Drucksache Nr. 2661/2022:
Haushaltssicherungskonzept XI von 2023 bis 2026 (HSK XI)

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Stadtbezirksräte 01 - 13
In den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Grünflächen
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Gleichstellungsausschuss
In den Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)
In den Jugendhilfeausschuss
In den Kulturausschuss
In den Personal-, Organisations- und Digitalisierungsausschuss
In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Ausschuss für Sport, Bäder und Eventmanagement
In den Sozialausschuss
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
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2661/2022
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Haushaltssicherungskonzept XI von 2023 bis 2026 (HSK XI)

Antrag, zu beschließen

1. Das Volumen des Haushaltssicherungskonzepts XI (HSK XI) wird bezogen auf das strukturelle Defizit für die Jahre 2023 bis 2024 und die dazugehörige mittelfristige Finanzplanung mit 121,2 Mio. € festgesetzt.

2. Mit Blick auf das noch laufende Konsolidierungsprogramm X mit der Laufzeit 2021-2024 wird das Konzept HSK XI auf die Jahre 2023-2026 ausgelegt und überlappt insofern um 2 Jahre.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die dargestellten Programmteile und Maßnahmen umzusetzen bzw. einzuleiten. Sofern einzelne Maßnahmen nicht oder nicht in vollem Umfang umgesetzt werden können, sind geeignete Ersatzvorschläge zu unterbreiten.

4. Sofern in den Programmteilen B, C und D Maßnahmen noch nicht konkretisiert sind, werden dem Rat so schnell wie möglich konkrete Maßnahmen zur Ausgestaltung der Programmsummen vorgelegt. Diese werden nach dem Ratsbeschluss der Kommunalaufsicht als Konkretisierung des Konsolidierungskonzeptes vorgelegt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung können in dieser Drucksache nicht getroffen werden. Es ist aber zu erwarten, dass sich aus der Umsetzung der auf dieser Drucksache basierenden Folgemaßnahmen besondere geschlechtsspezifische Betroffenheiten für Mitarbeitende oder Kund*innen ergeben. Auf diese wird in den Einzeldrucksachen hingewiesen, da die konkreten Auswirkungen aktuell nicht detailliert abzusehen sind.

Kostentabelle

Die Drucksache hat erhebliche finanzielle Auswirkungen, die in der Drucksache näher beschrieben sind, sich aber (noch) nicht in einer Kostentabelle abbilden lassen. Bei zahlreichen Maßnahmen werden einzelne Drucksachen zur Beschlussfassung vorgelegt und die finanziellen Folgen in der entsprechenden Kostentabelle abgebildet. Soweit die Auswirkungen bereits eindeutig zuzuordnen sind, werden diese in Anlage 1 zu dieser Drucksache dargestellt.

Begründung des Antrages

I. Rechtslage
Gemäß § 110 Abs. 4 und 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) soll der Haushalt in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Als Mindestbedingungen gelten ein Ausgleich des ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisses sowie die Sicherstellung der Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen.

Die Kommune hat ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, wenn nach der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die vorgetragenen Fehlbeträge nicht spätestens im zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahr (hier 2025 bzw. 2026) ausgeglichen werden können. Dies ist nicht möglich, siehe Ziffer II. Volumen.

Das Haushaltssicherungskonzept ist spätestens mit der Haushaltssatzung zu beschließen und soll neben einer Darstellung, in welchem Zeitraum ein Haushaltsausgleich wiederhergestellt werden kann, Festlegungen treffen, wie die ausgewiesenen Fehlbeträge wieder abgebaut und das Entstehen eines neuen Fehlbetrages sowie einer zusätzlichen Verschuldung vermieden werden können (§ 110 NKomVG, Abs. 8).

Neben den gesetzlichen Vorgaben sind darüber hinaus auch die Bemerkungen der Kommunalaufsicht zu berücksichtigen, die bei den bisherigen Haushaltssicherungs­konzepten bzw. in den Genehmigungsverfügungen der jeweiligen Haushaltsjahre beschrieben sind. Bei einem Haushaltsplan mit einem erheblichen Fehlbedarf, erfüllt die Stadt formal nicht die Voraussetzungen des § 23 Kommunalhaushalts- und –kassenver­ordnung (KomHKVO) für die Annahme der dauernden Leistungsfähigkeit. Diese ist in der Regel nur anzunehmen, wenn der Haushaltsausgleich erreicht wird. Um diesen wiederzuerlangen, werden von der Kommunalaufsicht unterschiedliche Maßnahmen gefordert. Dazu gehört die Reduzierung der Personalkosten. So sind Stellenmehrungen nach Aussage der Kommunalaufsicht besonders kritisch zu bewerten, weil damit auf Dauer angelegte Mehraufwendungen verbunden sind und diese einen Haushaltsausgleich strukturell tangieren. Auch Kosteneinsparungen durch eine Aufgabenkritik bzw. durch eine Abflachung der Aufwandssteigerungen sind gefordert worden. Eine Fortschreibung von steigenden bzw. neuen freiwilligen Leistungen ist dabei nach Auffassung der Aufsicht grundsätzlich zu hinterfragen. Die Entwicklung der Aufwendungen sollte deutlich unterhalb des Maßes der zur Verfügung stehenden Erträge gehalten werden.

