Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Aufträge an die Verwaltung // Haushaltsbegleitanträge
Antrag,
über die anliegenden Aufträge (13) an die Verwaltung einzeln zu entscheiden.
Kostentabelle
Mit der Beschlussfassung über die anliegenden Aufträge können finanzielle Auswirkungen entstehen.
Begründung des Antrages
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2004 wurden u. a. Aufträge / Haushalts-
begleitanträge an die Verwaltung gerichtet.
Die jeweils zuständigen Fachausschüsse haben dem Verwaltungsausschuss empfohlen, die anliegenden Aufträge (12) an die Verwaltung zu beschließen.
Ein Auftrag (Anlage 13) wurde im Sozialausschuss in die Fraktionen gezogen, jedoch zur weiteren Beratung in den Verwaltungsausschuss verwiesen.
Die in den einzelnen Fachausschüssen angenommenen Anträge – einschließlich der Anlagen 2 und 3 – und der verwiesene Antrag - bedürfen zu ihrer Umsetzung noch der Beschlussfassung durch den Verwaltungsausschuss.
Dieser ist hier – auch für die Ausschüsse besonderen Rechts - abschließendes Beschlussorgan.
Zu den im Jugendhilfeausschuss beschlossenen Aufträgen gab es z. T. (s. Anlagen 2 und 3) im weiteren Verfahren - im Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung wurden diese Aufträge abgelehnt - abweichende Voten.
Die Verwaltung bittet deshalb um eine Einzelabstimmung über alle anliegenden Anträge.
Aufträge, deren betragsmäßige Auswirkungen im Veränderungsverzeichnis 2003 dargestellt wurden und / oder die in den Erläuterungen zu den jeweiligen Unterabschnitten im Haushaltsplan 2004 aufgegriffen werden, wurden in dieser Beschlussvorlage nicht berücksichtigt.
20.11
Hannover / 11.12.2003