Drucksache Nr. 2702/2015:
Änderungsvertrag zum Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1708 Forschungszentrum Bemeroder Straße

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2702/2015 (Originalvorlage)

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Inhalt der Drucksache:

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2702/2015
1
 

Änderungsvertrag zum Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1708 Forschungszentrum Bemeroder Straße

Antrag,


dem Abschluss eines Änderungsvertrags zum bestehenden Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1708 - Forschungszentrum Bemeroder Straße - mit der Boehringer Ingelheim Veterinary Research Center GmbH & Co. KG zu den in der Begründung näher aufgeführten wesentlichen Vertragsbedingungen zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Gender-Aspekte sind von dem Änderungsvertrag nicht berührt

Kostentabelle


Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen für die Landeshauptstadt Hannover.

Begründung des Antrages


Im Zusammenhang mit der Aufstellung des inzwischen in Kraft getretenen Bebauungsplans Nr. 1708 – Forschungszentrum Bemeroder Straße - haben die Boehringer Ingelheim Veterinary Research Center GmbH & Co. KG, Bemeroder Str. 31, 30559 Hannover - nachfolgend "BIVRC" genannt - und die Stadt im Jahr 2009 einen städtebaulichen Vertrag (nachfolgend "StbV 2009" genannt) abgeschlossen. Das Forschungszentrum wird inzwischen seit einigen Jahren betrieben. Der Vertrag regelte u.a. die in dem Forschungszentrum zulässigen Tierarten und deren Anzahl. Der Besatz bzw. die Forschungsarbeiten in dem Forschungszentrum waren danach auf Rinder und Schweine sowie auf 200 Großvieheinheiten beschränkt.

Die BIVRC plant nun, abweichend von den vorgenannten Vertragsbestimmungen, die Tierarten, die in dem Forschungszentrum gehalten werden sollen, auf Geflügel und andere Ruminanten (Wiederkäuer) auszuweiten. Hierzu hat die Stadt die TÜV-NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG (nachfolgend "TÜV NORD" genannt) mit der Prüfung der Frage beauftragt, wie sich die Haltung anderer Tierarten auf die Geruchsemissionen der Anlage im Vergleich zum derzeit vertraglich geregelten und genehmigten Zustand auswirkt. Die Kosten der Prüfung sind von der BIVRC übernommen worden.



Die Bürgerinitiative gegen Massentierversuche in Wohngebieten ist von der BIVRC über die Planungen zur Ausweitung der Tierarten informiert worden.

Um die geplante Ausweitung der zulässigen Tierarten ohne Verstoß gegen den StbV 2009 realisieren zu können, hat sich die Verwaltung mit der BIVRC auf einen Änderungsvertrag zum StbV 2009 zu folgenden wesentlichen Vertragsbedingungen geeinigt:
  • Unter Berücksichtigung des Prüfungsberichts des TÜV NORD und seiner Annahmen werden die Arten der in dem Forschungszentrum untergebrachten und untersuchten Tierarten dahingehend erweitert, dass neben den bereits nach dem StbV 2009 zulässigen Tierarten Schweine und Rinder in dem Forschungszentrum auch andere Wiederkäuer (Ruminanten) sowie Geflügel zulässig sind. Die maximale Anzahl von Großvieheinheiten (jeweils gleichbedeutend mit einer Tierlebendmasse von 500 kg) bleibt unverändert bei 200.
  • Die resultierenden Geruchsemissionen aus einer von dem StbV 2009 abweichenden Belegung mit anderen Wiederkäuern (Ruminanten) sind im Einzelfall mit den Ansätzen des ursprünglichen Geruchsgutachtens des TÜV Nord aus dem Jahre 2009, welches der gentechnischen Genehmigung zugrunde liegt, anhand einer anerkannten Methode (z.B. anhand der Emissionsfaktoren aus der zum jeweiligen Vergleichszeitpunkt aktuellen VDI-Richtlinie 3984, Blatt 1) zu vergleichen.
  • Die (Geruchs-)Quellstärke darf sich dabei gegenüber der (Geruchs-)Quellstärke des bisher vereinbarten Zustands nicht erhöhen.
  • Die Vergleichsprüfung ist durchzuführen, sobald für die geplante erstmalige Veränderung des Tierbesatzes bei der Behörde, die die (gentechnische) Genehmigung zu erteilen hat, ein Genehmigungsantrag oder eine Genehmigungsanzeige zu stellen ist. Eine Änderung zum ursprünglich vereinbarten oder zu einem bereits im o.g. Sinne geprüften Tierbesatz löst indes keine Prüfungspflicht aus.
  • Die BIVRC ist verpflichtet, die Stadt bei Einreichung des Genehmigungsersuchens bei der gentechnischen Genehmigungsbehörde zeitgleich zu informieren.
  • Die Prufung wird jeweils von der Stadt beauftragt. Die BIVRC verpflichtet sich die Kosten zu übernehmen.
  • Eine Prüfung bei einer Belegung mit Geflügel wird nicht vereinbart. Diese ist nicht erforderlich, da eine über den derzeitigen zulässigen Status hinausgehende Geruchsbelastung aufgrund des Verhältnisses des erforderlichen Platzbedarfs für Geflügel zu dessen Tierlebendmasse nicht zu erwarten ist.
  • Zusammen mit der von ihr unterzeichneten Vertragsausfertigung hat die BIVRC eine ergänzende Erklärung zur damaligen Patronatserklärung ihres Mutterkonzerns, der Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co. KG vorzulegen, dass diese auch nach der Vertragsänderung Gültigkeit hat.
  • Im Übrigen gilt der StbV 2009 unverändert fort.

Daneben enthält der Änderungsvertrag die üblichen und erforderlichen allgemeinen Vertragsbestimmungen.
61.16 
Hannover / 27.11.2015