Drucksache Nr. 2700/2017:
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) – Gebührenfestsetzung Straßenreinigung 2018-2020

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2700/2017 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2700/2017
1
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) – Gebührenfestsetzung Straßenreinigung 2018-2020

Antrag,

die Vertreterin / den Vertreter des Verbandsmitgliedes Landeshauptstadt Hannover in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) anzuweisen,

der beigefügten Beschlussvorlage Nr. C IV B 388/2017 (mit 7 Anlagen) des Zweckverbandes über die 6. Änderung der Straßenreinigungssatzung in der Landeshauptstadt Hannover und der Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2018 bis 2020 mit den folgenden Beschlussvorschlägen:
1. Die 6. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Landeshauptstadt Hannover (Straßenreinigungssatzung in der Fassung vom 16.12.2016) wird in der als Anlage 1 zur o.g. Beschlussvorlage beigefügten Fassung beschlossen;
2. Die neue Gebührenperiode in der Straßenreinigung wird auf den Zeitraum 01.01.2018 bis zum 31.12.2020 festgelegt;
3. Die Überschüsse der Gebührenperiode 2015 bis 2017 in Höhe von ca. 27.000 € werden in die neue Gebührenperiode übertragen;
4. Zum 01.01.2018 werden die Straßenreinigungsgebühren in zwei getrennt kalkulierten Gebührensätzen, Reinigung und Winterdienst, gemäß § 8 Abs. 1 und 2 der Neufassung der Straßenreinigungssatzung erhoben;
5. Die Privilegierung nach § 8 Abs. 3 der bisherigen Straßenreinigungssatzung wird gestrichen. Der entsprechende Absatz entfällt in der Neufassung der Straßenreinigungssatzung;

zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind bei diesem Sachverhalt nicht ersichtlich.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 20 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 20 - Investitionstätigkeit
Produkt 54501
Straßenreinigung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 7.818.000,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -7.818.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -7.818.000,00 €



Der kommunale Anteil der Landeshauptstadt Hannover (25 %) zur Straßenreinigung und zum Winterdienst beträgt für den Zeitraum 2018-2020 im Mittel 7.818.000 Euro. Der Anteil bei der Gebührenkalkulation 2017 betrug 7.010.000 Euro. Der auf 2018 entfallende Anteil ist im Wirtschaftsplan 2018 des Zweckverbandes erfasst.

In der als Anlage beigefügten Beschlussvorlage des Zweckverbandes sind die Kostensteigerungen erläutert. Die neue Gebührenkalkulation berücksichtigt den aus der vorherigen Gebührenperiode Ende 2017 verbleibenden Gesamtgebührenüberschuss und die für 2018 bis 2020 zu erwartenden Kostensteigerungen. Neben der Fortführung begonnener Reinigungsprojekte beinhaltet die neue Gebührenkalkulation auch die gebührenfinanzierten Maßnahmen der Weiterentwicklung der hannoverschen Straßenreinigung und der Kampagne Hannover sauber!; auch die nicht aus Gebühren finanzierten Sonderaufgaben der Straßenreinigung, z.B. Abfallfahndung, die Fortführung der Testreihe Pfandringe im öffentlichen Raum und die Hannoccino-Kampagne werden fortgeführt.

Mittlerweile hat der niedersächsische Gesetzgeber den Allgemeinanteil des Trägers der öffentlichen Einrichtung, hier die Landeshauptstadt Hannover, mit 25 % der abrechnungsfähigen Kosten gesetzlich festgelegt (Anteil der Allgemeinheit). Mit der neuen Gebührenkalkulation war zudem die bisherige einheitliche Straßenreinigungsgebühr in zwei getrennt kalkulierte Gebührensätze (Reinigung und Winterdienst) aufzuteilen.

Begründung des Antrages

Die Verbandsversammlung beschließt gemäß § 8 der Verbandsordnung des Zweckverbandes in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) über die Änderung der Straßenreinigungssatzung in der Landeshauptstadt Hannover und die Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühren. Für den Beschluss ist gemäß Verbandsordnung eine Weisung an die Vertreterin / den Vertreter des Verbandsmitgliedes Landeshauptstadt Hannover in der Verbandsversammlung erforderlich. Für die Weisung ist in diesem Fall ein Ratsbeschluss erforderlich, da der Rat der Landeshauptstadt Hannover gemäß § 58 Absatz 1 Nr. 5 und 7 NKomVG über Satzungen und Verordnungen sowie die Erhebung öffentlicher Abgaben (Gebühren, Beiträge, und Steuern) und Umlagen beschließt.

Die Vertreterin / der Vertreter der Landeshauptstadt Hannover ist gemäß der Verbandsordnung des Zweckverbandes stimmberechtigt bei A-Entscheidungen (gemeinsame Aufgaben der Abfallentsorgung und Straßenreinigung; hierzu zählen unter anderem die Haushaltssatzung sowie der Wirtschaftsplan) und bei C-Entscheidungen (Aufgaben der Straßenreinigung; hierzu zählen unter anderem die Straßenreinigungsgebühren). Nicht stimmberechtigt ist die Vertreterin / der Vertreter bei B-Aufgaben, die nur die Abfallentsorgung betreffen und in die ausschließliche Zuständigkeit der Region Hannover fallen. Hierzu zählt unter anderem die Festlegung der Abfallgebühren.
20.21 
Hannover / 03.11.2017