Drucksache Nr. 2679/2013:
229. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Seelhorst / "Nahversorger Eupener Straße"

Entscheidung über Stellungnahmen,
Feststellungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2679/2013
5
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

229. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Seelhorst / "Nahversorger Eupener Straße"

Entscheidung über Stellungnahmen,
Feststellungsbeschluss

Antrag,

1. über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 229. Änderung des Flächennutzungsplanes eingegangene Stellungnahme gemäß dem Abwägungsvorschlag der Anlage 1 zu dieser Drucksache zu entscheiden,

2. die 229. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 2) mit der Begründung (Anlage 3) zu beschließen (Feststellungsbeschluss).

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Beabsichtigt ist die nachhaltige Verbesserung der verbrauchernahen Versorgung. Das geplante Nahversorgungszentrum ist fußläufig von einer großen Anzahl von Einwohnerinnen und Einwohnern zu erreichen. Damit trägt die Planung zur nachhaltigen Verbesserung der Lebensumstände für nicht oder eingeschränkt mobile Bevölkerungsgruppen bei. Durch die verkehrsgünstige Lage kann auch den Bedürfnissen von berufstätigen und erziehenden Frauen sowie älteren Personen entsprochen werden, welche auf die Benutzung des ÖPNV angewiesen sind.

Kostentabelle

Es entstehen hinsichtlich der Planungsebene der Flächennutzungsplanung keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Bisherige Drucksachen und Beschlüsse:
Nr. 1710 / 2013 - Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Das 229. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan steht im Zusammenhang mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1779 "Nahversorger Eupener Straße" zur Ansiedlung eines Einzelhandelsbetriebes der Nahversorgung. Der Stadtteil Seelhorst weist auf diesem Sektor ein deutliches Defizit auf. Die Ansiedlung liegt damit im öffentlichen Interesse und ist städtebaulich erwünscht. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfordert auch die Änderung des Flächennutzungsplanes.

Der vom Rat der Landeshauptstadt Hannover am 24.10.2013 beschlossene Entwurf der 229. Änderung des Flächennutzungsplanes hat mit Begründung und den vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 07.11.2013 bis 06.12.2013 öffentlich ausgelegen. Die Träger öffentlicher Belange wurden über die öffentliche Auslegung unterrichtet.

Während der öffentlichen Auslegung sind Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern nicht eingegangen. Vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) liegt eine Stellungnahme vor, zu der die Verwaltung empfiehlt, gemäß Anlage 1 zu entscheiden. Von Trägern öffentlicher Belange liegen aus diesem Verfahrensschritt keine Stellungnahmen vor, über die auf der Planebene des Flächennutzungsplanes zu entscheiden wäre.

Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die weiterhin gültige naturschutzfachliche Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz ist dieser Drucksache als Anlage 5 beigefügt.

Zusammenfassende Erklärung

Gemäß § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB ist dem Flächennutzungsplan eine zusammenfassende Erklärung beizufügen. Sie soll darlegen, in welcher Art und Weise die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Verfahren berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen die Planinhalte nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden Alternativen gewählt wurden. Die zusammenfassende Erklärung ist dieser Drucksache als Anlage 4 beigefügt.


Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 229. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan abschließen zu können.

Übersicht über die Anlagen zu dieser Drucksache:

Anlage 1 - Anlage 1 - Auswertung der zur öffentlichen Auslegung abgegebenen Stellungnahme mit Abwägungsvorschlag
Anlage 2 - Zeichnerische Darstellung zur 229. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 3 - Begründung zur 229. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 4 - zusammenfassende Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB
Anlage 5 - Naturschutzfachliche Stellungnahme
61.15 
Hannover / 20.12.2013