Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Berufung des Gemeindewahlleiters und seiner Stellvertretung für die Kommunalwahlen am 12. September 2021 und die nachfolgende Wahlperiode
Antrag,
als Gemeindewahlleiter Herrn Städt. Direktor Carsten Köller und als stellvertretenden
Gemeindewahlleiter Herrn Städt. Rat Sascha Kusz zu bestimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte werden nicht betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Gemeindewahlleitung ist gem. § 9 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) grundsätzlich der/die Oberbürgermeister*in und Stellvertreter*in der/die jeweilige Stellvertreter*in im Amt. Der Rat kann aber abweichend hiervon unter anderem Bedienstete der Stadtverwaltung berufen (§ 9 Abs. 3 Nr. 2 NKWG). So wurde bei vergangenen Kommunalwahlen in Hannover stets verfahren.
Herr Köller als Wahlleiter und Herr Kusz als Stellvertreter sind in diese Funktionen bereits seit 2013 für alle Wahlen berufen worden und bieten Gewähr für eine fachkundige Durchführung der Wahl.
18.04
Hannover / 12.11.2020