Drucksache Nr. 2704/2017:
Einrichtung einer Integrationsgruppe im Familienzentrum Rotekreuzstraße

Inhalt der Drucksache:

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2704/2017
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Einrichtung einer Integrationsgruppe im Familienzentrum Rotekreuzstraße

Antrag,

zu beschließen,
  • eine Kindergartengruppe (25 Plätze in Ganztagsbetreuung) des Familienzentrums Rotekreuzstraße, Rotekreuzstr. 23 A, in städtischer Trägerschaft in eine integrative Kindergartengruppe mit 18 Plätzen (ganztags) umzustrukturieren und

  • der Einrichtung ab dem 01.10.2017, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf der Grundlage der DS Nr.: 2735/1997 "Förderung von Integrationsgruppen und Kindergartengruppen mit Einzelintegration - gemäß Anlage 2"- zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Das Angebot der Kindertagesstätte richtet sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achtet die Leiterin der Einrichtung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 78.400,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte -700,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 74.500,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen -2.700,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis 5.900,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt 5.900,00 €

Begründung des Antrages


Das 7-gruppige Familienzentrum Rotekreuzstraße verfügt neben 4 Hortgruppen (3 x 20 Plätze, 1 x 10 Plätze) über 3 Kindergartengruppen, jeweils mit 25 Plätzen in Ganztagsbetreuung.
In der letzten Zeit ist zu beobachten, dass es im Kindergartenbereich mehrere Kinder gibt, deren Entwicklung nicht altersentsprechend ist und die bereits häusliche Frühförderung erhalten. Der erhöhte Förderbedarf wurde z.T. bereits vom Team Sozialmedizin der Region Hannover festgestellt oder befindet sich noch in der Prüfung. Die Einrichtung von 2-4 Integrationsplätzen in einer der 3 Kindergartengruppen ist somit angezeigt und bedarfsgerecht. Eine Ausweitung der Integrationsplätze wird von der Planungsgruppe "Regionale Vereinbarung" begleitet und unterstützt.

Die umliegenden Kindertagesstätten können keine freien Integrationsplätze mehr anbieten. Es ist zu erwarten, dass die neu geschaffenen Plätze auch zukünftig an diesem Standort nachgefragt werden. Durch die Einrichtung der integrativen Gruppe ist deren Betreuungsplatzangebot auf 18 Plätze abzusenken.
Das Familienzentrum beschäftigt bereits eine heilpädagogische Kraft, so dass die notwendigen personellen Rahmenbedingungen für die Einrichtung der Gruppe vorhanden sind.

Das Nds. Kultusministerium - Landesjugendamt - hat die Erteilung einer entsprechenden Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.
51.42 
Hannover / 06.11.2017