Um den gesetzlichen und den kommunalaufsichtlichen Vorgaben zu genügen, ist die erneute Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes erforderlich. Aber auch für die dauernde Leistungsfähigkeit, die Wiederherstellung von Gestaltungsspielräumen in der Stadt­entwicklung, die Handlungsfähigkeit der Verwaltung und für ein bestmögliches Rating zur Kreditsicherung für die Finanzierung der Investitionen sind die Maßnahmen der Haushalts­sicherung unverzichtbar. Soweit die formalen verwaltungstechnischen Detailregelungen der Kommunalaufsicht über die Aufstellung und inhaltliche Ausgestaltung von Haushaltssicherungsprogrammen noch nicht für alle Programmbausteine mit dieser Drucksache vorgelegt werden können, werden diese so schnell wie möglich zur Beschlussfassung durch den Rat vorgelegt. Dies betrifft insbesondere die Bestandteile B, C und D aus Kapitel V. dieser Drucksache mit näheren Erläuterungen im folgenden Text sowie die formale Auflistung aller freiwilligen Aufgaben, die in einer separaten Drucksache zur Kenntnis gegeben werden.



II. Volumen

Die negative Entwicklung der Ergebnishaushalte zeigt sich an folgenden Zahlen:

Das vorläufige Rechnungsergebnis 2021 endet mit einem Minus von 109 Mio. € und führt dazu, dass das Altdefizit bereits am 31.12.2021 auf 361 Mio. € gestiegen ist. Durch den Ansatz 2022 mit einem geplanten Defizit von 178 Mio. € und den ukrainebedingten Fehlbeträgen von weiteren 54 Mio. € wächst das Defizit auf rd. 600 Mio. € an.

Der Reinentwurf des Haushaltsplanes 2023 weist zum aktuellen Stand ein Defizit in Höhe von rd. 195 Mio. € inclusive der ukrainebedingten Aufwendungen aus.

Für das Haushaltsjahr 2024 gelingt es nicht, den MifriFi-Ansatz zu erreichen und es verbleibt trotz weiter erhöhter Erträge ein Fehlbetrag von rd. 181 Mio. €.
Der Haushaltsplan 2023 (und 2024 in gleichem Maße) ist - ohne ukraine- und coronabedingte Aus- und Nachwirkungen - durch folgende beispielhaft genannte Entwicklungen geprägt:
· Die Sozialen Hilfen des Teilhaushaltes 59 wirken sich mit 545 Mio. € bei den Aufwendungen aus (ohne Personalaufwendungen), der Zuschussbedarf liegt bei rd. 22 Mio. €.
· Die Aufwendungen für die Versorgung geflüchteter Menschen (Grund- und Sonderleistungen) sowie Asylbewerber*innen werden im TH 59 auf 68,5 Mio. € erhöht (Steigerung um 13 Mio. € zum Wert 2022). Für die Unterbringung von geflüchteten Personen und Wohnungslosen werden darüber hinaus die Aufwendungen auf 101,5 Mio. € erhöht (Steigerung um 27 Mio. €). Im Durchschnitt der vergangenen 7 Jahre werden durch die Kostenerstattungen des Landes weniger als 50 % der flüchtlingsbezogenen Aufwendungen insgesamt gedeckt.
· Die ungedeckten Kosten für die Kindertagesbetreuung werden mit 245 Mio. € in 2023 veranschlagt und steigen auf 254 Mio. € in 2024.
· Auch die Personalaufwendungen werden auf 723 Mio. € in 2023 und 739 Mio. € in 2024 steigen, obwohl nur refinanzierte Stellen und Zusatzstellen für die Aufgaben im Zusammenhang mit den geflüchteten Menschen aus der Ukraine neu eingerichtet werden. Alle anderen Bedarfe müssen durch personalwirtschaftliche Maßnahmen erwirtschaftet werden. Ohne die refinanzierten und ukrainebedingten Stellen entspricht dies einer Steigerung von 1,4 % für 2023 gegenüber dem Ansatz 2022 und von 2,5 % von 2023 auf 2024.
· Die Regionsumlage als große Einzelposition ist für 2023 mit 464 Mio. € schon mit zusätzlich 21 Mio. € gegenüber der Festsetzung für 2022 (443 Mio. €) veranschlagt. Diese Position ist seit dem Jahr 2018 (damals rund 392 Mio. €) um rd. 72 Mio. € gestiegen.
600 Mio. € summierte Gesamtdefizite von 2020 bis 2022 und die Fehlbedarfe der vorliegenden Haushaltsplanung für die Haushaltsjahre 2023/24 zeigen unmissverständlich auf, dass die Haushaltssicherung nicht nur konsequent fortgesetzt, sondern auch massiv verstärkt werden muss.

Mit den Fehlbeträgen aus 2023/24 wächst das Altdefizit auf unglaubliche und nicht akzeptable rd. 980 Mio. € und steigt weiter an, wenn nicht umgehend und massiv gegen­gesteuert wird. Es sind daher verstärkte Anstrengungen zu unternehmen, die noch offenen Einsparungen aus HSK X umzusetzen. Diese Maßnahmen würden aber auch bei voll­ständiger Umsetzung nicht ausreichen, um den gesetzlich vorgeschriebenen Haushalts­ausgleich zu erreichen und die ausgewiesenen strukturellen Fehlbeträge zurückzuführen.

Die Verwaltung legt daher das neue Haushaltssicherungskonzept HSK XI mit einem Umfang von 121,2 Mio. € vor. Ziel ist es, im Zeitraum der Mittelfristplanung bis 2027 wieder einen nahezu ausgeglichenen Haushalt zu erreichen.

In der mittelfristigen Finanzplanung sinkt das Gesamtdefizit von 146 Mio. € in 2025 auf 132 Mio. € in 2026 und in 2027 auf 120,72 Mio. €. Diese Entwicklung setzt aber die erfolgreiche Umsetzung des Programms HSK X im beschlossenen Volumen voraus, diese sind soweit möglich bereits konkret veranschlagt (z.B. bezüglich der Maßnahmen aus den Beteiligungsunternehmen) und darüber hinaus als pauschaler HSK-Effekt integriert. Mit der Umsetzung von HSK XI bis 2026 ist dann unter den heute bekannten Prämissen in 2027 ein nahezu ausgeglichener Haushalt erreichbar.
Das HSK-Volumen für HSK XI von 121,2 Mio. € ist angesichts der Unwägbarkeiten in der Finanzplanung und vor dem Hintergrund von bereits 10 umgesetzten Konsolidierungsprogrammen extrem fordernd. Ein „Weiter so!“ kann es in den kommenden Jahren aber nicht geben, da ansonsten jeglicher politischer Handlungs- und Bewegungsspielraum abhandenkommen wird.

