Drucksache Nr. 2662/2025:
Optimierung der Radverkehrsanlagen an der Hannoverschen Straße in den Abschnitten Grenzstraße / Kanalbrücke (Haushaltsbegleitantrag H-0287/2023) und Am Forstkamp / Heinrichstraße (DS 15-3051/2022) sowie Im Bruchkampe / Steinbruchstraße
Hier: Antrag 15-2082/2025 N1

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
 
Nr.
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2662/2025
2 (nur online)
 

Optimierung der Radverkehrsanlagen an der Hannoverschen Straße in den Abschnitten Grenzstraße / Kanalbrücke (Haushaltsbegleitantrag H-0287/2023) und Am Forstkamp / Heinrichstraße (DS 15-3051/2022) sowie Im Bruchkampe / Steinbruchstraße
Hier: Antrag 15-2082/2025 N1

Antrag,

dem Antrag 15-2082/2025 N1 vom 01.Oktober 2025 aus dem Stadtbezirksrat Misburg-Anderten in den Punkten 1 und 2 nicht zu folgen und

1. den bereits fertiggestellten Radfahrstreifen und den neu gebauten Gehweg zwischen Grenzstraße und Hirschberger Straße beizubehalten sowie

2. den Radfahrstreifen zwischen Hirschberger Straße und Mittellandkanalbrücke wie mit Haushaltsbegleitantrag H-0287/2023 beschlossen einzurichten und den in diesem Abschnitt ebenfalls bereits neu gebauten Gehweg beizubehalten und als solchen auszuweisen.


Aufgrund der übergeordneten Bedeutung der Hannoverschen Straße handelt es sich hier nicht um die Entscheidung des Bezirksrates gemäß § 93 NKomVG in Verbindung mit § 11 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover, sondern lediglich um einen Vorschlag gemäß § 94 (3) NKomVG in Verbindung mit § 14 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover.

Antrag 15-2082/2025 N1:

Mit vorliegendem Antrag aus dem Stadtbezirksrat Misburg-Anderten wird die ausführende Verwaltung aufgefordert,


1. Auf dem Abschnitt der Hannoverschen Straße zwischen Grenzstraße und Mittellandkanal wird bis auf Weiteres der neu gepflasterte Fußweg auf der rechten Seite, wenn man Richtung Kanal blickt, auch für die Nutzung durch Radfahrerinnen und Radfahrer freigegeben. Der neue Radweg neben dem Fußweg entfällt, entsprechende Markierungen werden entfernt. Die vorher vorhandenen Parkplätze werden dort wiederhergestellt. Ein Sonderfall ist der Abschnitt von der Hirschberger Straße bis Mittellandkanal. Dort ist vergleichsweise mehr Platz vorhanden, so dass der Radweg wie vor Beginn der Baumaßnahmen zu belassen bzw. wiederherzustellen ist. Die Parkplätze sind gerade auch dort zu erhalten.

2. Als Dauerlösung wird der gesamte Straßenraum auf dem genannten Abschnitt der Hannoverschen Straße neu überplant, so dass alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer die Straße auf praxistaugliche Weise nutzen können, ob sie per Fuß, Rad, Bus oder Auto unterwegs sind. Bei dieser Planung sind die Bürgerinnen und Bürger sowie der Bezirksrat Misburg-Anderten einzubeziehen. Dazu gehört auch eine Zählung der Verkehrsströme auf dem betreffenden Straßenabschnitt.


Stellungnahme der Verwaltung:

Die Hannoversche Straße im Stadtbezirk Misburg-Anderten ist Bestandteil des Hauptverkehrsstraßennetzes und als Landesstraße L 384 klassifiziert. Sie hat somit die Aufgabe den überörtlichen Verkehr zu bündeln und durch den Stadtbezirk zu führen.

Damit liegt das Beschlussrecht über wesentliche Planungen und Änderungen an der Verkehrsführung ausschließlich in der Zuständigkeit des Rates der Stadt Hannover. Die Baumaßnahme wird als Umsetzung des Haushaltsbegleitantrages H-0287/2023 (Anlage 2) angesehen. Eine Befassung des Bezirksrates zur Beschlussfassung des Rates ist deshalb nicht vorgesehen. Der Bezirksrat wurde mit der Informationsdrucksache 15-2330/2024 über die Maßnahme informiert.

Aktueller Ausführungsstand

Aufgrund des o.g. beschlossenen Haushaltsbegleitantrages aus dem Rat hat die Verwaltung die Planung aufgenommen, abgestimmt und final im Sinne der vorliegenden Beschlusslage bearbeitet.

Der Verbesserung der Verkehrssicherheit für den Rad- aber auch den Fußverkehr wird mit der Umsetzung des Haushaltsbegleitantrages Rechnung getragen. Im Haushaltsbegleitantrag wird explizit darauf hingewiesen, dass die Maßnahme nicht durch die Nutzungen des Ruhenden Verkehrs verhindert werden soll.

