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Neufassung der Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen der Bahnlogistik der Städtischen Häfen Hannover
Antrag,
die Neufassung der Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Allgemeiner Teil und Besonderer Teil für die Bahnlogistik der Städtischen Häfen Hannover nach Maßgabe der in der Anlage 1 und Anlage 2 enthaltenen Regelungen mit Wirkung zum 1.1.2009 zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte werden nicht berührt.
Kostentabelle
Es handelt sich nur geringfügig um wirtschaftliche Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Aufgrund geänderter gesetzlicher Regelungen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
(AEG) und insbesondere der Eisenbahninfrastruktur –Benutzungsverordnung ist es notwendig, für den diskriminierungsfreien Zugang der Eisenbahninfrastruktur der Städtischen Häfen Hannover Allgemeine und Besondere Bedingungen zu erstellen und anzuwenden. Nach diesen gesetzlichen Regelungen gelten die Hafenbahnen als Serviceeinrichtungen, für die vereinfachte Regelungen zu beachten sind.
Während der Allgemeine Teil die Rechtsbeziehungen zwischen den Nutzern der Eisenbahninfrastruktur und den Städtischen Häfen definiert, geht der Besondere Teil auf die konkreten Nutzungsmöglichkeiten und Konditionen ein.
Weiterhin müssen Entgeltgrundsätze für die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur gebildet werden.
Eine Prüfung durch die OE 32.51 – Fachbereichsübergreifende Rechtsangelegen-
heiten hat stattgefunden, entsprechende Hinweise sind eingearbeitet worden.
82.0
Hannover / 14.11.2008