Drucksache Nr. 2674/2015:
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1806, Wohnquartier Annastift
Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses, Auslegungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Eilenriedebeirat
  • Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Eilenriedebeirat (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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2674/2015
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1806, Wohnquartier Annastift
Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses, Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1806 mit Begründung zuzustimmen,
2. die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
3. Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses vom 16.10.2014 um die Abschnitte der Paderborner und Wülfeler Straße, die jeweils auf Höhe des Plangebiets liegen, um die Sportplatzfläche des Annastifts sowie um das Regenwasserrückhaltebecken (Teil C) nördlich der Bezirkssportanlage Mittelfeld.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen der Planung auf Frauen und Männer sind nicht erkennbar.

Kostentabelle

siehe Anlage 2 zur Drucksache, Begründung Kapitel 8 - Kosten für die Stadt.
Die Aufteilung der Kosten zwischen dem Annastift und der Stadt Hannover wird im städtebaulichen Vertrag bzw. im Erschließungsvertrag geregelt

Begründung des Antrages

Der Bebauungsplan Nr. 1806 soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Wohnquartiers mit ca. 380 Wohneinheiten schaffen.

Am 03.07.2014 fand ein Workshop mit den unmittelbaren Anliegern des Plangebiets statt.

Der Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel hat am 25.09.2014 (Drs. 15-1951/2014) die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Sie fand in der Zeit vom 30.10.2014 bis 01.12.2014 statt. Während dieser Zeit ist keine Stellungnahme aus der Bevölkerung eingegangen.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat sich ergeben, dass eine Änderung des Geltungsbereichs erforderlich ist. So ist der Teil C - Regenrückhaltebecken - neu hinzugekommen. Der Bau eines Regenrückhaltebeckens ist Bestandteil des Entwässerungskonzepts. Im Teil A des Bebauungsplans sind die Abschnitte der Paderborner Straße und der Wülfeler Straße, die jeweils auf Höhe des Plangebiets liegen, dem Geltungsbereich hinzugefügt. Dies geschieht, um den Ausbau der Straßen planungsrechtlich zu sichern, wobei an der Wülfeler Straße nur der Knotenpunkt Zufahrt Annastiftgelände / Wülfeler Straße ausgebaut werden muss. Im Osten wurde die Fläche für die Wohnbauentwicklung nach Norden vergrößert (Sportplatzfläche des Annastifts). Durch die Erweiterungen werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nicht geändert. Eine erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist deshalb nicht erforderlich.

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landwirtschaft und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist der Drucksache als Anlage 3 beigefügt.

Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können. Der Eilenriedebeirat ist bereits beteiligt worden. Er erhält die Drucksache zur Kenntnis, weil die Planung inzwischen konkretisiert wurde. Das Plangebiet grenzt direkt an den Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode an. Der Bezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode erhält die Drucksache deshalb ebenfalls zur Kenntnis.

61.12 
Hannover / 26.11.2015