Drucksache Nr. 2715/2025:
Zuwendung für das Projekt "Beratungsstelle für Arbeitslose"

Inhalt der Drucksache:

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2715/2025
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Zuwendung für das Projekt "Beratungsstelle für Arbeitslose"

Antrag,

zu beschließen, für das Projekt „Beratungsstelle für Arbeitslose“ dem Werkheim e.V. für das Haushaltsjahr 2026 eine Zuwendung in Höhe von 57.959 € zu gewähren, die anstelle der mit dem Zuwendungsverzeichnis für die ASG vorgesehenen Mittel tritt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Teilnahme steht grundsätzlich allen Personen unabhängig von ihrem Gender und Geschlecht offen.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung ist neutral.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilergebnishaushalt 50 - Investitionstätigkeit
Produkt 35101
Sonstige soziale Angelegenheiten
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
   
   
Transferaufwendungen €57,959.00
   
Saldo ordentliches Ergebnis (€57,959.00)
   
  
Die Mittel werden durch Einsparung der Zuwendung 3500014-Beratungsstelle für Arbeitslose des Arbeits- und Sozialberatungsgesellschaft e.V. (ASG), für die ein im Zuwendungsverzeichnis ein Haushaltsansatz in Höhe von 58.486,00 € vorgesehen war, gedeckt.

Begründung des Antrages

Mit dem vorliegenden Projekt soll die bisher durch die ASG geleistete, wertvolle Arbeit im Bereich einer niederschwelligen und existenzsichernden Beratung und Begleitung von Empfänger*innen von Arbeitslosengeld I und II sowie von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen fortgeführt werden. Nachdem die ASG ihren Betrieb im Jahr 2025 einstellen musste, ist die anderweitige Aufrechterhaltung eines entsprechenden Unterstützungsangebots wünschenswert. Der Werkheim e.V. plant, diese Aufgabe zu übernehmen und die bestehenden Strukturen fortzuführen.

Das Projekt umfasst die Vermittlung und Beratung zu geeigneten Hilfsmöglichkeiten sowie eine individuelle Beratung und Begleitung zur psychosozialen Stabilisierung. Ziel ist es, die Belastbarkeit der Klient*innen zu stärken und ihre Beschäftigungsfähigkeit nachhaltig zu verbessern. Hierzu zählt auch die Unterstützung bei der Suche nach Angeboten der Gesundheitsvorsorge, der Krankenbehandlung und Psychotherapie sowie bei sozialpsychiatrischen Betreuungshilfen.
Darüber hinaus beinhaltet das Angebot die Beratung in allen Fragen der Arbeitsförderung, der Mitwirkungspflichten und der Möglichkeiten einer Existenzgründung aus Arbeitslosigkeit. Zusätzlich wird eine Unterstützung in der Anfangsphase einer Arbeitsaufnahme geleistet, um einen stabilen und dauerhaften Einstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Dez. III 
Hannover / Dec 16, 2025