Drucksache Nr. 2702/2018:
Mietspiegel 2019 für das Gebiet der Landeshauptstadt Hannover

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2702/2018 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2702/2018
1
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Mietspiegel 2019 für das Gebiet der Landeshauptstadt Hannover

Antrag,

den als Anlage beigefügten Mietspiegel 2019 für das Gebiet der Landeshauptstadt Hannover als qualifizierten Mietspiegel gemäß § 558 d BGB anzuerkennen und seinen Geltungsbeginn auf den 1. Februar 2019 festzulegen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Es ergeben sich keine unterschiedlichen Auswirkungen auf Frauen und Männer.

Kostentabelle

Die Erstellung des qualifizierten Mietspiegels von 2019 nach § 558d BGB wird durch die Region Hannover finanziert. Für den städtischen Haushalt entstehen für die Erarbeitung des Mietspiegels keine Kosten.

Begründung des Antrages

Mit Beschluss vom 17.04.2011 hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover den ersten qualifizierten Mietspiegel für das Gebiet der Landeshauptstadt Hannover bestätigt und in Kraft gesetzt. Die Funktion eines qualifizierten Mietspiegels ist in § 558a BGB geregelt. Über die Art ihrer Erstellung und Anerkennung geben §§ 558c, d BGB Auskunft.

Der aktuelle Mietspiegel 2017 wurde am 26.01.2017 als Fortschreibung des Mietspiegels von 2015 beschlossen. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Neuauflage des Mietspiegels nach jeweils vier Jahren. Daher wurden 2018 für die 21 Kommunen der Region Hannover Neuauflagen der 21 separaten Mietspiegel erarbeitet. Dies erfolgte unter Leitung der Region Hannover, begleitet durch eine Mietspiegelkommission. In der Kommission waren vertreten die Regionsverwaltung, die Landeshauptstadt sowie die Städte Langenhagen und Garbsen, die Interessenverbände der Mieter und Vermieter, die Arbeitsgemeinschaft der Wohnungsunternehmen in der Region Hannover, der Maklerverband IVD-Nord, das Amtsgericht Hannover sowie das Hamburger Unternehmen ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH, welches die Datenerhebungen durchgeführt hat.

Aus der 2018 durchgeführten Erhebung liegen für das Gebiet der Landeshauptstadt Hannover insgesamt 5.708 Mieten vor, die für die Neuauflage des Mietspiegels auswertbar waren. Hiervon sind 2.256 Mieten bei Mieterinnen und Mietern sowie 3.452 bei Vermieterinnen und Vermietern erhoben worden. Die ortsübliche Vergleichsmiete des Mietspiegels 2019 für Hannover liegt hiernach bei 6,91€/m². Damit liegt sie 6,1% über dem Wert des Mietspiegels 2017 (6,51€/m²).

Um die ortsübliche Vergleichsmiete in der Landeshauptstadt Hannover mit der in anderen Städten zu vergleichen, kann der F+B Mietspiegelindex herangezogen werden. Die aktuellsten Werte liegen hierfür für das Jahr 2017 vor. Die Vergleichsstädte des Lageberichts zur Stadtentwicklung weisen 2017 danach eine ortsübliche Vergleichsmiete von durchschnittlich 7,29€/m² aus. Der Vergleichswert für Hannover liegt danach 2017 bei 6,30€/m². Damit liegt Hannover auf Platz 11 des Großstädtevergleichs, der angeführt wird von München mit 10,22€/m², gefolgt von Stuttgart (9,92€/m²), Köln (8,43€/m²) und Hamburg (8,39€/m²). Niedriger als in Hannover liegt der Mietspiegelindex in Dresden mit 6,10€/m², Duisburg (5,74€/m²), Dortmund (5,47€/m²) und Leipzig (4,86€/m²).

Die örtliche Mietspiegeltabelle für Hannover wird im Rahmen einer Mietspiegelbroschüre (siehe Anlage) veröffentlicht, die Hinweise zur korrekten Handhabung der Mietpreisübersicht enthält. Die Mietspiegeltabelle beruht auf den Wohnwertmerkmalen Wohnungsgröße, Baualter und Wohnlage. Hiernach ergibt sich das Feld, mit dem man eine bestimmte Wohnung vergleichen und den in Frage kommenden Mittelwert und die Mietenspanne ablesen kann. Über die Einordnung der Wohnung innerhalb der Spanne entscheidet die Anzahl der in der Broschüre aufgeführten Ausstattungsmerkmale.

Ausschlaggebend für die Einstufung einer Wohnung in eine Wohnlage sind die Kriterien Bauweise, Bauform, Dichte, Wohnumfeldstatus, Infrastrukturausstattung, Zentralität sowie Beeinträchtigung durch Lärm und/oder Geruch. Die Wohnlagen sind in der Landeshauptstadt Hannover in 2 Kategorien differenziert: gute Wohnlage und normale Wohnlage. Diese können aus der Wohnlagenkarte in der Broschüre abgelesen werden. Eine genauere Überprüfung der jeweiligen Zuordnung der Wohnung ermöglicht das detaillierte Wohnlagenverzeichnis nach Straßen und Hausnummern, das im Internet unter www.hannover.de unter dem Suchbegriff „Wohnlagenverzeichnis“ zur Verfügung steht.



Unter dem Suchbegriff „Mietspiegel“ werden nach erfolgtem Beschluss im Rat alle Informationen zum Mietspiegel 2019 unter www.hannover.de zur Verfügung gestellt. Außerdem wird die Mietspiegelbroschüre zur kostenfreien Mitnahme in den Bürgerämtern der Landeshauptstadt Hannover ausgelegt.
61.5 
Hannover / 20.11.2018