Informationen:
verwandte Drucksachen:
| 2679/2025 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 17.12.2025: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: Einstimmig
- 15.01.2026: Verwaltungsausschuss
Nachrichtlich:
- Stadtbezirksräte 01 - 13
| 2679/2025 (Originalvorlage) |
![]() | Beschlussdrucksache | |||||||||
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss In den Verwaltungsausschuss An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis) |
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Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gem. § 76 (2) NKomVG
Mit Beschluss der Drucksache 2970/2022 wurde das bestehende Konzept „Wertstoffinseln im Stadtgebiet“ bestätigt und rechtlich eine Möglichkeit geschaffen, die Aufstellung von Tonnen zur Sammlung von LVP im öffentlichen Raum einzubinden.
Im Rahmen einer dreijährigen Projektphase wurden übergangsweise Sondernutzungsgenehmigungen für Grundstückseigentümer*innen unter Entfall der Gebührenpflicht zugelassen, um zunächst die Bedarfe an Stellflächen für Gelbe Tonnen im öffentlichen Raum zu ermitteln.
Den zuständigen Ratsgremien sollte innerhalb des Projektzeitraums eine Evaluierung vorgestellt werden, um aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse Vorschläge für die Einbindung von Entsorgungsmöglichkeiten von Leichtverpackungen (LVP) in das gesamtstädtische Flächenkonzept als langfristige Lösung vorlegen zu können. Die entstehenden Kosten durch die Inanspruchnahme der Flächen sollten ermittelt werden, um die Gebühren bei einer Neuverhandlung der Rahmenvereinbarung zwischen aha als öffentlich - rechtlichem Entsorger (örE) und den dualen Systemen für den nächsten Ausschreibungszeitraum beziffern zu können.
Seit Oktober 2022 sind bei der Verwaltung ca. 850 Anträge auf Inanspruchnahme öffentlicher Fläche für die Aufstellung von gelben Tonnen eingegangen, bei denen - nach erfolgter Standplatzberatung durch aha bestätigt - die Inanspruchnahme privater Flächen nicht möglich ist.
Aufgrund der fehlenden Personalressourcen zur Bearbeitung der Anträge konnten in 2023, aber auch noch in 2024, nur wenige Anträge abschließend bearbeitet werden. Mittlerweile sind die Anträge zu einem überwiegenden Anteil bearbeitet. Wie nachfolgend geschildert, ist jedoch zukünftig mit einer großen Anzahl weiterer Antragseingänge zu rechnen, so dass die Evaluation noch nicht abschließend erfolgen kann.
Ein Großteil der bislang erteilten Genehmigungen wurden nach Abwägung und Prüfung der örtlichen Gegebenheiten zunächst auf Gehwegen im Seitenraum als Einzelstandorte festgelegt. Für diese Standorte könnte aber bei weiteren Antragseingängen aus dem gleichen Einzugsbereich eine Einrichtung als Sammelstandort sinnvoll werden. Alle weiteren Standorte wurden als Sammelstandorte genehmigt und werden sukzessive umgesetzt. Diese Standorte werden durch Beschilderung, Markierung und Baken verkehrssicher kenntlich gemacht. Durch Zählungen von aha und eigene Beobachtungen bestätigt, wurde für einen großen Teil der derzeit auf der öffentlichen Fläche befindlichen Behälter bislang kein Antrag auf Sondernutzung gestellt, so dass eine widerrechtliche Inanspruchnahme öffentlicher Flächen in erheblichem Maß stattfindet. Zunehmender Vermüllungen u. a. durch Beistellungen (in vielen Fällen vermutlich auch durch Nutzende der Gelben Tonnen) sowie ein damit einhergehendes fehlendes Verantwortungsbewusstsein führen hier zu Beschwerden.
Mit aha, die als Eigentümer der Behälter auch für die mögliche Einziehung der Behälter zuständig sind, wurde in einigen Gesprächen ein abgestimmtes Vorgehen vereinbart. Zunächst soll Anfang 2026 nach Klärung der Kostentragung hierfür eine erneute Ansprache der Grundstückseigentümer*innen mit einem Hinweis auf das Erfordernis einer Sondernutzungserlaubnis durch aha erfolgen.
Bei weiterhin erfolgender widerrechtlicher Inanspruchnahme des öffentlichen Raumes durch Gelbe Tonnen (d. h. eine Sondernutzungserlaubnis liegt nicht vor und wurde auch nicht beantragt) werden die ungenehmigten Behälter eingezogen. Die Verwaltung erwartet im Zug dieser Maßnahmen erneut eine große Anzahl weiterer Antragseingänge.
Die Verwaltung ermittelt dann im Anschluss die entstehenden Bedarfe für Stellflächen und wird entsprechend des Beschlusses der Drucksache 2970/2022 eine Evaluierung durchführen und den zuständigen Ratsgremien die Ergebnisse Ende 2026 zur Verfügung stellen. Die daraus resultierenden Empfehlungen für eine grundlegende Entscheidung zum weiteren Vorgehen sollen den Bürger*innen Planungssicherheit geben und die übrigen Ansprüche an den öffentlichen Straßenraum neben der Müllentsorgung berücksichtigen.
Mit Vorliegen eines richtungsweisenden Beschlusses zum Umgang mit Gelben Tonnen/LVPs im öffentlichen Raum der Landeshauptstadt Hannover muss dieser an die Regionsverwaltung herangetragen und von dort in der Regionspolitik vertreten werden, um in den Verhandlungen von aha als örE mit dem DSD für die Abstimmungsvereinbarungen für den nächsten Ausschreibungszeitraum Berücksichtigung zu finden.
Da die Evaluierung der Maßnahmen bisher nicht erfolgen konnte und eine fristgerechte Anpassung der Rahmenvereinbarung zum nächsten Vergabezeitraum 2026-2028 nicht mehr möglich war, empfiehlt die Verwaltung, die gebührenfreie Inanspruchnahme öffentlicher Flächen für Grundstückseigentümer*innen für einen erweiterten Projektzeitraum bis zum 31.12.2028 weiter zu ermöglichen, wenn nachgewiesenermaßen keine Privatfläche für die Aufstellung der Behälter genutzt werden kann.