In den kommenden Jahren muss bei der Konzeption und Umsetzung von allen anstehenden Aufgaben, Programmen und Maßnahmen die finanzielle Folgewirkung und der Sparzwang noch stärker als bisher durch Verwaltung und Politik mitgedacht und berücksichtigt werden.

Zusammen mit dem noch laufenden (und in 2023 und 2024 überlappenden) HSK X wird eine Reduzierung der Defizite angestrebt, die mittelfristig bis 2027 zu nahezu ausgeglichenen Haushalten führen soll und wieder den dringend benötigten Spielraum für eine Gestaltung auf kommunaler Ebene eröffnen soll.

III. Laufzeit
Die Laufzeit wird mit 4 Jahren von 2023 bis 2026 auf einen grundsätzlich realistischen Abarbeitungszeitraum festgelegt. Nur so bleibt Zeit für die Entwicklung und Umsetzung der nachfolgend beschriebenen Einzelmaßnahmen. Die Umsetzung der Programmteile ist dabei je nach Zielen, Wirkeffekten und politischem Kontext differenziert zu gestalten. Aufgrund der aktuellen Finanzlage sollen möglichst viele Maßnahmen bereits in 2023 greifen. Bei bestimmten Programmteilen wird es andererseits auch darum gehen, im genannten Zeitraum die Potentiale aufzuzeigen, die durch eine Umsetzung möglich sind, zum Beispiel bei der Nutzung von Synergieeffekten in der interkommunalen Aufgabenteilung und Bündelung. Der vollständige kassenwirksame Erfolg kann aufgrund der längeren Zeitvorläufe (politische Einigungsprozesse der Körperschaften untereinander und notwendige Gesetzgebungsverfahren) unter Umständen auch abweichend vom Realisierungszeitraum erst nach dem Laufzeitende des HSK XI eintreten. Dies gilt auch für andere sinnvolle Maßnahmen, deren Umsetzung mit personalwirtschaftlichen oder technischen Voraussetzungen verknüpft ist, aber deshalb trotzdem benannt, beschlossen und bearbeitet werden sollen.

IV. Prämissen der Umsetzung
Für das HSK XI gelten folgende Prämissen:
o Einsparungen werden auf der Grundlage des beschlossenen Haushaltsplans 2023 ermittelt. Sofern dies im Ausnahmefall kontraproduktiv wäre, wird dies kenntlich gemacht.
o Ertragserhöhungen und Aufwandsreduzierungen sind dauerhaft zu erbringen („strukturelle Effekte“), die jährlichen Ergebnisse werden (wie bereits bei den bisherigen HSK-Programmen) nicht kumuliert.
o Der Gesamtbetrag des HSK-Volumens soll grundsätzlich bis Ende des Haushaltsjahres 2026 erbracht werden. Ist die Umsetzung einzelner Maßnahmen bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen, ist eine Prognose zum voraussichtlichen Konsolidierungsergebnis abzugeben.
o Beim Personalabbau sind auch kw-Vermerke möglich. Die Einsparungen werden stellenscharf mit den festgelegten Kosten für einen Arbeitsplatz berechnet und beziehen arbeitsplatzbezogene Sachkosten mit ein.
o Übersteigen bei der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen die tatsächlich erzielten Einsparungen die HSK-Vorgabe, ist eine Anrechnung auf andere Maßnahmen möglich. Somit kann eine Übererfüllung aktiv zur Entlastung eines anderen Konsolidierungsblockes verwendet werden.
o Wenn die HSK-Beiträge nicht oder nicht in voller Höhe durch die geplanten Maßnahmen erbracht werden können, sind Ersatzmaßnahmen erforderlich bzw. möglich.

V. Programmbestandteile zur Umsetzung des HSK-Volumens

Um das Konsolidierungsziel von 121,2 Mio. € zu erreichen, enthält HSK XI folgende Programmbestandteile:







Erläuterungen zu den Programmbestandteilen:

A. Ertragssteigerungen; HSK-Beitrag: 42 Mio. €
Mit dem Haushalt 2021/22 war in der Mittelfristplanung für die Haushaltsjahre eine Ertragssteigerung von 3,3 % zu Grunde gelegt worden. Aufgrund der drastisch verschlechterten Situation müssen diese Prämissen angepasst werden. Hannover ist insofern in der gleichen Lage, wie viele andere Kommunen: Rund 70 % der regelmäßig von Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY) befragten Städte planen nach der letzten Umfrage aus Ende 2021 ihre Erträge anzupassen “Die schwierige Haushaltslage zwingt viele Kommunen, erneut harte Einschnitte vorzunehmen und unpopuläre Sparmaßnahmen einzuleiten: 26 Prozent der Städte und Gemeinden (Vorjahr: 23 Prozent) planen, im laufenden und im folgenden Jahr kommunale Leistungen einzuschränken. Und 70 Prozent (Vorjahr: 64 Prozent) werden voraussichtlich kommunale Steuern und Gebühren erhöhen.” abgerufen am 29.6.2022 unter: https://www.ey.com/de_de/news/2021/12/ey-kommunenstudie-dezember-2021.
Es wird daher eine Steigerung der Erträge um weitere 42 Mio. € vorgeschlagen.

