Drucksache Nr. 2682/2015:
Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) der Landeshauptstadt Hannover

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verwandte Drucksachen:

2682/2015 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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2682/2015
1
 

Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) der Landeshauptstadt Hannover

Antrag,

die als Anlage 1 beigefügte 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) der Landeshauptstadt Hannover zu beschließen. Die Änderungssatzung soll mit Wirkung zum 01.01.2016 in Kraft treten.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

In der Änderungssatzung wurde auf geschlechterbezogene Formulierungen geachtet. Es bestehen keine unterschiedlichen Auswirkungen auf die Geschlechter.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:

Teilergebnishaushalt 99
Produkt 61101 Steuern, allg. Zuweisung, allg Umlage

Ordentliche Erträge Ordentliche Aufwendungen

Steuern und ähnliche Abgaben 24.000.000,00

Saldo ordentliches Ergebnis 24.000.000,00

Begründung des Antrages

Mit der Beschlussdrucksache 1810/2015 legt die Verwaltung das Haushaltssicherungs- konzept 2015 bis 2018 (HSK IX+) vor.



Dieses HSK IX+ schreibt das bisherige HSK IX (DS 1916/2014) fort und wird um 57 Mio. € auf insgesamt 91,8 Mio. € erweitert und in der Laufzeit um 1 Jahr bis 2018 verlängert. Zur weiteren Begründung wird insoweit auf die Drucksache 1810/2015 verwiesen.

Um das geplante Konsolidierungsziel zu erreichen, enthält das HSK IX+ vier Blöcke. Ein Block umfasst hierbei auch die Steigerung der steuerlichen Erträge.

Der Gewerbesteuerhebesatz wird mit Wirkung zum 01.01.2016 um 20 auf 480 Hebesatzpunkte erhöht. Damit können nach derzeitiger Einschätzung 24 Mio. € Mehrerträge erzielt werden (+4,4 Prozent).

Die höheren Erträge werden nicht durch eine Reduzierung der Schlüsselzuweisungen oder einen Anstieg der Aufwendungen (Regionsumlage und Gewerbesteuerumlagen) gemindert. Dies liegt an der besonderen Berechnungsmethode, wonach die Gewerbesteuer erst um den Hebesatz bereinigt wird, bevor die Schlüsselzuweisungen bzw. die Umlagen ermittelt werden.

Die durchschnittliche Besteuerung des Gewerbesteuerertrags der Steuerpflichtigen (vereinfacht ausgedrückt: des Gewinns) steigt durch die Anhebung von 16 auf 16,7 Prozent, also um 0,7 Prozentpunkte. Ein Unternehmen mit einem Gewinn von 1 Mio. € zahlt dann nicht mehr 160.000 € an Gewerbesteuer, sondern 167.000 €.

Die Maßnahme steht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem aktuellen Investitionsmemorandum der Landeshauptstadt Hannover, das die Attraktivität des Standortes erheblich steigern wird. Die normative Begründung der Gewerbesteuer besteht darin, dass die Unternehmen sich an den Kosten der kommunalen Infrastruktur beteiligen sollen. Genau dazu dient die Gewerbesteuerhebesatzerhöhung.

Der Kapitaldienst für die zusätzlichen Investitionen von 500 Mio. € wird u.a. durch die höheren Gewerbesteuererträge finanziert. Dies versetzt die Stadt in die Lage, die zusätzlichen Schulden auch wirklich wieder zu tilgen.

Die letzte Anhebung der Gewerbesteuer erfolgte bei der Landeshauptstadt Hannover im Jahr 1992, also vor mehr als 23 Jahren. Der Hebesatz von 480 v.H. bewegt sich auf dem Niveau von anderen Städten mit mehr als 500.000 EinwohnerInnen, z. B. Essen mit 480, Dortmund mit 485 oder München mit 490 Hebesatzpunkten.

Aufgrund der Anpassung des Gewerbesteuerhebesatzes ist es daher notwendig, die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) der Landeshauptstadt Hannover in § 1 Nr. 2 entsprechend von 460 v.H. auf 480 v.H. zu ändern.
20.3 
Hannover / 26.11.2015