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Erweiterung des Betreuungsangebotes der Kindertagesstätte St. Bernward, Helmstedter Str. 35c
Antrag,
zu beschließen,
1. die Betreuungszeit in einer Kindergartengruppe der Kindertagesstätte auf eine 3/4 Betreuung (08.00 bis 14.00 Uhr) auszuweiten und
2. für dieses Betreuungsangebot ab 1.08.2007 laufende Beihilfen auf der Basis der Fördergrundsätze für verbandseigene Kindertagesstätten (VBE) zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Kindertagesstätten immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | | | Betriebseinnahmen | | |
sonstige Einnahmen | | | Finanzeinnahmen von Dritten | | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | | | Personalausgaben | | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | | | Sachausgaben | | |
Einrichtungsaufwand | | | Zuwendungen | 15.450,00 € | *4645.000/718000 |
Investitionszuschuss an Dritte | | | Kalkulatorische Kosten | | |
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | | Ausgaben insgesamt | 15.450,00 € | |
Finanzierungssaldo | 0,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -15.450,00 € | |
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen und den Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt. Abweichend vom aktuellen Finanzierungsvertrag erbringt der Gesamtverband der katholischen Kirchengemeinden in der Region Hannover keine erhöhte Gruppenpauschale für die Ausweitung der Betreuungszeit. Die entstehenden Mehrkosten werden daher von der Stadt getragen.
Begründung des Antrages
In der Kindertagesstätte St. Bernward, die zur Trägergemeinschaft der Katholischen Kirche in der Region Hannover gehört, werden im Bereich des Kindergartens 82 Kinder in vier Gruppen betreut. Zwei dieser Gruppen bieten eine Halbtagsbetreuung ohne Essen. In letzter Zeit wird dieses Angebot immer weniger nachgefragt, da viele Eltern eine längere Betreuungszeit wünschen und sofort bereit wären, auf ein längeres Zeitangebot einzugehen. Der Träger hat daher eine Aufstockung der Betreuungszeit in einer der Halbtagsgruppen um täglich zwei Stunden auf eine 3/4 Betreuung beantragt. Es handelt sich bei dieser Betreuungszeit um ein bedarfsgerechtes Angebot, das insbesondere berufstätigen Elternteilen gerecht wird, die einer Halbtagstätigkeit nachgehen.
Durch die Umstrukturierung werden keine baulichen Maßnahmen erforderlich. Die Kapazitäten der Küche lassen die Versorgung einer weiteren Gruppe mit einem Mittagessen zu.
Die geplante Angebotserweiterung ist durch die geltende Betriebserlaubnis des Nds. Kultusministeriums bereits abgedeckt.
51.4
Hannover / 01.11.2007