen für die LHH sukzessive, entsprechend der Umsetzung des Rechtsanspruchs aufsteigend ab dem Schuljahr 2026/27.

Begründung des Antrages

Ausgangslage

Ab dem Schuljahr 2026/2027 sieht das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) die stufenweise Einführung eines Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder beginnend mit Jahrgang 1 vor. Somit hat ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung von acht Stunden an allen fünf Werktagen.



Der Gesetzgeber überlässt es den Ländern und Kommunen zu entscheiden, den Rechtsanspruch in der Schule oder in Kindertageseinrichtungen bzw. Horten in freier oder öffentlicher Trägerschaft zu erfüllen. Das Land Niedersachsen überträgt diese Entscheidung auf die Kommunen, unterstützt aber grundsätzlich den Ausbau von Ganztagsschulen.

In der Landeshauptstadt Hannover wird der Rechtsanspruch vorrangig in Ganztagsgrundschulen sowie ergänzend in Horten und alternativen Betreuungsmaßnahmen, wie z. B. über den „Feuerwehrtopf“, umgesetzt und sind grundsätzlich rechtsanspruchserfüllend. Unter Berücksichtigung aller entsprechenden Angebote beträgt die stadtweite Quote der Betreuungsplätze für Grundschulkinder aktuell rund 75 %, wobei die Verteilung unregelmäßig über das Stadtgebiet erfolgt.
Es ist erklärtes Ziel der Landeshauptstadt Hannover, allen interessierten Grundschulen den Übergang in den Ganztagsschulbetrieb zu ermöglichen (B-DS 2177/2009, B-DS 2120/2013). Von 62 Grundschulen im Stadtgebiet sind derzeit 48 Ganztagsschulen. Weitere Ganztagsgrundschulen sind in Planung (I-DS 0669/2017, I-DS 2129/2017), aufgrund fehlender baulicher Voraussetzungen verzögert sich die Realisierung jedoch.

Von den derzeitigen verbliebenen 14 Grundschulen ohne Ganztagsangebot gibt es solche mit und ohne Interessensbekundung für den Ganztag (Anlage 1). Allen gleich ist ein stetig steigender Betreuungsbedarf, gekennzeichnet durch eine anhaltende Nachfrage durch Eltern nach Betreuungsplätzen.

Grundschulen mit Betreuungsmaßnahmen aus dem „Feuerwehrtopf“

Im Jahr 2013 wurde mit politischem Beschluss der sogenannte „Feuerwehrtopf“ für die Einrichtung zusätzlicher Betreuungsmaßnahmen für Grundschulkinder eingerichtet. Diese Betreuungsangebote werden in den Stadtteilen vorgehalten, in denen erst zu späteren Zeitpunkten Grundschulen zu Ganztagsgrundschulen ausgebaut werden können. Diese Maßnahmen stellen eine Übergangslösung zur Ganztagsgrundschule dar und enden mit dem Ganztagsschulstart einer Grundschule.

Mit den finanziellen Mitteln des „Feuerwehrtopf“ konnten seinerzeit Betreuungsmaßnahmen mit 25 bis 100 Plätzen in Schulbezirken eingerichtet werden, in denen ein hoher Betreuungsbedarf festgestellt wurde. Im Unterschied zu einer Ganztagsgrundschule stehen bei diesen Betreuungsangeboten keine eigenen Räumlichkeiten zur Verfügung, sodass das Betreuungsangebot durch Doppelnutzung in den Schulräumen der Grundschulen stattfindet.

Mithin sind die Betreuungsmaßnahmen aus den Mitteln des „Feuerwehrtopfs“ hinsichtlich der Betreuungsplatzanzahl begrenzt. Jedoch konnten in der Vergangenheit gute Lösungen für eine Vielzahl an Betreuungsangeboten geschaffen und dem Mangel an ausreichender Nachmittagsbetreuung an den Grundschulen ohne Ganztagsbetrieb, sowie einer Abwanderung an umliegende Ganztagsgrundschulen entgegengewirkt werden.

Um Eltern auch an Grundschulen ohne Ganztag ein qualitatives Betreuungsangebot vorzuhalten, ist es notwendig die qualitative Ausgestaltung in Bezug auf Raum, personeller Ausstattung (u.a. Vor- und Nachbereitungszeiten und Koordination), Umfang der Ferienbetreuung und Mittagessen bei der Ausweitung des „Feuerwehrtopfes“ anzupassen.

Zur Erfüllung des Rechtsanspruchs in der LHH werden daher die Grundschulen betrachtet, die noch nicht im Ganztagsbetrieb sind. Hierzu wird die Verwaltung gemeinsam mit den Schulen Umsetzungskonzepte entwickeln und schulstandortspezifisch prüfen, wie die Grundschulkinderbetreuung bedarfsgerecht umgesetzt werden kann.

Um Eltern die das Betreuungsangebot des „Feuerwehrtopfs“ in Anspruch nehmen nicht schlechter zu stellen, soll künftig ein Kostenzuschuss für die Mittagessenversorgung gezahlt werden, analog dem städtischen Mittagessenzuschuss für die Ganztagsschulbetreuung.



Das Betreuungsangebot „Feuerwehrtopf“ soll künftig die neue Bezeichnung „GanztagsBrückenHannover (GBH)“ erhalten.
Um an Grundschulstandorten ohne Ganztagsbetrieb den Rechtsanspruch auf Grundschulkinderbetreuung erfüllen zu können, bedarf es zusätzlicher Flächen, insbesondere für die Mittagessenversorgung. Hierzu ist für jeden Standort eine individuelle Betrachtung vorzunehmen, Alternativen abzuwägen und eine wirtschaftliche Entscheidung herbeizuführen. Möglichkeiten könnten hier z. B. die Errichtung von mobilen Raumeinheiten für die Abbildung von Betreuungsplätzen an Grundschulen sein, sowie die Anmietung von Räumen in der Nähe von Schulstandorten.

Die Verwaltung wird die politischen Gremien zum Sachstand und zur Umsetzung der Drucksache regelmäßig informieren.
40.12 
Hannover / Dec 22, 2025