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Erhöhung der Betriebskostenzuschüsse für die außerschulische Nutzung der schulischen Sport-, Turn- und Gymnastikhallen der Landeshauptstadt Hannover
Antrag,
zu beschließen, die Benutzungsbedingungen für schulische Sport-, Turn- und Gymnastikhallen der Landeshauptstadt Hannover durch eine Erhöhung der Betriebskostenzuschüsse für die außerschulische Nutzung mit Wirkung vom 1.Januar 2005 entsprechend der Anlage 1 zu ändern.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die in dieser Drucksache verwendeten Daten sind im wesentlichen finanzieller Art und daher nicht geschlechtsspezifisch zu betrachten. Beide Geschlechter sind von der Erhöhung gleichermaßen betroffen.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | €0.00 | | Betriebseinnahmen | €0.00 | |
sonstige Einnahmen | €0.00 | | Finanzeinnahmen von Dritten | €295,000.00 | 442007 |
Einnahmen insgesamt | €0.00 | | Einnahmen insgesamt | €295,000.00 | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | €0.00 | | Personalausgaben | €0.00 | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | €0.00 | | Sachausgaben | €0.00 | |
Einrichtungsaufwand | €0.00 | | Zuwendungen | €0.00 | |
Investitionszuschuss an Dritte | €0.00 | | Kalkulatorische Kosten | €0.00 | |
Ausgaben insgesamt | €0.00 | | Ausgaben insgesamt | €0.00 | |
Finanzierungssaldo | €0.00 | | Überschuss / Zuschuss | €295,000.00 | |
Durch die o.g. Erhöhung der Nutzungsentgelte rechnet die Verwaltung mit Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt 295.000 € (Nutzergruppe 1: 270.000 €, Nutzergruppe 2 und 3: 25.000 €). Die Verwaltung sieht z. Zt. keine Möglichkeit, eine Einsparung im Bereich des Mietmanagements zu erreichen.
Der vom Rat beschlossene Konsolidierungsbetrag in Höhe von 350.000 € kann durch diese Erhöhung z.Z. nicht erreicht werden, es besteht eine Deckungslücke in Höhe von 55.000 €. Die Verwaltung wird sich bemühen, den Fehlbetrag durch weitere Maßnahmen im Zeitraum des HK V (2005 - 2007) zu erwirtschaften.
Begründung des Antrages
Die Verwaltung hatte im Jahre 2003 im Rahmen des Haushaltskonsolidierungsprogramms V (HK V) den Vorschlag gemacht, die Nutzungsentgelte für die Schulsporthallen um 1,- €/pro Stunde zu erhöhen. Nach Berechnung der Verwaltung sollte hierdurch bei der Nutzergruppe 1 (Sportvereine/Sportfachverbände) eine Mehreinnahme von 180.000 € und bei den Nutzergruppen 2 (soziale Gruppen, Gruppen der Kinder- und Jugendpflege, Dienstsport von Polizei und Feuerwehr) und 3 (u.a. Betriebssport, Lehrersport) eine Mehreinnahme von 25.000 € erreicht werden. Zusätzlich sollten 15.000 € durch eine Verbesserung des Mietmanagements eingespart werden, so dass der von der Verwaltung vorgeschlagene Konsolidierungsbetrag bei insgesamt 220.000 € lag.
Durch Beschluss des Änderungsantrages 175/2004 hatte der Rat die Verwaltung beauftragt, die Nutzungsentgelte, um 2,50 €/pro Stunde zu erhöhen und eine differenzierte Entgeltordnung zu erarbeiten, um ein Konsolidierungsvolumen von 350.000 € zu erreichen.
Die Verwaltung hat darauf hin mit dem Stadtsportbund Verhandlungen hinsichtlich der zukünftigen Ausgestaltung der Vermietung von Schulsporthallen aufgenommen. Die Verhandlungen wurden mit dem Ergebnis abgeschlossen, dass die Aufgabe der Sporthallenverwaltung weiterhin beim Stadtsportbund verbleibt. Wie in der Anlage 1 dargestellt, schlägt die Verwaltung nunmehr vor, die Nutzungsentgelte für die Nutzergruppen 1 – 3 linear um 1,50 €/pro Stunde zu erhöhen.
42/15.5
Hannover / Dec 29, 2004