Drucksache Nr. 2717/2014:
Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1790, Altenbekener Damm 82
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Auslegungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2717/2014
4
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1790, Altenbekener Damm 82
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1790 mit Begründung zuzustimmen,
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Unterschiedliche Auswirkungen der Planung auf Frauen und Männer sind nicht erkennbar.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Bebauungsplan Nr. 1790 soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Wohnanlage mit Eigentumswohnungen im mittleren und gehobenen Geschosswohnungsbau sowie mit Mietwohnungen schaffen. Es sollen ca. 78 bis 81 Wohneinheiten entstehen.

Der Stadtbezirksrat Südstadt-Bult hat am 21.05.2014 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Sie fand in der Zeit vom 03.07.2014 bis 04.08.2014 statt. Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landwirtschaft und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist der Drucksache als Anlage 4 beigefügt.

Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.

61.12 
Hannover / 28.11.2014