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2662/2018 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 26.11.2018: Jugendhilfeausschuss: Zur Kenntnis genommen
2662/2018 (Originalvorlage) |
Informationsdrucksache | ||||||||||
In den Jugendhilfeausschuss |
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Mit dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland als Vertragsstaat zum 'Haager Übereinkommen' (Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption) im Jahr 2002 gab es gesetzliche Veränderungen im Bereich Adoption und das Arbeitsfeld hat sich nachhaltig verändert.
· Haager Adoptionsübereinkommen (HAÜ)
In der Vergangenheit wurden vor allem Frauenpaare im Rahmen der sogenannten Stiefadoption beraten. Stiefadoptionen erfolgten in diesem Zusammenhang in der Regel für Kinder, die in bereits bestehenden 'eingetragenen Partnerschaften' geboren und durch Samenspende/Insemination gezeugt wurden. Die Adoptionsvermittlungsstelle hat grundsätzlich nach dem Familienverfahrensgesetz (FamFG) gegenüber dem Familiengericht eine fachliche Äußerung/schriftliche Stellungnahme abzugeben.
Mit Einführung der 'Ehe für Alle' am 01.10.2017 sind nun auch Fremdadoptionen für diese Zielgruppe möglich. Nach anfänglichem Zögern beobachten wir aktuell ein verstärktes Interesse von Männerpaaren. Lediglich ein Frauenpaar hat sich bisher für den Weg der Fremdadoption entschieden. Ansonsten wird hier nach unserer Einschätzung weiterhin die Insemination favorisiert.
In der inhaltlichen Arbeit bedeutet diese Entwicklung, dass mit den abgebenden Eltern auch über die Möglichkeit der Adoption ihres Kindes durch ein gleichgeschlechtliches Paar gesprochen wird. Aktuell gibt es nur einen geringen Anteil abgebender Eltern, der dieser Form der Elternschaft für ihr Kind zustimmt.
Bisher ist die Beratung und Zusammenarbeit mit Vätern im Adoptionsprozess jedoch eher selten, da momentan die rechtliche Belehrung durch einen Notar für deren Adoptionseinwilligung ausreicht.
Gründe dafür sind:
Die Beratung zur 'vertraulichen Geburt' wird von dafür zugelassenen Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen durchgeführt. Diese erstellen den gesetzlich vorgeschriebenen 'Herkunftsnachweis' und informieren die Entbindungsklinik sowie die Adoptionsvermittlungsstelle/Jugendamt. In der Regel ist schnelles Handeln erforderlich, da die Geburt unmittelbar bevorsteht oder bereits stattgefunden hat.
Die Einführung der 'vertraulichen Geburt' hatte einschneidende Veränderungen für die Adoptionspraxis zur Folge. Anders als vom Gesetzgeber beabsichtigt wird die Regelung nicht nur in 'Ausnahmefällen' von werdenden Müttern in Anspruch genommen. 'Vertraulich' und 'anonym' werden verwechselt, die gesetzliche Regelung ist nicht hinreichend bekannt. Für die betroffenen Kinder und Mütter hat dies lebenslange Folgen.
Seit 2014 gab es hier in der Stadt Hannover 19 'vertrauliche Geburten', wobei es sich in 5 Fällen um 'anonyme Geburten' handelte, da das gesetzliche Prozedere nicht eingehalten und kein Herkunftsnachweis mit der Mutter erstellt wurde.
Für die Adoptionsvermittlung ergeben sich verschiedene Risiken, da die bisher in vertrauensvollen Vorgesprächen erhaltenen Informationen zur sozialen Situation der Mütter/Eltern, Gesundheit, Schwangerschaftsverlauf, Wünsche etc. nicht vorhanden sind. Die werdende Mutter erhält keine Beratung zu Alternativen und bleibt oftmals darauf fokussiert, die Schwangerschaft zu verbergen. Erst im Nachhinein wird ihnen die Tragweite deutlich.
Sechs Frauen nahmen ihre Entscheidung zurück. Sie sind dazu bis zum Adoptionsabschluss (i. d. R. nach einem Jahr) berechtigt. Bereits in Adoptivfamilien vermittelte Kinder mussten dort herausgenommen werden und wurden zur Mutter zurückgeführt. Dies ist für alle Beteiligten mit erheblichen emotionalen Belastungen verbunden und bedarf intensiver Begleitung.
Im Vergleich gab es in den vergangenen zwanzig Jahren in Hannover, bis zur Einführung der vertraulichen Geburt, lediglich drei Rückführungen. Demgegenüber stehen fünf Rückführungen seit der Einführung der vertraulichen Geburt im Mai 2014. Hier wird deutlich wie groß die Verunsicherung der betroffenen Frauen ist.
Die Anforderungen an die Adoptivbewerberinnen und -bewerber, insbesondere im Hinblick auf ihre Belastbarkeit, sind mit diesem Verfahren gestiegen. In der Vorbereitung ist dies zu einem wichtigen Aspekt geworden. Die Adoptionsbegleitung ist enger und intensiver erforderlich. Bei gleichzeitig zurückgehenden Bewerberinnen- und Bewerberzahlen sind zukünftig weitergehende Angebote für diesen Personenkreis, z. B. Vorbereitungskurse zu entwickeln.
Internationale Adoptionen von Kindern aus dem Ausland werden von der hiesigen Adoptionsvermittlungsstelle in Zusammenarbeit mit zugelassenen Auslandsvermittlungsstellen und der Zentralen Adoptionsvermittlungsstelle der norddeutschen Bundesländer (GZA) in Hamburg durchgeführt. Es erfolgt z. B. die Erstellung gebührenpflichtiger Sozial-/Eignungsberichte und die Adoptionsbegleitung inkl. regelmäßiger Berichterstattung über die Entwicklung der Kinder für die Herkunftsländer, Stellungnahmen im gerichtlichen Umwandlungsverfahren gem. § 3 AdWirkG.
Festzustellen ist bundesweit, dass Auslandsadoptionen abnehmen und extra dafür zugelassene Auslandsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft ihre Arbeit einstellen, u. a., weil die notwendigen Einnahmen ausbleiben.