Drucksache Nr. 2693/2012:

Nutzung des Sportleistungszentrums Hannover

Inhalt der Drucksache:

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2693/2012
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Nutzung des Sportleistungszentrums Hannover

Antrag,


die Anpassung der Benutzungsbedingungen und die Erhebung von Betriebskostenzuschüssen für das Sportleistungszentrum Hannover gemäß Anlage 1 mit Wirkung vom 01.01.2013 zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die mit dieser Drucksache vorschlagenden Maßnahmen berühren keine Genderaspekte, da alle Nutzergruppen in gleicher Weise von den Maßnahmen betroffen sind.

Kostentabelle


Durch die Einführung der Betriebskostenzuschüsse für das Sportleistungszentrum rechnet die Verwaltung mit Einnahmen in Höhe von 18.000 €/Jahr im Produkt 42402 - Sportleistungszentrum.

Begründung des Antrages


Im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes VIII hat der Rat am 24.02.2012 u.a. beschlossen, dass für das Sportleistungszentrum Hannover erstmals Betriebskostenzuschüsse eingeführt werden. (vgl. DS 2351/2012, lfd. Nr. 43).

Das Sportleistungszentrum Hannover wird seit 1977 von der Stadt als Einrichtung für den Leistungssport betrieben. Es ist Trainingsstätte für die Sportlerinnen und Sportler des Olympiastützpunkts Hannover und diverse Bundes- und Landesstützpunkte in verschiedenen Sportarten. Über die Nutzung durch diese Sportgruppen besteht ein Vertrag mit dem Landessportbund Niedersachsen e.V., in dem auch die Kostenregelung für diese Nutzung vereinbart ist. Die Nutzungszeiten, die nicht für die Zwecke des Leistungssports benötigt werden, kann die Stadt anderweitig vergeben. Ein Großteil dieser Nutzungszeiten steht den hannoverschen Schulen für den Schulsport zur Verfügung. Darüber hinaus nutzen auch Sportvereine aus Hannover und ganz Niedersachsen das Sportleistungszentrum zu Trainingszwecken. An Wochenende finden in den Einrichtungen des Sportleistungszentrums Wettkämpfe statt (z.B. Wasserball-Punktspiele). Für die Nutzung des Sportleistungszentrums werden bislang nur den Schulen Nutzungsentgelte berechnet. Andere Drittnutzer nutzen das Sportleistungszentrum kostenlos. Aus Gründen der Gleichbehandlung mit den Sportvereinen, die andere städtische Sporteinrichtungen für ihr Training und ihre Wettkämpfe nutzen, ist dies nicht mehr akzeptabel. Von daher müssen aus Sicht der Verwaltung auch für das Sportleistungszentrum in Zukunft Betriebskostenzuschüsse von Drittnutzern erhoben werden. Die in Anlage 1 dazu vorgeschlagenen Betriebskostenzuschüsse sind angelehnt an die Betriebskostenzuschüsse für die städtischen Schulsporthallen und Bäder. Da die Sporteinrichtungen im Sportleistungszentrum teilweise hoch spezialisierte Ausstattungen enthalten, sind die Betriebskostenzuschüsse an einzelnen Stellen etwas höher angesetzt. Im Zuge der Einführung der Betriebskostenzuschüsse sollen auch die Benutzungsbedingungen für das Sportleistungszentrum, die seit Eröffnung des Sportleistungszentrums Gültigkeit haben, modernisiert und an heutige Standards angepasst werden.

Die Verwaltung hat die Anpassung der Benutzungsbedingungen und die Erhebung von Betriebskostenzuschüssen von Drittnutzern im Vorfeld mit dem LandesSportBund Niedersachsen e.V. und dem Stadtsportbund Hannover e.V. besprochen. Von dort wurde Zustimmung signalisiert.
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Hannover / 26.11.2012