Antrag Nr. 2663/2020:
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu mehr Naturnähe an Schulaußenanlagen

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu mehr Naturnähe an Schulaußenanlagen

Antrag, zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Standards für die Planung von Schulaußenanlagen, die sich nach wie vor an den Ende 2002 außer Kraft getretenen Schulbauhandreichungen des Nds. Kultusministeriums orientieren, nach ökologischen, klimarelevanten und pädagogischen Gesichtspunkten zu aktualisieren und den Ratsgremien zur Beratung vorzulegen.

Dabei ist verstärkt auf mehr Naturnähe als zusätzliches Angebot zu achten, also der Anteil befestigter Schulhofflächen zu reduzieren und der Anteil naturnah gestalteter Flächen zu erhöhen.



Die Sauberlaufzonen in den Eingangsbereichen sind ausreichend zu bemessen.

Begründung

Mit mehr Naturnähe soll das Naturverständnis von Kindern und Jugendlichen erhöht werden. So macht Naturnähe Unterrichtsthemen für die Kinder direkt erlebbar. Beispielsweise rücken Insekten und Vögel näher ins Bewusstsein der Schüler*innen, Staudenbeete zeigen eine Vielzahl unterschiedlicher Pflanzen.

Mehr Bäume, Sträucher, Staudenbeete oder Wiesen tragen durch Schatten und Verdunstung auch zur Kühlung bei und machen die Hitze erträglicher. Die Hitze der Sommer 2018 und 2019 führten vor Augen, dass sich insbesondere Schulhöfe mit großen Asphaltflächen in der Sonne stark erhitzen. Denn auch Hannover zeigt mit einer höheren Anzahl an Sommertagen (Temperaturmaximum ≥ 25 °C), an Hitzetagen (Temperaturmaximum ≥ 30 °C), an Tropennächten (Temperaturminimum ≥ 20 °C) und an sommerlichen Trockenperioden deutliche Anzeichen der Überwärmung der Stadt.

Auch dürfte eine naturnahe Gestaltung von Schulhöfen dem Ziel der Bewegungsförderung entsprechen.

Als ein gutes Beispiel einer naturnahen und bewegungsfördernden Schulhofgestaltung erscheint die Albert-Liebmann-Schule, Paracelsusweg 12 in Groß-Buchholz (Förderschule der Region Hannover). Dieser Schulhof wurde seit etwa 1994 unter dem Gesichtspunkt der Naturnähe bzw. als Grünoase gestaltet, und zwar in Anlehnung an das Konzept der Holunderschule. Für kleiner zugeschnittene Schulaußenanlagen sind auch kleinflächige Angebote an Naturnähe denkbar.
Die Standards für Freiflächen von Schulen sollten ähnlich den Standardraumprogrammen für die allgemein bildenden Schulen der Stadt Hannover nach aktuellen Bedarfen fortgeschrieben werden.

Die Standards für Freiflächen für den Pausenaufenthalt orientieren sich bislang an den ehemaligen Schulbauhandreichungen des Nds. Kultusministeriums (am 31.12.2002 außer Kraft getreten), die pro Schüler*in eine Fläche von 3-5 m² vorsehen, wobei bei jüngeren Schüler*innen der obere Wert anzustreben ist. Unter die 3-5 m² fallen die befestigten Schulhofflächen und auch grüne naturnah gestaltete Flächen. Nicht enthalten sind die Sportflächen wie Laufbahn, Weitsprunganlage etc. und Verkehrsflächen wie Parkplätze, Müllstandort u.a.

Für Horte ist ein Wert von 12 m² pro Kind Außenfläche durch die Verordnung über Mindestanforderungen an Kindertagesstätten (1. DVO-KiTaG) durch das Land Niedersachsen gesetzlich geregelt.


Dr. Jens Menge Dr. Freya Markowis Andreas Bingemer
stv. Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzende stv. Fraktionsvorsitzender