Drucksache Nr. 2657/2018:
Neuverteilung der Mittel für Erschwerniskindertagesstätten

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2657/2018
1
 

Neuverteilung der Mittel für Erschwerniskindertagesstätten

Antrag,

zu beschließen, den Verfahrensablauf zur Neuverteilung der Mittel für Erschwerniskindertagesstätten ( Anlage 1) dahingehend zu ergänzen, dass die Anzahl der zu berücksichtigenden Kindertagesstätten zum 01.01.2019 auf 120 erhöht wird und der Betrag für die ersten 100 Erschwerniskindertagesstätten aufgestockt wird und die im Haushalt 2019/2020 veranschlagten Mittel in Höhe von 924.300 € eingesetzt werden.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Von der Maßnahme sind Mädchen und Jungen gleichermaßen betroffen und profitieren im gleichen Maße.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 36501
Kindertagesbetreuung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 100.000,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -100.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -100.000,00 €
Die Mehrausgaben belaufen sich jährlich auf insgesamt 100.000 €. Vorbehaltlich der Beschlussfassung der Haushaltssatzung und damit des Haushaltsplanes 2019/2020 durch den Rat der Landeshauptstadt Hannover sowie der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde mit anschließender Bekanntmachung steht damit für das Haushaltsjahr 2019 ein Betrag in Höhe von 924.300 € zur Verfügung (s. Drucksache 2618/2012 „Konzept zur Neuverteilung der Mittel für Kindertagesstätten“).

Begründung des Antrages

Von der Verwaltung wurde 1999 erstmalig ein Verfahren zur Bestimmung von Erschwerniskindertagesstätten entwickelt. Entsprechend der vom Sozial- und Sportdezernat (damals noch Jugend- und Sozialdezernat) durchgeführten Sozialraumanalyse werden die Belastungsfaktoren für alle hannoverschen Kindertagesstätten ermittelt und die Zuwendungen für die ersten 90 Einrichtungen der Rankingliste errechnet und vergeben. Zum 01.01.2005, 2010 und 2015 wurden die Sozialdaten neu ermittelt und Zuwendungen entsprechend verteilt. Die Anzahl der berücksichtigten Kindertagesstätten wurde 2013 von 90 auf 100 Einrichtungen der Rankingliste erweitert.

Durch die Erhöhung der Mittel von bisher 824.300 € (s. Drucksache 2618/2018) um 100.000 € kann das Betreuungs- und Bildungsangebot für die Kinder in den Einrichtungen verbessert werden. Dadurch kann der Kreis der zu berücksichtigenden Einrichtungen von 100 auf 120 erhöht werden. Somit werden ca. 30 % der Einrichtungen in der Landeshauptstadt Hannover gefördert. Weiterhin führt die Verteilung der erhöhten Mittel dazu, dass sich die Zuwendung für die bereits berücksichtigten Einrichtungen erhöht. Die Erschwernismittel können u.a. für die betreuten Flüchtlingskinder in den Kindertagesstätten eingesetzt werden.

Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln werden folgende Maßnahmen zur Entlastung der Erschwerniskindertagesstätten durchgeführt:
· Mehr Einzel- und Kleingruppenarbeit ermöglichen (z.B. Einsatz von Honorarkräften)
· Hausaufgabenbetreuung
· Andere Ausstattung der Räume
· Erhöhung der Sachkosten: z.B. für Ausflüge, einen mobilen Musikgarten oder die Verpflegung mit gesundem Frühstück
· Vernetzung in Umfeld z.B. Elterncafes
· Fortbildung des Fachpersonals
· Fachliche Begleitung / Beratung
· Teamentwicklung
· Personal mit besonderer Qualifikation z.B. Ergotherapeuten
· Therapeutische Unterstützung
· Betreuung von Flüchtlingskindern.
51.41 
Hannover / 12.11.2018