Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Umbau/Grunderneuerung der Turm- sowie Hüttenstraße
Antrag,
1. dem Umbau / der Grunderneuerung der Turmstraße und der Hüttenstraße zwischen Fenskestraße und Bunnenbergstraße/Turmstraße, wie in Anlage 1 und 2 dargestellt, mit Gesamtbaukosten i.H.v. 1.037.000 € zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG
- Befassungsrecht der Kommission Sanierung Sozialer Zusammenhalt Hainholz gem. § 1 (1) der Verfahrensordnung für die Kommission Sanierung Sozialer Zusammenhalt Hainholz
2. dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 94 (1) Nr. 1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG
Finanzielle Auswirkungen
Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 51106.013
Bezeichnung
Sozialer Zusammenhalt Hainholz
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet.
Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Planung wurde mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderung der Landeshauptstadt Hannover abgestimmt. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 61 - Investitionstätigkeit |
|
Investitionsmaßnahme | 51106.013 | Sozialer Zusammenhalt Hainholz |
|
Einzahlungen |
|
| Auszahlungen |
|
|
|
|
Zuwendungen für Investitionstätigkeit | 663.633,33 | Erwerb von Grundstücken und Gebäuden | 0 |
| |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit | 0 | Baumaßnahmen | 1.030.573,00 |
| |
Veräußerung von Sachvermögen | 0 | Erwerb von bewegl. Sachvermögen | 0 |
| |
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen | 0 | Erwerb von Finanzvermögensanlagen | 0 |
| |
Sonstige Investitionstätigkeit | 0 | Zuwendungen für Investitionstätigkeit | 0 |
| |
| Sonstige Investitionstätigkeit | 0 |
| |
|
|
| Saldo Investitionstätigkeit | -366.939,67 |
|
|
|
|
|
| | | | |
|
|
| Saldo Sonderfelder | 0 |
|
|
|
|
|
|
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 54101912 | G-Str., n. beitragsfr. St.II |
Einzahlungen | Auszahlungen |
---|
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Veräußerung von Sachvermögen |
0,00 € |
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | | | | | |
|
| Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
0,00 € |
Baumaßnahmen |
6.427,00 € |
Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
0,00 € |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | Saldo Investitionstätigkeit |
-6.427,00 € |
|
|
|
0,00 € |
|
Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101 | Gemeindestraßen |
Angaben pro Jahr |
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
---|
Zuwendungen und allg. Umlagen |
0,00 € |
Sonstige Transfererträge |
0,00 € |
Öffentlichrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Privatrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Kostenerstattungen |
0,00 € |
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
26.545,33 € |
Sonstige ordentl. Erträge |
0,00 € |
| | Außerordentliche Erträge |
0,00 € |
| | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
| Personalaufwendungen |
0,00 € |
Sach- und Dienstleistungen |
0,00 € |
Abschreibungen |
25.764,00 € |
Zinsen o.ä. (TH 99) |
5.600,50 € |
Transferaufwendungen |
0,00 € |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
| | Saldo ordentliches Ergebnis |
-4.819,17 € |
Außerordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
Saldo außerordentliches Ergebnis |
0,00 € |
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo gesamt |
-4.819,17 € |
|
Die Finanzierung erfolgt zum größten Teil aus Städtebauförderungsmitteln aus dem Programm Sozialer Zusammenhalt.
Kosten
Die aktuelle Kostenschätzung beläuft sich auf 1.037.000 €. Zuwendungen werden in Höhe von 663.633,33 € in Form von Städtebauförderungsmitteln erwartet.
Begründung des Antrages
1. Ausgangslage
Die Turmstraße sowie die Hüttenstraße liegen im Sanierungsgebiet Hainholz südlich der Fenskestraße.
Hainholz wurde 2001 als Sanierungsgebiet in das Programm „Soziale Stadt“ aufgenommen. Mit Beginn des Jahres 2020 erfolgte die Überführung in das neue Förderprogramm "Sozialer Zusammenhalt", welches in stärkerem Maße auch die Berücksichtigung von Nachhaltigkeit und Klimaschutz bei den Projekten und Maßnahmen fordert.
Zum Abschluss der Sanierung verlagerte sich der räumliche Schwerpunkt der städtischen Maßnahmen in das Quartier südlich der Fenskestraße. Fertiggestellt wurden bereits die Erneuerung der Fenskestraße/Melanchthonstraße, die Erneuerung der Spielplätze Bunnenbergstraße und Am Hopfengarten sowie der Ersatzneubau der Kindertagesstätte und das neue Gemeindehaus der Hainhölzer Kirchengemeinde.
Die Erneuerung und Neugestaltung der Turmstraße und der Hüttenstraße stellt das Abschlussprojekt der Sanierung im Süden von Hainholz dar. Ziel der Umgestaltung ist es durch eine neue Gliederung der Hüttenstraße die Aufwertung dieses Straßenraumes zu erreichen und im Bereich der Turmstraße vor dem Eingang der Kirche eine Art „Kirchenvorplatz“ mit einer hohen Aufenthaltsqualität zu schaffen.