Folgende Maßnahmen sind Bestandteil des Programmteils Ertragssteigerungen:
A.1 Erhöhung Grundsteuer B (ab 2024) 25 Mio. €

Seit 2012 beträgt der Hebesatz 600 Punkte. Um eine Steigerung von rd. 25 Mio. € zu erreichen, ist eine Anhebung des Hebesatzes um rd. 100 Punkte auf 700 Punkte erforderlich und sollte zur Entkoppelung von der Grundsteuerreform unbedingt in 2024 stattfinden.

A.2 Erhöhung Vergnügungsteuer (2023) 1,5 Mio. €


A.3 Parkraumbewirtschaftung (ab 2024 aufwachsend) 8 Mio. €

Bewirtschaftung aller Parkflächen im Stadtgebiet, ggfs. Ausweitung der An­wohner*innenparkzonen und Nutzung weiterer Instrumente einschließlich Digitalisierung


A.4 Einführung einer „Bettensteuer“ (ab 2024) 7,5 Mio. €

Nach der aktuellen Rechtslage wäre eine Einführung jetzt möglich. Aktuelle Berechnungen zeigen denkbare Effekte von insgesamt 10 Mio. €, soweit sich die Situation wieder so darstellt wie vor Beginn der sog. Covid-19-Pandemie. Davon sind 2,5 Mio. als befristete Investition in mehr Wachstum vorgesehen (siehe Ziffer VI) sowie 7,5 Mio. als Netto-Effekt im Rahmen von HSK XI.
B. Nutzung von Synergien bei der Aufgabenverteilung zwischen staatlichen Ebenen, interkommunale Zusammenarbeit und Relaunch der Regionsbildung; HSK-Beitrag: 12 Mio. €

Im November 2001 wurden mit der Gründung der Region Hannover zahlreiche Finanzbeziehungen und Finanzströme der regionsangehörigen Kommunen mit der neuen Region Hannover als Nachfolger des Landkreises Hannover geregelt. In den 20 Jahren seit der Gründung sind vielfältige Rechtsänderungen eingetreten und auch Verhandlungen geführt worden, die es erforderlich machen, die damals erzielten Gründungsregelungen zu hinterfragen und ggfls. neu gesetzlich regeln zu lassen. Anhaltspunkte für die Notwendigkeit ergeben sich auch aus einem Vergleich der Finanzergebnisse der letzten 10 Jahre der Region Hannover im Vergleich mit der Landeshauptstadt Hannover und den anderen 20 Umlandgemeinden. Vereinfacht gesagt zeigt die Auswertung deutlich, dass die LHH die schlechteste Finanzlage hat, obwohl die Erträge kontinuierlich gestiegen sind.

Zu der Prüfung gehören
a) eine aktualisierte Bewertung und Bemessung, bei der die Rolle der Landeshauptstadt mit ihren besonderen Aufgaben und ihrer Strahlkraft auch für die Regionskommunen sowie bzgl. der Finanzbeziehungen auf die aktuellen Bedarfe angepasst und angemessen Rechnung getragen wird,
b) die Konzentration und Bündelung von derzeit parallel wahrgenommenen Aufgaben, um festzustellen, ob sich dadurch Synergien darstellen lassen und
c) die Einschätzung, wo die Wirtschaftlichkeit und Servicequalität durch eine interkommunale Zusammenarbeit verbessert werden kann und Vorteile für beide Seiten bietet.

Sofern eine unter a) aufgeführte Bewertung der besonderen Rolle Hannovers ergibt, dass eine Neuordnung nicht sinnvoll oder aus anderen Gründen eine solche Bündelung nicht gewollt ist, müssen Regelungen für finanzielle Ausgleichsmechanismen gefunden werden, die eine faire Finanzverteilung innerhalb der Region abbilden. Vergleichbar mit den Regelungen zur Wahrnehmung der Aufgaben des Fachbereichs Jugend und Familie („Jugendamtsregelung“) ist die Wahrnehmung von Aufgaben durch die LHH bei der Gestaltung der Regionsumlage finanziell entsprechend zu berücksichtigen und durch einen angemessenen Ausgleich bei der Regionsumlage in Abzug zu bringen.
Beispiele für die unter b) genannte Prüfung einer Konzentration und Bündelung von derzeit parallel wahrgenommenen Aufgaben, finden sich u.a. bei der Ausländerbehörde, dem Katastrophenschutz, der KfZ-Zulassung, der Wohnungsbauförderung oder der Finanzierung der Wirtschaftsförderung (auch durch die hannoverimpuls GmbH Die Region hat angekündigt, 1 Mio. € bei der eigenen Wirtschaftsförderung, u.a. auch bei hannoverimpuls einsparen zu wollen. Dies würde dann bei der LHH ebenfalls zu finanziellen Einsparungen führen. Alternativ ist eine Anrechnung der städtischen Leistungen auf die Regionsumlage denkbar.). Allen diesen Beispielen ist gemeinsam, dass die Aufgaben bei der LHH wahrgenommen werden und parallel durch die Region, und dort wiederum durch die Regionsumlage ganz wesentlich von der LHH mitfinanziert werden. In diesem Kontext soll geprüft werden, ob sich durch eine neue Aufgabenzuschreibung Synergien darstellen lassen und für die Bürger*innen bzw. Nutzer*innen die Servicequalität erhöhen lässt.
Eine Änderung der Aufgabenverteilung und der Berücksichtigung der besonderen Rolle Hannovers wie in a) und b) skizziert, ist nur über eine Änderung der entsprechenden Passagen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes durch das Land Niedersachsen möglich und setzt vorab eine weitgehende Abstimmung zwischen Region Hannover und Landeshauptstadt Hannover voraus.

