Drucksache Nr. 2705/2020 N1:
Förderung des Freien Theaters in Hannover

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2705/2020 (Originalvorlage)
 > 1. Neufassung der Originalvorlage

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Kulturausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
2705/2020 N1
1
 
Die Kostentabelle war fehlerhaft und wurde korrigiert.

Förderung des Freien Theaters in Hannover

Antrag,

zu beschließen,
1. den Empfehlungen des Theaterbeirats der Landeshauptstadt Hannover (vgl. Anlage 1) zur Vergabe der Theaterbeiratsmittel in Höhe von 318.500 EUR zur Förderung des Freien Theaters in Hannover im Haushaltsjahr 2021 für die Produktionsförderung in Höhe von 159.250 EUR zu folgen. Die Vergabe der Mittel der Grundförderung in Höhe von 159.250 EUR für die Laufzeit 2021 bis 2024 wurde bereits in der Drucksache Nr. 2817/2019 N1 beschlossen.
2. zur Förderung des gemeinsamen Marketings und der organisatorischen Zusammenarbeit für das Haushaltjahr 2021 Mittel in Höhe von 54.839 EUR bereitzustellen.
3. jedem Mitglied des Theaterbeirats für die Tätigkeit im Jahr 2021 eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 720 EUR zu zahlen. Sofern die Mitgliedschaft nicht über das gesamte Jahr 2021 besteht, wird die Aufwandsentschädigung anteilig gewährt. Vgl. Drucksache Nr. 0384/2020

Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Förderung wird grundsätzlich von einem gemischt besetzten Beirat empfohlen, der nach künstlerischen Kriterien urteilt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 41 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 41 - Investitionstätigkeit
Produkt 26101
Darstellende Kunst
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 59.839,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 318.500,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -378.339,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -378.339,00 €

Begründung des Antrages

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat in seiner Sitzung am 14.12.1993 die Richtlinien zur Theaterförderung (Drucksache Nr. 1621/93) beschlossen, die zuletzt durch Beschluss der Drucksache Nr. 0442/2011 am 23.06.2011 geändert wurden.

Die Richtlinien zur Förderung des Freien Theaters in Hannover unterscheiden grundsätzlich zwischen Grundförderung, Produktionsförderung und der Förderung des gemeinsamen Marketings und der organisatorischen Zusammenarbeit.
Sie sehen ferner vor, dass ein unabhängiger Beirat aus sechs Mitgliedern, die mit der Darstellenden Kunst und insbesondere auch dem Freien Theater- und Tanzschaffen vertraut sind, den Rat in seinen Förderentscheidungen aus künstlerischer Sicht berät. Die Beratung erfolgt in Form schriftlicher Empfehlungen zur Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel. Sie sind als Anlage 1 Bestandteil dieser Drucksache.

Die Zuwendungen an die Freien Theater bzw. Produktionsgemeinschaften werden unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung 2021 sowie 2022 durch die Aufsichtsbehörde bewilligt und bezogen auf die Grundförderung in gleichbleibenden Raten quartalsweise ab Jahresbeginn geleistet. Die Produktionsförderung wird entsprechend dem Mittelabruf durch die Theater bzw. Produktionsgemeinschaften ausgezahlt.

Die Richtlinien zur Förderung des Freien Theaters in Hannover sehen vor, dass die Grundförderung für vier Kalenderjahre in Folge vergeben wird. Über die Grundförderung in der Laufzeit 2021 bis 2024 wurde richtliniengemäß bereits in 2019 beraten und die Vergabe der Mittel in der Drucksache Nr. 2817/2019 N1 beschlossen. Ausgehend von einem Mittelansatz für die Theaterbeiratsmittel, der im Haushalt 2021 ohne Erhöhung 318.500 EUR umfassen wird, wurden bereits 50 Prozent, d.h. 159.250 EUR der Fördermittel als Grundförderung vergeben.

Nach den Richtlinien zur Förderung des Freien Theaters in Hannover erhalten die vom Rat berufenen Mitglieder des Theaterbeirats „eine angemessene Aufwandsentschädigung nach Beschluss des Rates aus den Mitteln der Theaterförderung“. Die Höhe der Aufwandsentschädigung orientiert sich an der Ehrenamtspauschale und beträgt aktuell – den gesetzlichen Vorgaben entsprechend – 720 EUR. Vgl. Drucksache Nr. 0384/2020.
41.1 
Hannover / 18.11.2020