Mit der Informationsdrucksache 15-2330/2024 sollten die Mitglieder des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten über die Baumaßnahme und die Auswirkungen informiert werden, um bei Anmerkungen noch kurzfristig vor Fertigstellung der Planunterlagen reagieren zu können. Die Drucksache wurde im Oktober 2024 erstellt, allerdings erst im August 2025 veröffentlicht.

Über den Sachstand der Bearbeitung des Haushaltsantrags wurde darüber hinaus der Rat im Mai 2025 mit der Drucksache 0133/2025 informiert.

Die Baumaßnahme wurde am 11.August 2025 begonnen und im Oktober 2025 bis auf die Markierung und Roteinfärbung des Radfahrstreifens zwischen Hirschberger Straße und Mittellandkanalbrücke fertig gestellt.

Empfehlung der Verwaltung:

Zu 1: Mit dem Rückbau des Radweges auf der Seitenanlage konnte der Gehweg auf der Ostseite der Hannoverschen Straße zwischen Grenzstraße und der Mittellandkanalbrücke auf eine heutigen (barrierefreien) Ansprüchen entsprechende richtliniengerechte Breite von 2,50 m bis 3,00 m neu hergestellt werden. Bei einer beantragten Ausweisung des neuen Gehweges mit dem Zusatzzeichen Radfahrer frei (VZ 1022-10) ist der Radverkehr gezwungen entweder in Schrittgeschwindigkeit über einen Streckenabschnitt von 500 m auf dem Gehweg zu fahren, was eine deutliche Verschlechterung für den Radverkehr im Vergleich zum Altzustand darstellt, oder die Fahrbahn zu benutzen. Dies steht im Widerspruch zur politisch geforderten Radverkehrsförderung in der Landeshauptstadt Hannover.

Unabhängig davon lässt sich der im Rahmen der Baumaßnahme zwischen Grenzstraße und Hirschberger Straße angelegte, rot eingefärbte Radfahrstreifen (einschließlich Weißmarkierung) auf der Fahrbahn der Hannoverschen Straße nur mit erheblichem baulichem Aufwand durch Abfräsen und anschließender Erneuerung der Fahrbahndecke entfernen.

Im Abschnitt Hirschberger Straße bis Kanalbrücke ist der Radweg ebenfalls bereits vor der vorliegenden Antragstellung zurückgebaut und in einen Gehweg umgebaut worden. Die Markierung des Radstreifens ist in diesem Abschnitt noch nicht vollzogen und bis auf Weiteres auf Grund des beschlossenen Bezirksratsantrages DS 15-2082/2025 N1 zurückgestellt. Die Stellplätze wurden noch nicht abgeordnet. Somit hat der Radverkehr in diesem Anschnitt derzeit nun die Wahlmöglichkeit ab Hirschberger Straße bis zur Kanalbrücke entweder auf dem Gehweg in Schrittgeschwindigkeit oder ungeschützt auf der Fahrbahn neben den parkenden Fahrzeugen zu fahren.

Die Verwaltung empfiehlt, dem Bezirksratsbeschluss in Punkt 1 nicht zu folgen und die, in der Informationsdrucksache 15-2330/2024 dargestellte Baumaßnahme abzuschließenden und so den Arbeitsauftrag aus dem vom Rat beschlossenen Haushaltsbegleitantrag 0287/2023 zu erfüllen.

Zu 2: In den aktuellen Haushaltsberatungen ist die Hannoversche Straße in dem Abschnitt bisher nicht aufgenommen. Bisher bestand aufgrund des vergleichsweise guten baulichen Zustandes der Straße zwischen Grenzstraße und Kanalbrücke hierzu auch keine Notwendigkeit. Da das zur Verfügung stehende Budget im aktuellen Haushalt aber auch in der MifriFi mit Maßnahmen mehr als ausgeschöpft ist und sich dies auch auf Grund der noch zu finanzierenden Maßnahmen im Innenstadtbereich, dem Weiterbau der Velorouten, der Erschließung von Baugebieten etc. nicht ändern wird, ist eine Umgestaltung des Straßenraumes im Abschnitt zwischen Grenzstraße und Mittellandkanal auf absehbare Zeit aus Sicht der Verwaltung nicht finanzierbar.

Mit der Umsetzung der ebenfalls beschlossenen Veloroute 04 nach Misburg wird es unabhängig davon auch in der Hannoverschen Straße voraussichtlich im Einmündungsbereich Uferzeile weitere planerische Anpassungen geben müssen, die zu gegebener Zeit mit der Politik abzustimmen sind.

Die Verwaltung empfiehlt aus diesen Gründen, dem Punkt 2 ebenfalls nicht zuzustimmen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

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Hannover / Dec 5, 2025