Es bestehen funktionale Mängel im Straßenquerschnitt der Hüttenstraße. Die Fahrbahn weist mit ihrer großen Breite eine Gefahr für querende Fußgänger auf und verleitet zum Fahren überhöhter Geschwindigkeiten. Das Parken findet ungeordnet statt, lediglich einige Parkflächen in Schrägaufstellung auf der Ostseite der Hüttenstraße existieren. Die Barrierefreiheit ist zudem überwiegend nicht gegeben.
Des Weiteren fehlt Straßenbegleitgrün in diesem Bereich der Hüttenstraße.
Die Turmstraße wird in ihrer derzeitigen Gestaltung der gewachsenen Bedeutung des „Kirchenvorplatzes“ nicht gerecht. Die Kirche ist nicht barrierefrei erreichbar. Infolge eines Flächentauschs zwischen der Hainhölzer Kirchengemeinde und der LHH muss außerdem das Gefälle im nördlichen Bereich der Turmstraße so angepasst werden, dass die Entwässerung der Verkehrsfläche wieder auf dem LHH-Grundstück stattfindet.
Eine grundlegende Erneuerung ist erforderlich. Der Bereich wird somit den heutigen technischen und gestalterischen Anforderungen angepasst.
2. Beschreibung des Vorhabens
Die Umgestaltung der Turmstraße sowie der Hüttenstraße soll im Sinne der Quartiers-entwicklung für eine neue Aufteilung der Straßenräume sowie der Verkehrsflächen sorgen. In die Planung flossen Anregungen aus einer Bewohner*innen- und Anlieger*innen-Beteiligung ein.
Teilbereich Hüttenstraße
Die Fahrbahnbreite der Hüttenstraße wird von 8,50 m auf 5,50 m reduziert. Die Gehwege werden erneuert. Vor dem Eingangsbereich der Kita wird der Gehweg auf 4 m verbreitert. Die vorhandenen Schrägparkplätze an der Ostseite der Straße sowie die neu zu schaffenden Stellplätze am westlichen Straßenrand werden in Betonsteinpflaster hergestellt und durch insgesamt 7 neu zu pflanzende Bäume gegliedert. Zwei Stellplätze werden für die Installation von E-Ladesäulen vorbereitet.
Im Kreuzungsbereich zur Bunnenbergstraße wird die Fußgängerquerung verbessert. Angelehnt an die bereits an der Südseite der Bunnenbergstraße vorhandenen Einengung wird nun auch der nördliche Kreuzungsbereich entsprechend vorgezogen hergestellt.
Sämtliche Kreuzungsbereiche werden durch Absenkungen und taktile Markierungen barrierefrei hergerichtet.
Teilbereich Turmstraße
Die Turmstraße wird bestandsorientiert erneuert und mit Mischverkehrsflächen angelegt. D.h. Fußgänger*innen, Radfahrer*innen und der motorisierte Verkehr teilen sich den Raum und achten aufeinander. Das ortsbildprägende Basaltpflaster wird soweit möglich wieder eingebaut. Die barrierefreie Zugänglichkeit des „Kirchenvorplatzes“ und der Stellplätze vor den Gebäuden erfolgt durch ein ca. 2 m breites Laufband aus Natursteinplatten (Plattenverband 50 x 30 cm), das sich vor der Kirche zu einer barrierefreien Platzfläche aufweitet. Die Natursteinplatten bestehen aus Granit mit gesägten und gestockten Oberflächen, so dass die Barrierefreiheit gewährleistet ist. Die Stellplätze werden mit Basalt gepflastert.
Sämtliche Bestandsbäume bleiben erhalten, weitere 4 Bäume werden gepflanzt. Diese werden aus Blickrichtung Hüttenstraße im vorderen Bereich der Turmstraße angeordnet.
3. UVP
Durch die Grunderneuerung wird die städtebauliche Qualität des Bereiches und der Umgebung gesteigert. Neupflanzungen von Bäumen verbessern die stadtklimatische Situation.
Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der Maßnahme nicht aus.
4. Bauzeit/ Bauablauf
Der geplante Bauablauf sieht vor zunächst die Hüttenstraße und anschließend die Turmstraße zu bauen.
Es ist geplant, für die Baumaßnahme Hüttentraße im Frühjahr 2021 mit den Leitungsarbeiten zu beginnen. Der Beginn des Straßenbaus ist für den Herbst 2021 angedacht. Es wird über 4 Bauabschnitte zeitlich versetzt je zunächst der Leitungsbau und nachfolgend der Straßenbau erfolgen.
Die geschätzte Bauzeit beträgt für Leitungsbau und Straßenbau insgesamt ca. 1 Jahr.
66.21
Hannover / 16.11.2020