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Bei einem Brand in einem Busdepot in NRW 2011 ist es zu einem Totalverlust der 70 dort abgestellten Busse gekommen. Überrascht wurden die Beteiligten trotz schneller Ausrück- und Angriffszeit der Feuerwehr von der extrem schnellen Brandausbreitung, der schnellen Abbrandgeschwindigkeit, der hohen Brandlast und der Chancenlosigkeit der Feuerwehr. Solche Brände sind nicht selten, 2007 brannten in Heidelberg, 2009 in Darmstadt, im Mai 2013 in München entsprechende Busdepots bzw. Werkstatthallen. Das Ereignis von 2011 wurde allerdings von den Versicherungen und der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung in Berlin (BAM) zum Anlass für genauere Untersuchungen genommen. Ein Ergebnis der Untersuchungen war, dass die Brandlast von Bussen durch Innenraummaterialien extrem hoch ist und in der Regel durch die metallene Karosserie vor Löschmitteln von außen gut geschützt ist. Dies führte dazu u.a. den generellen Einsatz von Motorlöschsystemen in Motorräumen von Bussen zu fordern oder auch der Verwendung von anderen Innenraummaterialien. Erinnert wird in diesem Zusammenhang an den Brand eines Reisebusses im November 2008 bei Garbsen, Februar 2012 bei Bispingen oder im März diesen Jahres bei Payerne (Schweiz). In allen Fällen breitete sich das Feuer rasend schnell aus. Während in Bispingen und Payerne sich die Insassen in letzter Sekunde retten konnten, kam in Garbsen für 20 Menschen jede Hilfe zu spät.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Gibt es in Hannover nach diesen Kenntnissen Forderungen nach neuen Brandschutzkonzepten für Großgaragen ( Parkhäuser, Tiefgaragen etc), Busdepots, Fahrzeugabstellhallen (z.B. bei AHA), wie könnten sie aussehen und wie könnten sie durchgesetzt werden?
2. Werden in allen Bussen und Bahnen der Üstra bzw. Tochtergesellschaften grundsätzlich Motorlöschsysteme in Motorräume eingebaut bzw. wurden/werden Altfahrzeuge damit nachgerüstet?
3. Wie können nach Ansicht der Verwaltung und Feuerwehr die gleichen Anforderungen an die Innenausstattung hinsichtlich des Materials und des Brandschutzes in Stadtbahnen auch auf Busse (Reise-, Nahverkehrs- und Schülerbusse) umgesetzt werden, um Busse sicherer zu machen?
Christine Kastning
Fraktionsvorsitzende
Frage 1: Gibt es in Hannover nach diesen Kenntnissen Forderungen nach neuen Brandschutzkonzepten für Großgaragen (Parkhäuser, Tiefgaragen etc), Busdepots, Fahrzeugabstellhallen (z.B. bei AHA), wie könnten sie aussehen und wie könnten sie durchgesetzt werden?
Rechtsgrundlage zur Beurteilung von Bauvorhaben ist die in Niedersachsen eingeführte Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStplVO) bzw. die bis 2012 gültige Garagenverordnung (GaVO). Diese rechtlichen Vorgaben sind daher auch bei der Beurteilung von Busdepots sowie anderen Fahrzeugabstellhallen (z.B. bei „aha“) zwingend anzuwenden. Die Gewährleistung des Brandschutzes im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens muss dabei durch die Vorlage eines Brandschutznachweises, in der Regel in Form eines objektbezogenen und ganzheitlichen Brandschutzkonzepts, beigebracht werden.
Abweichungen von der Garagen- und Stellplatzverordnung bzw. Erleichterungen können auf Grundlage der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) gewährt werden, wenn das Brandschutzkonzept nachvollziehbar und plausibel darlegt, dass die in der NBauO festgelegten Schutzziele auf eine andere Art und Weise erreicht werden. Eine Verpflichtung zur Umsetzung eines höheren Sicherheitsniveaus kann aufgrund der abschließenden rechtlichen Vorgaben nicht ausgesprochen werden. Zusätzliche bauliche Abtrennungen oder Löschanlagen kollidieren daher mit den rechtlichen Anforderungen sowie wirtschaftlichen Erwägungen.
Die üstra hat für ihre bestehenden und genehmigungskonformen Busdepots in Mittelfeld und Vahrenwald Brandschutzgutachten erstellen lassen. Beide Expertisen legen die Garagenverordnung bzw. die Garagen- und Stellplatzverordnung zugrunde. Ein Ergebnis der Begutachtung war bzw. ist die Nachrüstung bzw. Erweiterung der automatischen Brandfrüherkennung. Beide Busdepots verfügen somit aktuell bzw. demnächst über je eine automatische Brandmeldeanlage mit direkter Aufschaltung zur Feuerwehr-Leitstelle.
Konzepte mit kleineren Brandabschnitten und größeren Abstandsflächen zwischen den Bussen und/oder selbsttätigen Löschanlagen sowie größer dimensionierten Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen sind aus Sicht des Brandschutzes zwar wünschenswert, nach Einschätzung der Feuerwehr jedoch wegen der eindeutigen Rechtslage nur auf freiwilliger Basis umsetzbar. Ausschlaggebend dafür dürften wirtschaftliche Erwägungen sein.
Frage 2: Werden in allen Bussen und Bahnen der Üstra bzw. Tochtergesellschaften grundsätzlich Motorlöschsysteme in Motorräume eingebaut bzw. wurden/werden Altfahrzeuge damit nachgerüstet?
Laut Aussage der üstra sind bei Bussen rückwirkend bis Baujahr 2005 Brandmeldesysteme nachgerüstet worden. 18 Dieselhybridbusse verfügen darüber hinaus über ein Feuerlöschsystem (Wassernebel). Bei der üstra werden Motorlöschsysteme für Linienbusse als nicht sinnvoll angesehen, da die eingesetzten Busse über mehrere breite Ausstiege sowie Niederflurtechnik verfügen und somit auch in sehr kurzer Zeit zu räumen sind. Diese Einschätzung teilt die Feuerwehr Hannover.
In den Stadtbahnen sind keine Löschsysteme vorhanden.
Frage 3: Wie können nach Ansicht der Verwaltung und Feuerwehr die gleichen Anforderungen an die Innenausstattung hinsichtlich des Materials und des Brandschutzes in Stadtbahnen auch auf Busse (Reise-, Nahverkehrs- und Schülerbusse) umgesetzt werden, um Busse sicherer zu machen?
Rechtliche Grundlage für die Innenausrüstung von Kraftfahrzeugen sind international einheitliche technische Vorschriften, sogenannte UN/ECE Regelungen. Eine direkte und verbindliche Einflussnahme auf die Bauvorschriften von Bussen auf kommunaler Ebene durch die Verwaltung ist daher nicht möglich.
Eine Übertragung der Vorschriften von Stadtbahnen auf Busse wäre aus brandschutztechnischer Sicht wünschenswert, sofern höhere Sicherheitsstandards am Markt erhältlich und wirtschaftlich sinnvoll sind.