Informationsdrucksache Nr. 2717/2003:
Bäumfällungen an Waldrändern in den Bereichen Eilenriede, Marienwerder, Bornumer Holz und Seelhorst

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
An den Eilenriedebeirat (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
An den Stadtbezirksrat Herrenhausen-Stöcken (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2717/2003
3
 

Bäumfällungen an Waldrändern in den Bereichen Eilenriede, Marienwerder, Bornumer Holz und Seelhorst

Informationsdrucksache

1. Anlass und Ziel der Baumfällungen
Die städtischen Waldflächen sind größtenteils von Wohnbebauung und Straßen
umschlossen. Im Sinne einer präventiven Gefahrenabwehr möglicher Schäden durch
Bäume, werden dem Waldeigentümer durch den Gesetzgeber bestimmte Pflichten
auferlegt. Im Zuge der Verkehrssicherungspflicht sind die erforderlichen Vorkehrungen
zum Schutz Dritter zu schaffen, d.h. es ist für einen verkehrssicheren Zustand zu
sorgen.
Die erforderlichen Baumkontrollen entlang der Waldränder werden in notwendigem
Umfang und nach bestimmten vorgegebenen Kriterien durch den Bereich Forsten in
Eigenregie durchgeführt.

Da insbesondere Waldränder mit alten Baumstämmen potentielle Rückzugsgebiete für seltene und gefährdete Tier sind, erfolgt eine Kontrolle der Bäume nach möglichen Fledermausquartieren. Bei vorrangiger Beseitigung von Gefahrenquellen werden alle Anstrengungen unternommen, die betroffenen Bereiche möglichst schonend zu behandeln.

2. Planung und Umsetzung
Bei der Festlegung der Bäume ist eine fachinterne Abstimmung zwischen den zuständigen Forstrevieren und Fachleuten der Baumpflegekolonne des Bereiches
Grünflächen erfolgt. Bevor die Arbeiten beginnen, wird eine zeitnahe Information an die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner durch Handzettel durchgeführt.
In folgenden Forstrevieren sind Baumfällungen für den Februar 2004 vorgesehen:
· Forstrevier Eilenriede (Anlage 1)
· Forstrevier Mecklenheide (Anlage 2)
Ÿ Forstrevier Tiergarten (Anlage 3)

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (siehe DS. 1278/2003) sind im Falle dieser DS. nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.




67.8
Hannover / 16.12.2003



























Kostentabelle

67.8 
Hannover / 23.12.2003