Zu den unter c) genannten Feldern einer interkommunalen Zusammenarbeit gehören eine Reihe von Aufgaben, die bei mehreren Gemeinden, LHH und bei der Region wahrgenommen werden. Hier wäre zu prüfen, ob sich durch interkommunale Zusammenarbeit Synergieeffekte erzielen lassen. Bereits umgesetzte, positive Beispiele sind die Leitstelle für den Rettungsdienst, die telefonische Auskunftsstelle (DialogCenter), die Zusammenarbeit bei bestimmten Iuk-Anwendungen (Kfz-Zulassung). Eine Ausdehnung könnte z.B. auf Gebieten wie dem Bodenmanagement, der Arbeitsmedizin, der Druckerei und weiteren Feldern liegen.

Unabhängig davon übernimmt die LHH Aufgaben für die Region, für die derzeit im Rahmen vertraglicher Regelungen finanzielle Ausgleichszahlungen erfolgen. Diese werden einzeln geprüft und anschließend an die aktuellen Kostensteigerungen angepasst.

In gleicher Weise gibt es auch Schnittstellen zum Land, zum Beispiel durch den Kulturvertrag, die Wohnungsbauförderung, die Geoinformation und bei den Kosten der Flüchtlingsunterbringung. Entsprechende Verhandlungen sind in der aktuellen Periode des Landtages nicht erfolgreich gewesen, sollen aber neu aufgesetzt werden.

Als erster Schritt werden in diesem Block Entlastungeffekte von 12 Mio. € als Beitrag zu HSK XI veranschlagt. Die tatsächlich höher anzusetzenden Effekte könnten aber erst nach Einigung und Umsetzung entsprechender Neuregelungen wirksam werden.

Außerdem ist das Thema der mangelnden Konnexität mehrfach, zuletzt im HSK X aufgeworfen und mit einer aufwändigen, extern begleiteten wissenschaftlichen Ausarbeitung mit Zahlen aus 4 großen Städten in Niedersachsen untermauert worden. Das Land Niedersachsen hat sich aber nicht veranlasst gesehen, bei diesem Thema zu gemeinsamen Lösungen zu kommen. Im Rahmen von HSK XI wird das Thema nochmals gegenüber der neuen Landesregierung angesprochen, aber kein konkreter Betrag im Programm veranschlagt. Trotzdem wird erneut nachdrücklich darauf hingewiesen, dass die großen Städte, in Niedersachsen allen voran die Landeshauptstadt, diejenigen strukturellen Finanzprobleme, die durch mangelnde Konnexität verursacht sind, nicht ausgleichen können. Es wird deshalb hier nochmals an die Verantwortungsträger in Land und Bund appelliert, für einen angemessenen Ausgleich zu sorgen, damit nicht die Folgen der Unterfinanzierung im Stadtgefüge noch spürbarer werden.
C. Interne Optimierungen HSK-Beitrag: 42 Mio. €
Neben den Ertragssteigerungen werden in diesem Programmteil erneut verwaltungs­interne und aufgabenbezogene Optimierungen vorgenommen. Dabei sollen ausdrücklich auch die bereits geleisteten Anstrengungen und erreichten Effekte aus der ersten Phase der Aufgabenkritik angemessen berücksichtigt werden nach der Prämisse: Wer sich bewegt, hat nicht verloren, sondern gestaltet mit!

Die größten Anteile der internen Optimierungen erfolgen durch
o eine restriktive Haushaltsbewirtschaftung (10 Mio. €) und
o eine Absenkung des Sachaufwands von 5 Mio. € über alle Produkte (bei den Staffelpositionen "Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen" sowie "Sonstige ordentliche Aufwendungen", entspricht rd. 0,8 % dieser Sachaufwendungen) und
o weitere interne Optimierungsfelder auf konkreten Handlungsfeldern im Volumen von 12 Mio. €.
So schnell wie möglich sind diese weiteren Optimierungsfelder konkret festzulegen und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Wenn dies nicht gelingt, werden in 2024 weitere Sachaufwendungen in den einzelnen Produkten zur Erreichung des Ziels gesperrt und in 2025/26 endgültig abgesenkt. Konkret benannte Einzelmaßnahmen werden den Teilhaushalten auf die Quote entsprechend angerechnet.

Mögliche Optimierungsfelder sind unter anderem …

· die Erhöhung von Kostendeckungsgraden in Einrichtungen der Stadt, z.B. Museen, Musikschule, Künstlerhaus, Stadtbibliothek, Volkshochschule, Bistro/Restaurant Gartensaal, Stadtgärtnerei, auch durch Anpassung der Eintrittsgelder (z.B. Herrenhausen) oder anderen Preise (externe Gäste in Mensen der Stadt)
· die grundlegende Optimierung der Jugendhilfe mit externer Unterstützung mit dem Ziel einer Senkung des Zuschussbedarfs,
· die Optimierung des kostenintensiven Unterbringungsmanagements,
· die Aktualisierung der Unterbringungssatzung bzgl. der neuen Erstattungs­sätze des JobCenters, nach vorherigem Dialog mit den Flüchtlingsverbänden,
· die Reduzierung von Bürokosten durch neue Flächen- und Ausbaustandards, auch im Zusammenhang mit homeoffice und new work,
· Prüfung anderer Organisationsformen in Regie der Stadt, z.B. Eigenbetrieb Digitales, Kita-Betrieb und -verwaltung optimieren usw. in Übereinstimmung mit dem Tarifvertrag Beschäftigungssicherung,
· verstärkte Doppelnutzung / multifunktionale Auslegung von Gebäuden und Flächen, z.B. Mensen für kulturelle und jugendpolitische Zwecke und umgekehrt,
· neue Konzeptionen mit Reduzierung der Anzahl an Gebäuden und Einrichtungen, z.B. bei Freizeitheimen und Jugendzentren (andere Konzepte, mobiler, Abbau Sanierungsstau durch Aufgabe maroder Standorte usw.),
· verstärkte Nutzung kostengünstiger Strukturen, z.B. erhöhter Einsatz der Beschäftigungsförderung statt Vergabe an Externe
· die Überprüfung der Schnittstellen bei ähnlichen Aufgabenfeldern und von Doppelstrukturen in der Verwaltung, z.B. auf dem Gebiet der Energieeffizienz, Klimaschutz und Nachhaltigkeit sowie weiteren Themen.
Außerdem ist ein Beitrag der Beschäftigten zur ZVK im Umfang von 10 Mio. € (entspricht 2,5 %) im Rahmen des Tarifvertrages Beschäftigungssicherung ab 2027 (analog zum ersten Vertrag) vorgesehen.
Darüber hinaus ist der begonnene aufgabenkritische Modernisierungsprozess als kontinuierlicher Prozess zu sehen, über den in einer zweiten Stufe weitere 5 Mio. € zu erbringen sind.

