Drucksache Nr. 2669/2020 E1:
Programmdrucksache zu den Infrastrukturmaßnahmen im Stadtteil Bemerode - weiterer Ausbau des Angebotes an Schulen, Kindertagesstätten und Sportflächen
Änderungsantrag des Stadtbezirksrats Kirchrode-Bemerode-Wülferode zur Drucksache Nr. 2669/2020 (s. Anlage 2)

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Sportausschuss
In den Jugendhilfeausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Organisations- und Personalausschuss
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
2669/2020 E1
2
 

Programmdrucksache zu den Infrastrukturmaßnahmen im Stadtteil Bemerode - weiterer Ausbau des Angebotes an Schulen, Kindertagesstätten und Sportflächen
Änderungsantrag des Stadtbezirksrats Kirchrode-Bemerode-Wülferode zur Drucksache Nr. 2669/2020 (s. Anlage 2)

Antrag,

die Änderungsempfehlungen des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode Nr. 15-30212020 zu Punkt 1 der Drucksache 2669/2020 abzulehnen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Benachteiligungen nach Altersgruppen, geschlechterspezifische Benachteiligungen oder anderweitige gruppenbezogene Benachteiligungen sind nicht zu erkennen.

Kostentabelle

Es wir auf die Kostentabelle der Ursprungsdrucksache Nr. 2669/2020 verweisen.

Begründung des Antrages

Die Verwaltung empfiehlt, den Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode zu Punkt 1 der Drucksache 2669/2020 aus folgenden Gründen abzulehnen:



Der Änderungsantrag zu Punkt 1 verlangt den unverzüglichen Einstieg in die Planung, der bisherige Vorbehalt der Verfügbarkeit personeller Kapazitäten ist weggefallen. Ebenso ist der Prüfvorbehalt, ob der Schützenverein tatsächlich in die Planung integriert wird oder ob es ggfs. andere Lösungen gibt, entfallen.
Für eine unverzügliche Planung stehen im Teilhaushalt des Gebäudemanagements weder Finanzmittel bereit, noch sind personelle Ressourcen für die Planung und Steuerung kurzfristig verfügbar.
Gleichzeitig wird durch die vorgeschlagene Änderung die Prüfung etwaiger kostengünstigerer Lösung - z.B. bezüglich der Einbeziehung des Schützenvereins - obsolet bzw. verhindert.
Die im letzten Halbsatz zu Punkt 1 geforderte unverzügliche Wiederaufnahme des Bebauungsplanverfahrens kann hingegen umgesetzt werden.

Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, den Änderungsantrag zu Punkt 1 der Drucksache 2669/2020 abzulehnen.
Bezüglich des Änderungsantrages des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode zu Punkt 5 der Drucksache 2669/2020 wird gleichzeitig eine Neufassung der Ursprungsdrucksache zur Beschlussfassung vorgelegt (2669/2020 N1), die den Antragstext zu Punkt 1 in teilweise unveränderter Fassung zur Ursprungsdrucksache enthält.
40.11 / 40.1
Hannover / 18.01.2021