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Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha)
- Musterzweckvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben nach § 52 NStrG
Antrag,
1) Den Vertreter der Landeshauptstadt Hannover in der
Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region
Hannover (aha) anzuweisen, dem aus Anlage 1, nebst Anlage,
hervorgehenden Beschlussvorschlag zuzustimmen.
2) Den Vertreter der Landeshauptstadt Hannover in der
Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region
Hannover (aha) zu ermächtigen, Einzelzweckvereinbarungen zu
beschließen.
3) Den Vertreter der Landeshauptstadt Hannover in der
Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region
Hannover (aha) zu ermächtigen, die zu übernehmenden
Straßenreinigungssatzungen und Straßenreinigungsverordnungen der
jeweiligen Kommunen zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte sind in diesem Sachverhalt nicht ersichtlich.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Gemäß § 8 der Verbandsordnung des Zweckverbandes beschließt die Verbandsversammlung über Angelegenheiten, über die nach den Vorschriften der NGO der Rat oder der Verwaltungsausschuss beschließt. Für den Beschluss ist eine Weisung an den Stimmführer in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes erforderlich.
Nach der Zustimmung zu der vorgelegten Musterzweckvereinbarung wird die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Einzelzweckvereinbarungen mit Kommunen der Region Hannover beschließen. Parallel dazu beschließen die politischen Gremien der Kommunen den Abschluss einer entsprechenden Zweckvereinbarung. Diese Zweckvereinbarung wird durch die Kommunalaufsichtsbehörde genehmigt werden. Nach dem Beschluss und der Genehmigung erhält der Zweckverband die Satzungshoheit bzgl. der Straßenreinigungssatzungen und Straßenreinigungsverordnungen.
Weitere Einzelheiten sind der anliegenden Beschlussvorlage A II B 217/2009 zu entnehmen.
20.2
Hannover / 30.11.2009