Im Konsolidierungsprogramm HSK X mit zahlreichen unterschiedlichen Elementen, Maßnahmen und Programmen hat die LHH als Kernelement einen umfassenden aufgabenkritischen Modernisierungsprozess begonnen. Die aktuelle Haushaltslage zwingt zur Fortsetzung des Prozesses, weiterhin mit einer ganzheitlichen Berücksichtigung der Zieltrias aus Wirtschaftlichkeit, Kund*innennutzen und Beschäftigteninteressen.

Ein reines Sparprogramm würde zu kurz greifen und eine verantwortungsvolle Wahrnehmung von Aufgaben der Daseinsvorsorge und sozial ausgleichenden Funktionen der Kommunalverwaltung unmöglich machen. Neben dem Effekt der Haushalts­konsolidierung geht es also darum, mit dem Instrument der Aufgabenkritik Grundlagen für die auf eine Verbesserung der Dienstleistungsqualität orientierte Optimierung und Digitalisierung der verwaltungsinternen Geschäftsprozesse zu schaffen. Außerdem gewinnt aber auch eine Steigerung der Attraktivität der Stadtverwaltung als Arbeitgeberin an Bedeutung. Um Personal zu binden und neue Beschäftigte zu gewinnen, ist parallel eine Modernisierung des Arbeitsumfeldes für die Beschäftigten und eine Entlastung in besonders beanspruchten Tätigkeitsfeldern von überkomplexen Prozessen als Ziel gesetzt. Dafür ist aus Mitteln des Haushaltsjahres 2022 ein „Verwaltungs­modernisierungsfonds (VMF)“ aufgelegt und mit 12 Mio. € ausgestattet worden. Bei der Fortsetzung in einer zweiten Stufe wird es wie bereits in Stufe 1 aber auch um Entscheidungen zur Konzentration auf wesentliche Aufgaben, den Abbau von Aufgaben und Doppelstrukturen bzw. die Reduzierung der Qualitäten gehen und insofern eine Fortsetzung der schmerzhaften, intensiven und kritischen Diskurse erfordern.

Zu weiteren Inhalten wird auf den laufenden Modernisierungsprozess verwiesen, in den neben den Führungskräften, den Beschäftigten und der Personalvertretung auch die Ratspolitik im Beirat und in regelmäßigen Berichten informiert und einbezogen ist. Ziel ist es, über die Aufgabenkritik nachhaltige Reduzierungen sowohl auf der Sachaufwands- wie auch auf der Personalaufwandsseite zu realisieren.

Wichtig ist, dass die Prüfungen aus der aktuell laufenden aufgabenkritischen Modernisierung berücksichtigt werden. Hier ist davon auszugehen, dass bereits eine Reihe von Themen geprüft und bearbeitet wird. Auch deshalb ist die Benennung von Themen nur beispielhaft und unter diesem Vorbehalt zu sehen und in 2023 weiter zu konkretisieren.

Sofern nicht in Stufe 1 bereits aufgegriffen oder bereits in der Zusammenführung auf Regionsebene oder der interkommunalen Zusammenarbeit mit erheblicher Entlastung geregelt (siehe Programmteil B) gehört zu dieser Stufe 2 auch eine Überprüfung freiwilliger Aufgaben Die Notwendigkeit der Überprüfung ergibt sich schon aus der verbindlichen Anweisung der Kommunalaufsicht, wonach in jedem HSK-Programm alle freiwilligen Aufgaben einer Überprüfung zuzuführen sind, siehe RdErl. d. MI v. 17. 9. 2019 — 33.1-10005 § 110 Abs. 8 — sowie der Genehmigungsverfügung zum Haushalts 2021/2022 der LHH, zum Beispiel zur Infrastruktur politischer Strukturen (Reorganisation der Rats- und Bezirksratsbetreuung mit dem Ziel der Aufwandsreduzierung), Evaluation der Kunstfestspiele einschl. Rechtsform und Einwerbung von Drittmitteln, Kommunales Kino, interne Seminarangebote, eigene Veranstaltungen, Schulbiologiezentrum mit Schulgärten, städtischem Bodenmanagement und Teilen der Geoinformation bzw. Vermessung sowie Effizienzsteigerungen im Bäderbetrieb.

Zu den Prüfaufträgen in diesem Block C gehört auch der Dialog zwischen Verwaltung und den politischen Gremien, wie eine neue Struktur der Bezirksratsarbeit mit dem Ziel einer Reduzierung der Anzahl von Bezirksräten erreicht werden kann und ob gleichzeitig eine Stärkung demokratischer Strukturen durch den folgerichtigen Bedeutungszuwachs im Gefüge der politischen Strukturen möglich ist.


