Drucksache Nr. 2713/2003:
Löschung der Hauptverkehrsstraßendarstellung des "Niedersachsenringes" im Flächennutzungsplan zwischen Westschnellweg und Vahrenwalder Straße

Vorschlag des Stadtbezirksrates Nord gemäß § 55 c Abs. 5 NGO

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2713/2003 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Nord

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2713/2003
2
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Löschung der Hauptverkehrsstraßendarstellung des "Niedersachsenringes" im Flächennutzungsplan zwischen Westschnellweg und Vahrenwalder Straße

Vorschlag des Stadtbezirksrates Nord gemäß § 55 c Abs. 5 NGO

Antrag,

dem Vorschlag des Stadtbezirksrates Nord (Anlage 1 zu dieser Drucksache) zu folgen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die mit der Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Männer und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Ferner ist damit eine geschlechtsbezogene bzw. gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung nicht verbunden.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Der Stadtbezirksrat Nord hat in seiner Sitzung am 27.10.2003 dem Antrag aus Drucksache Nr. 15-2289/2003 (Anlage 1 zu dieser Drucksache) einstimmig zugestimmt.

Auch die Verwaltung sieht einen Vorteil darin, die Löschung des ehemaligen "Niedersachsenringes" aus dem Netz der Hauptverkehrsstraßen in einem, von der zukünftigen Entwicklung des Stadtteiles Hainholz abgekoppelten, gesonderten Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan vorzunehmen, und zwar aus folgenden Gründen:
  • Das gutachterliche Rahmenkonzept Hainholz wird im Januar 2004 vorliegen und bedarf dann noch der Bewertung und der verwaltungsinternen Abstimmung über die auf der Basis des Konzeptes zu verfolgenden städtebaulichen Zielsetzungen. Nach alledem wird mit einem fertigen Konzept erst gegen Mitte des nächsten Jahres zu rechnen sein.
  • Zum 20.07.2004 wird das Europarechtsanpassungsgesetz (EAG) in Kraft treten. Es enthält u.a. weitreichende Veränderungen für das Planungsrecht, mit denen der Aufwand für Planverfahren, auch zeitlicher Natur, bedeutend erhöht wird.

Das Rahmenkonzept kann demgegenüber keine neuen Erkenntnisse für die vom Verwaltungsausschuss bereits im Jahre 2001 grundlegend beschlossene Löschung erbringen. Mit einem vorgezogenen Änderungsverfahren können jedoch künftig zu beachtende Rahmenbedingungen geschaffen werden. Andererseits könnte die Verknüpfung der Hauptverkehrsstraßenthematik mit den städtebaulichen, flächenhaften Zielsetzungen für Hainholz dazu führen, dass ein Änderungsverfahren für den "Niedersachsenring" damit unnötig belastet wird.

Der Vorschlag des Stadtbezirksrates Nord verfolgt die gleiche Zielsetzung.

Die Verwaltung empfiehlt daher, dem Vorschlag des Stadtbezirksrates zuzustimmen. Sie beabsichtigt, bereits im Januar 2004 für die Änderung des Flächennutzungsplanes eine Beschlussdrucksache zur frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in die zu beteiligenden Stadtbezirksräte einzubringen.

Zur näheren und frühzeitigen Information wird in Anlage 2 zu dieser Drucksache eine Übersicht über die tatsächlichen Hauptverkehrsstraßenbeziehungen, über das nach geltendem Flächennutzungsplan dargestellte und das mit dem 137. Änderungsverfahren geplante Hauptverkehrsstraßennetz gegeben.
 61.15
Hannover / 22.12.2003