Drucksache Nr. 2683/2003 S1:
Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der CDU-Fraktion zur Zuweisung von Personal zur Erledigung der Aufgaben nach dem Grundsicherungsgesetz

Inhalt der Drucksache:

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1. Stellungnahme
2683/2003 S1
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Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der CDU-Fraktion zur Zuweisung von Personal zur Erledigung der Aufgaben nach dem Grundsicherungsgesetz

Stellungnahme der Verwaltung

Der Erledigungsstand in der Grundsicherung ist in der Tat unbefriedigend.

Bei Einführung einer neuen Sozialleistung ist zwar ein Anfangsstau nahezu unvermeidlich, im Falle der Grundsicherung ist hinzu getreten, dass vielfach die Bewilligungsvoraussetzungen von den Antragstellerinnen und Antragstellern verkannt worden sind. Ein hoher Anteil der gestellten Anträge muss daher abschlägig beschieden werden.

Der Fachbereich Senioren hat sich wegen der nur begrenzt verfügbaren personellen und materiellen Ressourcen bemüht, die Bearbeitung der Anträge vornehmlich nach sozialer Dringlichkeit zu bearbeiten.

Dies bedeutete, dass zunächst Anträge derjenigen Personen in die Bearbeitung genommen wurden, die keine Sozialhilfe erhielten, denn etwaige Sozialhilfe wird bis zur Bewilligung der Grundsicherung weiter gewährt. Im Auszahlungsbetrag unterscheiden sich Sozialhilfe und Grundsicherung in den meisten Fällen eher nur marginal. Parallel wurden offensichtlich unbegründete Anträge möglichst rasch abgelehnt, um die Arbeitsgruppe von Ballast zu befreien.

Seit August 2003 werden verstärkt Sozialhilfefälle in die Grundsicherung überführt, um eine klare Abgrenzung der Finanzlasten zu erreichen, wie sie auch für die Bemessung der Anteile im “quotalen System” (spezieller Finanzverbund des Landes Niedersachsen mit den örtlichen Trägern der Sozialhilfe) erforderlich sind.

Das Personal der Grundsicherung ist im Laufe des Jahres 2003 in mehreren Stufen aufgestockt worden und entspricht inzwischen rd. 19 Vollzeitstellen. Daneben werden Auszubildende für abgrenzbare Aufgaben eingesetzt. Zusätzlich ist für den Zeitraum Februar bis einschließlich April 2004 aus anderen Sachgebieten des Fachbereiches Senioren eine fünfköpfige Sonderarbeitsgruppe für die Grundsicherung gebildet worden. Außerdem wurde für das gesamte Sachgebiet Mehrarbeit angeordnet, die durch Freizeitausgleich in der zweiten Jahreshälfte 2004 ausgeglichen werden soll.

So wünschenswert auf der einen Seite weiter gehende Maßnahmen sein könnten, so muss auch bedacht werden, dass kurzfristig und vorübergehend eine noch größere Arbeitsgruppe weitere organisatorische Probleme aufwerfen würde (z.B. räumliche Unterbringung, Einarbeitung / Einweisung in das Sachgebiet, technische Ausstattung).

Die Verwaltung hofft, den Erledigungsstau durch die bereits eingeleiteten Maßnahmen in absehbarer Zeit deutlich reduzieren und schließlich beseitigen zu können.