D. Freiwillige Zuwendungen HSK-Beitrag: 8 Mio. €

In der aktuellen Situation müssen alle freiwilligen Leistungen auf den Prüfstand gestellt werden. Dies bezieht auch die freiwilligen Zuwendungen im Zuwendungsverzeichnis der LHH mit ein. Die Verwaltung schlägt vor, im ersten Schritt das Gesamtvolumen aller Zuwendungen um 8 Mio. € abzusenken. In den nächsten Monaten soll dafür eine Systematik entwickelt und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden, wie durch gezielte Schwerpunktsetzungen dabei Unwuchten vermieden und die Belastungen sinnvoll verteilt werden können. Um den notwendigen Vorlauf für die Empfänger*innen zu ermöglichen, beginnen die Reduzierungen erst 2025 mit einem Betrag von 2 Mio. €, was einem Anteil von 2,2 % aller freiwilligen Zuwendungen entspricht. In 2026 steigt diese Summe dann auf 4 Mio. € und ab 2027 auf 8 Mio. €.
E. Beiträge der Beteiligungsunternehmen (Beteiligungen und Eigenbetriebe)

HSK-Beitrag: 17,2 Mio. €

Die Entwicklung der Beteiligungen und Eigenbetriebe ist nicht einheitlich und steht sowohl durch die Pandemie und deren Nachwirkungen, als auch zusätzlich durch den Ukrainekrieg und die Auswirkungen auf mehreren Sektoren unter Druck, von Energiepreisen bis zu Lieferketten.

Einige Beteiligungen haben in den letzten Jahren gute und steigende Jahresergebnisse erzielt, während andere erst an der Schwelle standen, die Auswirkungen der Finanzkrise und der Pandemie zu überwinden. Auch die Unternehmen, die in einem besonderen Wettbewerb stehen oder deren Markt sich in einem durchgreifenden Strukturwandel befindet, erreichen zurzeit nicht die Ergebnisse der Vorjahre.

Von den Auswirkungen der Covid-19 Pandemie sind die Unternehmen unterschiedlich betroffen. Konjunkturabhängige Unternehmen, wie z.B. die Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH oder die Deutsche Messe AG, sind schwer betroffen und werden erst mittelfristig die Folgen aufarbeiten und an vorherige Ergebnisse anknüpfen können. Dies gilt auch für die Städtischen Häfen und insbesondere das HCC.
Für alle Beteiligungsunternehmen steht die Erfüllung des öffentlichen Zwecks im Vordergrund und damit die Herausforderung, wachsende Bedürfnissen zu erfüllen oder veränderten Marktstrukturen zu begegnen. Die Möglichkeit zu Wachstum und Wandel werden von der Finanzierungskraft der Unternehmen bestimmt, so dass deren Kapitalbedarf gegenüber einer erhöhten Ergebnisabführung abgewogen werden muss, um die langfristige Stabilität der Unternehmen zu sichern.

Vor diesem Hintergrund ist die Erbringung eines weiteren HSK-Beitrages zusätzlich zu dem bereits in HSK X eingebrachten Beitrag von 21 Mio. € ein ambitioniertes Ziel. Dennoch geht die Verwaltung davon aus, dass ein entsprechender HSK-Beitrag erbracht werden kann, der sich in diesem Programm aber auch verstärkt auf die Reduzierung von Zuschüssen bezieht sowie auf Gewinnabführungen, die eine neue Schwerpunktsetzung auch durch die Politik erfordert.
Zu den Maßnahmen im Einzelnen:

E.1 Gewinnausschüttung hanova Gewerbe 1 Mio. €
Die Erhöhung einer Gewinnausschüttung wird von der aktuellen Unternehmensplanung ab dem Geschäftsjahr 2023 getragen.


E.2 Gewinnausschüttung hanova Wohnen 1 Mio. €

Die Landeshauptstadt Hannover hat eine lange Tradition in der Förderung des kommunalen Wohnungsbaus. Dazu gehört neben der direkten Förderung einer abgesenkten Miete über konsumtive Zuschüsse (sog. Aufwendungszuschüsse, AZ) auch die direkte Vergabe von investiven Baukostenzuschüssen (BKZ). Die aktuellen Förderbeträge auf diesen Feldern betragen im Ansatz 2023 6,5 Mio. (AZ) und 7 Mio. BKZ.

Darüber hinaus stützt die LHH durch ihre Wohnungsbaugesellschaft hanova Wohnen auch Mieter*innen mit niedrigen Einkommen durch die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum.

Um die Bautätigkeit der hanova Wohnen weiter zu stützen, hat der Rat in 2021 in einem Haushaltsbegleitantrag zur Drucksache 2384/2020 vom 03.02.2021 beschlossen, zukünftig ab 2023 die jährliche Gewinnausschüttung der hanova Wohnen um insgesamt 1 Mio. € zu reduzieren.

Angesichts der derzeitigen dramatischen Situation wird dieser Beschluss aufgehoben und die jährliche Gewinnausschüttung wieder auf das bisherige Niveau von 1.770.000 € (davon 90 % LHH = 1.593.000 €) erhöht. Damit findet eine Rückkehr zur langen Jahre etablierten und bis 2022 erfolgten Gewinnausschüttung von 1,593 Mio. € an die LHH statt. (Die erstmals ab 2022 wirkende Kapitalertragsteuer-Optimierung ist hier bereits eingerechnet.)


E.3 Konzessionsabgabe 1 Mio. €

Die Konzessionsabgaben sind bei Strom, Gas und Fernwärme mit einem jeweils fixen Cent-Betrag mengenabhängig; bei Wasser belaufen sich die Konzessionsabgaben auf 18 % des Umsatzes, basieren dementsprechend auf Menge und Preis. Nach aktuellem Stand ist ab 2024 von einer Steigerung gegenüber dem Haushaltsansatz 2023 von rd. 1 Mio. € auszugehen.


