Begründung des Antrages
Die Verwaltung empfiehlt, den Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode zu Punkt 1 der Drucksache 2669/2020 aus folgenden Gründen abzulehnen:
Der Änderungsantrag zu Punkt 1 verlangt den unverzüglichen Einstieg in die Planung, der bisherige Vorbehalt der Verfügbarkeit personeller Kapazitäten ist weggefallen. Ebenso ist der Prüfvorbehalt, ob der Schützenverein tatsächlich in die Planung integriert wird oder ob es ggfs. andere Lösungen gibt, entfallen.
Für eine unverzügliche Planung stehen im Teilhaushalt des Gebäudemanagements weder Finanzmittel bereit, noch sind personelle Ressourcen für die Planung und Steuerung kurzfristig verfügbar.
Gleichzeitig wird durch die vorgeschlagene Änderung die Prüfung etwaiger kostengünstigerer Lösung - z.B. bezüglich der Einbeziehung des Schützenvereins - obsolet bzw. verhindert.
Die im letzten Halbsatz zu Punkt 1 geforderte unverzügliche Wiederaufnahme des Bebauungsplanverfahrens kann hingegen umgesetzt werden.
Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, den Änderungsantrag zu Punkt 1 der Drucksache 2669/2020 abzulehnen.
Bezüglich des Änderungsantrages des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode zu Punkt 5 der Drucksache 2669/2020 wird gleichzeitig eine Neufassung der Ursprungsdrucksache zur Beschlussfassung vorgelegt (2669/2020 N1), die den Antragstext zu Punkt 1 in teilweise unveränderter Fassung zur Ursprungsdrucksache enthält.