Drucksache Nr. 2708/2009:
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha)
- Musterzweckvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben nach § 52 NStrG

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
1. In den Ausschuss für Umweltschutz und
Grünflächen
2. In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und
Rechnungsprüfung
3. In den Verwaltungsausschuss
4. In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2708/2009
2
 

Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha)
- Musterzweckvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben nach § 52 NStrG

Antrag,

1) Den Vertreter der Landeshauptstadt Hannover in der
Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region
Hannover (aha) anzuweisen, dem aus Anlage 1, nebst Anlage,
hervorgehenden Beschlussvorschlag zuzustimmen.

2) Den Vertreter der Landeshauptstadt Hannover in der
Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region
Hannover (aha) zu ermächtigen, Einzelzweckvereinbarungen zu
beschließen.

3) Den Vertreter der Landeshauptstadt Hannover in der
Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region
Hannover (aha) zu ermächtigen, die zu übernehmenden
Straßenreinigungssatzungen und Straßenreinigungsverordnungen der
jeweiligen Kommunen zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind in diesem Sachverhalt nicht ersichtlich.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Gemäß § 8 der Verbandsordnung des Zweckverbandes beschließt die Verbandsversammlung über Angelegenheiten, über die nach den Vorschriften der NGO der Rat oder der Verwaltungsausschuss beschließt. Für den Beschluss ist eine Weisung an den Stimmführer in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes erforderlich.
Nach der Zustimmung zu der vorgelegten Musterzweckvereinbarung wird die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Einzelzweckvereinbarungen mit Kommunen der Region Hannover beschließen. Parallel dazu beschließen die politischen Gremien der Kommunen den Abschluss einer entsprechenden Zweckvereinbarung. Diese Zweckvereinbarung wird durch die Kommunalaufsichtsbehörde genehmigt werden. Nach dem Beschluss und der Genehmigung erhält der Zweckverband die Satzungshoheit bzgl. der Straßenreinigungssatzungen und Straßenreinigungsverordnungen.
Weitere Einzelheiten sind der anliegenden Beschlussvorlage A II B 217/2009 zu entnehmen.
20.2 
Hannover / 30.11.2009