Drucksache Nr. 2723/2008:
205. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: List / Hebbelstraße

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Vahrenwald-List

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2723/2008
4
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

205. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: List / Hebbelstraße

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. dem Entwurf der 205. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie dessen Begründung zuzustimmen (Anlage 4 zu dieser Drucksache),

2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Mit der Planausweisung kann ein ergänzendes Angebot an Wohnbauflächen im Stadtteil geschaffen werden, auch um einer Abwanderung Bauwilliger in das Umland entgegenwirken zu können. Durch Angebote an Flächen für den Wohnungsbau an etablierten Standorten kann in besonderer Weise den Bedürfnissen von Bevölkerungsgruppen entsprochen werden, welche auf die Benutzung des ÖPNV angewiesen sind.

Kostentabelle

Es entstehen hinsichtlich der Planungsebene der Flächennutzungsplanung keine finanziellen Auswirkungen.



Begründung des Antrages:

Bisherige Drucksachen und Beschlüsse:
Nr. 0177 / 2008 - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit


Der Stadtbezirksrat Vahrenwald-List hat vorgeschlagen, zur Erweiterung des Angebots an Grundstücken für den preiswerten Einfamilienhausbau eine Brachfläche westlich der Hebbelstraße, nördlich der Schneckenburger Straße zu aktivieren und den Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern (Drucksache Nr. 15-0247/2006, Beschluss vom 20.03.2006). Der Flächennutzungsplan stellt hier zur Zeit "Allgemeine Grünfläche" sowie ein Standortsymbol für einen Spielpark dar.

Nach Prüfung der städtebaulichen Eignung unter Einbeziehung der Entwicklungsmöglichkeiten wurde zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für Baumöglichkeiten von etwa 20 Wohneinheiten in unterschiedlichen Bauformen das 205. Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes eingeleitet.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde auf der Grundlage des Beschlusses des Verwaltungsausschusses vom 13.03.2008 in der Zeit vom 27.03. bis 28.04.2008 durchgeführt. Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern gingen zu diesem Verfahrensschritt nicht ein.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind neben Entwurf und Begründung des Bauleitplans auch die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen. In der Anlage 2 zu dieser Drucksache sind die in diesem Sinne vorliegenden Stellungnahmen aufgeführt. Ferner ist nach der genannten Vorschrift in der Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung anzugeben, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind. Beim 205. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan wurden folgende umweltbezogene Informationen verwendet:
  • Landschaftsrahmenplan Hannover 1989
  • Landschaftsplan für die Stadtteile Vahrenwald, List und den östlichen Teil von Hainholz, 1993
  • Konzept zur Ermittlung der verkehrsbedingten Luftbelastungssituation in Hannover, 2004
  • GIS-basierte Karte der klima- und immissionsökologischen Funktionen für die Stadt Hannover unter Verwendung des 3D Klima- und Ausbreitungsmodells FITNAH, Juni 2006
  • Schall-Immissions-Plan Hannover 2000
  • Naturschutzfachliche Feststellungen, insbesondere auf der Grundlage einer im Jahr 2008 durchgeführten Erfassung der Biotoptypen, der Flora und der Fauna (hier Vögel, Fledermäuse, Amphibien und Kleinsäuger)
  • Festlegung / Meldung der FFH-Gebiete
  • Fachliche Informationen zu Altlasten / Altablagerungen, Bodenbeschaffenheit und Grundwasserverhältnissen


Die nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgeschriebene Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird parallel zum Beschlussverfahren zu dieser Drucksache durchgeführt.


Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz ist dieser Drucksache als Anlage 1 beigefügt. Die in der Stellungnahme für erforderlich angesehene Erhebung des Bestandes an Biotopen, Flora und Fauna ist durchgeführt worden. Nach Mitteilung des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ergeben sich daraus keine Hinderungsgründe für die Fortsetzung des Planverfahrens, insbesondere aus artenschutzrechtlicher Sicht, so dass die zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft im Rahmen der üblichen Eingriffsregelung zu bewältigen sind.




Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 205. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan fortführen zu können.
61.15 
Hannover / 14.11.2008