1. Bis zur Fertigstellung des 1. Bauabschnitts am Schulzentrum Anderten wird die Verwaltung beauftragt, kurzfristig sicherzustellen, dass der Schulbetrieb unter vertretbaren hygienischen und technischen Bedingungen erfolgen kann. Hierzu sind unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, zu denen gehören:
- Unverzügliche Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen und bauliche Abdichtungen,
- Sicherstellung ausreichender Raumtemperaturen in allen Unterrichts- und Aufenthaltsräumen,
- Beseitigung akuter baulicher Mängel, wie Feuchtigkeitseintritt,
- Prüfung temporärer Übergangslösungen, wie Container oder Ausweichräume, so durch diese Sofortmaßnahmen kein zufriedenstellender Zustand erreicht werden kann.
2. Die Verwaltung wird beauftragt für den Neubau beschleunigte Realisierungsmodelle zu prüfen und ggf. anzuwenden, wenn diese umsetzbar sind. Hierzu gehören insbesondere parallele Planungs- und Genehmigungsprozesse (Fast-Track-Modell), modulare oder hybride Bauweisen, EU-konforme verkürzte bzw. beschleunigte Vergabeverfahren sowie externe Projektsteuerung.
Es ist dafür zu sorgen, dass der erste Bauabschnitt spätestens zum Beginn des Schuljahres 2028/2029 fertig gestellt ist und genutzt werden kann.