Drucksache Nr. 2679/2003:

Aufträge an die Verwaltung // Haushaltsbegleitanträge

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2679/2003 (Originalvorlage)
 > 1. Ergänzung der Originalvorlage

Beratungsverlauf:

  • 15.12.2003: Verwaltungsausschuss: Anlage 1: mehrheitlich beschlossen, Anlage 2: 4/7/0, Anlage 3: 4/7/0, Anlage 4: als Prüfauftrag einstimmig beschlossen, Anlage 5: gegen 4 Stimmen beschlossen, Anlage 6: einstimmig beschlossen, Anlage 7: mehrheitlich beschlossen, Anlage 8: gegen 4 Stimmen beschlossen, Anlage 9: mehrheitlich beschlossen, Anlage 10: gegen 4 Stimmen beschlossen, Anlage 11: mit 6 Stimmen beschlossen, Anlage 12: einstimmig beschlossen, Anlage 13: Beratung im SozialA am 18.12.2003 , und erneut im VA am 18.12.2003.
  • 18.12.2003: Ratsversammlung: Zur Kenntnis genommen incl. Drucks. Nr. 2709/2003
  • 18.12.2003: Sozialausschuss: Der Antrag wurde bereits in der Sitzung des Sozialausschusses am 17.11.2003 behandelt. Die Sitzung 18.12.2003 fällt aus.
  • 18.12.2003: Verwaltungsausschuss: Anlage 13: keine Beratung im Sozialausschuss, im VA mit 4 Stimmen gegen 7 Stimmen abgelehnt.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2679/2003
13
 


Aufträge an die Verwaltung // Haushaltsbegleitanträge

Antrag,

über die anliegenden Aufträge (13) an die Verwaltung einzeln zu entscheiden.

Kostentabelle


Mit der Beschlussfassung über die anliegenden Aufträge können finanzielle Auswirkungen entstehen.

Begründung des Antrages

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2004 wurden u. a. Aufträge / Haushalts-
begleitanträge an die Verwaltung gerichtet.

Die jeweils zuständigen Fachausschüsse haben dem Verwaltungsausschuss empfohlen, die anliegenden Aufträge (12) an die Verwaltung zu beschließen.
Ein Auftrag (Anlage 13) wurde im Sozialausschuss in die Fraktionen gezogen, jedoch zur weiteren Beratung in den Verwaltungsausschuss verwiesen.

Die in den einzelnen Fachausschüssen angenommenen Anträge – einschließlich der Anlagen 2 und 3 – und der verwiesene Antrag - bedürfen zu ihrer Umsetzung noch der Beschlussfassung durch den Verwaltungsausschuss.
Dieser ist hier – auch für die Ausschüsse besonderen Rechts - abschließendes Beschlussorgan.

Zu den im Jugendhilfeausschuss beschlossenen Aufträgen gab es z. T. (s. Anlagen 2 und 3) im weiteren Verfahren - im Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung wurden diese Aufträge abgelehnt - abweichende Voten.

Die Verwaltung bittet deshalb um eine Einzelabstimmung über alle anliegenden Anträge.

Aufträge, deren betragsmäßige Auswirkungen im Veränderungsverzeichnis 2003 dargestellt wurden und / oder die in den Erläuterungen zu den jeweiligen Unterabschnitten im Haushaltsplan 2004 aufgegriffen werden, wurden in dieser Beschlussvorlage nicht berücksichtigt.
20.11 
Hannover / 11.12.2003