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Errichtung einer zweigruppigen Kindertagesstätte im Gebäudekomplex am Schützenplatz
Antrag,
zu beschließen,
der Einrichtung einer städtischen Kindertagesstätte mit einer Krippengruppe (0-3 Jahre, vorrangig Kinder ab 1 Jahr, ganztags) und einer Kindergartengruppe (3 Jahre bis zur Einschulung, ganztags) am Schützenplatz 1, 30161 Hannover und
ab dem 01.05.2019, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, der Finanzierung der Einrichtung in städtischer Trägerschaft zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Angebote in der Kindertagesstätte richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achtet die Leitung der Einrichtung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I 36501.901.2 | Bezeichnung |
Einzahlungen | Auszahlungen |
---|
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Veräußerung von Sachvermögen |
0,00 € |
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | | | | | |
|
| Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
0,00 € |
Baumaßnahmen |
0,00 € |
Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
42.000,00 € |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | Saldo Investitionstätigkeit |
-42.000,00 € |
|
|
|
0,00 € |
|
Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501 | Kindertagesbetreuung |
Angaben pro Jahr |
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
---|
Zuwendungen und allg. Umlagen |
152.000,00 € |
Sonstige Transfererträge |
0,00 € |
Öffentlichrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Privatrechtl. Entgelte |
72.000,00 € |
Kostenerstattungen |
0,00 € |
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
0,00 € |
Sonstige ordentl. Erträge |
0,00 € |
| | Außerordentliche Erträge |
0,00 € |
| | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
| Personalaufwendungen |
438.000,00 € |
Sach- und Dienstleistungen |
0,00 € |
Abschreibungen |
3.234,00 € |
Zinsen o.ä. (TH 99) |
1.260,00 € |
Transferaufwendungen |
0,00 € |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
16.300,00 € |
| | Saldo ordentliches Ergebnis |
-234.794,00 € |
Außerordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
Saldo außerordentliches Ergebnis |
0,00 € |
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo gesamt |
-234.794,00 € |
|
Bei der Finanzierung im Teilfinanzhaushalt 51 handelt es sich um die Erstausstattung für die neuen Betreuungsgruppen. Im Teilergebnishaushalt werden die durch die Maßnahmen ausgelösten jährlichen Mehrausgaben ausgewiesen.
Begründung des Antrages
Im Stadtbezirk Mitte besteht ein Bedarf im Krippen- und im Kindergartenbereich.
Im Rahmen des Neubaus des Verwaltungsgebäudes am Schützenplatz (2. technisches Rathaus) ist es möglich, Räumlichkeiten für eine zweigruppige Kindertagesstätte (Krippe - und Kindergartenplätze) vom Gebäudeeigentümer hanova, nebst der erforderlichen Außenspielfläche,anzumieten. Entsprechend den Standards zum Bau von Kindertagesstätten wurden in enger Abstimmung mit den zu beteiligenden Fachbereichen, die Rahmenbedingungen für die vorgenannte Betreuungsstruktur geschaffen.
Die Kindertagesstätte, die insgesamt ein Angebot für 40 Betreuungsplätze vorhält, soll auch in enger Kooperation mit der bereits in Nachbarschaft bestehenden städtischen Kindertagesstätte Waterloo - eine Einrichtung mit drei Krippen- und einer integrativen Kindergartengruppe - arbeiten. Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass in dem neuen Verwaltungsgebäude nur städtische Kolleginnen und Kollegen arbeiten, die zum größten Teil in Hannover leben und ihre Kinder in die neue Einrichtung geben möchten, soll diese Kita in städtischer Trägerschaft geführt werden. An dieser Stelle sei zu bemerken, dass die Einrichtung keine "Betriebskindertagesstätte" darstellt, sondern eine öffentliche Einrichtung ist, die Kindern auch aus dem Stadtbezirk bzw. dem Stadtgebiet Hannover zur Verfügung steht.
Durch das zusätzliche Platzangebot wird dem Rechtsanspruch auf einen Krippen- als auch auf einen Kindergartenplatz Rechnung getragen und Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert.
Der Betriebsbeginn ist für den 01.05.2019 geplant.
Die Planungen sind mit dem Nds. Kultusministerium abgestimmt und eine entsprechende Betriebserlaubnis wurde in Aussicht gestellt.