E.4 enercity (ab 2026) 10 Mio. €

Die mittelfristige Unternehmensplanung sieht ab 2025 weiter steigende Gewinne vor, die über die in HSK 10 geplanten Abführungen hinausgehen. In 2026 sind 8 Mio. €, in 2027 10 Mio. € anzusetzen. Über die fragile Lage an den Energiemärkten im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg wird an dieser Stelle hingewiesen.

E.5 Sparkasse Ein Betrag ist hier nicht ausgewiesen, da die Haushaltsansätze bereits 2,8 Mio. € betragen, aber nur ca. zur Hälfte erfüllt werden. Der Punkt wird benannt, damit nach Ratsbeschluss mit der Sparkasse entsprechend verhandelt wird.

Die Sparkasse liegt in ihrer Mehrjahresplanung durch die steigenden Zinsen deutlich über den Erwartungen, wobei die Steigerung kontinuierlich ansteigt (2022 + 4,6 Mio. €, 2026 + 69,0 Mio. €). Somit könnte in Abstimmung mit der Region Hannover entweder versucht werden, eine Nachholung der zwei ausgefallenen Ausschüttungen durchzusetzen bzw. zu einer turnusmäßigen Ausschüttung von 2,8 Mio. € brutto zurückzukehren. Derzeit sind 2,8 Mio. € veranschlagt, die aber in der Praxis nicht erreicht werden.

E.6 Eigenkapitalverzinsung Stadtentwässerung 3 Mio. €

Erhöhung der Abführung der Eigenkapitalverzinsung an den Kernhaushalt um 3 Mio. € ab 2023.


E.7 Defizitreduzierung der Alten- und Pflegeheime bis 2026 0,8 Mio. €


E.8 Klimaschutz-Aktivitäten neu aufstellen 0,4 Mio. €

Vor dem Hintergrund der verstärkten Bundes- und Landesförderung sowie dem Engagement der Region werden die aktuellen Aktivitäten gemeinsam mit enercity neu gewichtet und gebündelt, um die Förderziele mit dem entsprechend reduzierten Zuschuss zu erreichen.
Möglich wäre es in der Folge z.B., den Beitrag der LHH in den Klimaschutzfonds an die Beiträge der anderen Kommunen anzugleichen. Als Bemessungsgrundlage gelten 2,5 % der auf die Kommunen entfallenden Konzessionsabgaben für Strom und Gas. Diese betragen bei der LHH rd. 24 Mio. €, damit begründet sich ein Beitrag von künftig 600.000 € und eine Absenkung um 400.000 €.

VI. Mehr als sparen –Wachstum für die Stadt organisieren

Auf dem Feld der Aufgabenkritik werden die Ziele von Kund*innen, Beschäftigten und der Wirtschaftlichkeit ganzheitlich betrachtet. Für viele gesellschaftliche Gruppen und wichtige Akteure der Stadtgesellschaft hat dies unmittelbare Auswirkungen, z.B. auf dem Feld von Dienstleistungen der Verwaltung für die Bürger*innen oder für die Daseinsverwaltung. Um dies dauerhaft aufrecht erhalten zu können, ist als ein Bestandteil das Wachstum in der Stadt zu unterstützen. Dazu wird die Stadt in einem Pilotprojekt für 2 Jahre entsprechende Effekte fördern. Ein solches Vorgehen hat Tradition: Vor der Verschärfung der Wohnungsnot sind mit dem Einfamilienhaus-Programm und dem Kinder-Bauland-Bonus Anreize geschaffen worden, in der Stadt zu wohnen und dies ist ganz konkret mit finanziellen Beiträgen unterstützt worden.

Aktuell wird es darum gehen, Hotels, Handel- und Gewerbetreibenden einen Mehrwert für ihr Engagement für Hannover zu bieten. Dafür wird die Stadt eine Bettensteuer einführen und 2,5 Mio. € aus den finanziellen Erträgen in diesen 2 Jahren zweckgebunden für die Unterstützung der Veranstaltungsbranche, Tourismus, Hotels usw. einsetzen. Die anderen finanziellen Effekte aus dieser Maßnahme werden zur Konsolidierung genutzt.

Um nicht an den Bedarfen vorbei Modelle zu entwickeln, wird für und gemeinsam mit diesen Akteuren (einschl. der Region) ein Modell entwickelt, mit dem gezielt Tourist*innen, Käufer*innen und andere Zielgruppen motiviert werden, die Attraktivität Hannovers und ihrer Angebote neu, anders und intensiver wahrzunehmen.

Es findet eine Verknüpfung und gegenseitige Befruchtung mit den aktuellen Projekten zur Innenstadtentwicklung statt.

Außerdem braucht eine wachsende Stadt ausreichend Flächen zur Wohnbau- und Gewerbenutzung. Die Verwaltung wird deshalb geeignete Flächen suchen, im Dialog mit der Politik auswählen und durch bodenpolitische Instrumente entwickeln. Nachhaltig­keitsziele sind dabei zu berücksichtigen und den Investoren als Ziel vorzugeben.


VII. Controlling HSK XI

Das Controlling zur Umsetzung von HSK XI übernimmt der Fachbereich Finanzen. Ausgenommen hiervon sind alle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Fortsetzung der aufgabenkritischen Modernisierung. Das Controlling zur Umsetzung liegt in diesem Fall in der Verantwortung des Fachbereichs Personal und Organisation.

Ein Zwischenstand über den Gesamtverlauf erfolgt im Rahmen des jährlichen Haushaltssicherungsberichtes. Die Endabrechnung wird im Jahr 2027 auf der Grundlage des Rechnungsergebnisses 2026 vorgenommen.
20 /Dez.II
Hannover / 14.10.2022