Drucksache Nr. 2655/2003 N1:
Stadtbahnstrecke A-Süd, DB-Strecke Hannover-Weetzen
- Umsteigeanlage Bahnhof Linden

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2655/2003 (Originalvorlage)
 > 1. Neufassung der Originalvorlage
0094/2004 (Änderungsantrag)

Beratungsverlauf:

  • 07.01.2004: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: vertagt
  • 15.01.2004: Verwaltungsausschuss: 2655/2003 N1 in Verbindung mit 0094/2004, bis auf Punkt 12: einstimmig, 2655/2003 N1 in Verbindung mit 0094/2004, nur Punkt 12: gegen 4 Stimmen beschlossen.
  • 15.01.2004: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: Die Punkte 1 bis 11 und 13 bis 18 der Stellungnahme der Stadt Hannover wurden einstimmig beschlossen. Der Punkt 12 der Stellungnahme der Stadt Hannover wurde mit 7 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen beschlossen.

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Ricklingen
  • Stadtbezirksrat Linden-Limmer

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
2655/2003 N1
12
 

Stadtbahnstrecke A-Süd, DB-Strecke Hannover-Weetzen
- Umsteigeanlage Bahnhof Linden

Antrag,

die Stadt stimmt der Planung für die Umsteigeanlage Bahnhof Linden auf Grundlage der von der Deutschen Bahn AG (DB) eingereichten Planung grundsätzlich zu (Anlage 2 bis 9) und wird im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens die als Anlage1 beigefügte Stellungnahme abgeben.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Eine geschlechtsdifferenzierte Erhebung der Daten wurde vom Veranlasser der Baumaßnahme nicht durchgeführt. Frauen entstehen durch die geplante Umsteigeanlage Vorteile, allerdings sind im Detail auch Mängel in der Planung festzustellen. Diese wurden in die Stellungnahme zur Planfeststellung aufgenommen.

Frauen sind in besonderem Umfang auf den ÖPNV angewiesen und im Rahmen der Begleitmobilität mit Kindern und älteren Menschen in stärkerem Unfang gefordert. Unter diesem Aspekt stellt die geplante Umsteigeanlage Bahnhof Linden eine wesentliche Verbesserung gegenüber dem jetzigen Zustand dar. Mit der direkten Verknüpfung von S-Bahn-Station und Stadtbahnhaltestelle ist weiterhin eine beträchtliche Zeitersparnis beim Umsteigen zwischen den beiden Verkehrsmitteln verbunden.

Durch die beidseitige angeordneten Rampen zum Hochbahnsteig und den Aufzug vom Stadtbahnhochbahnsteig zur S-Bahn-Station ist nunmehr eine komfortable barrierefreie Zugänglichkeit für den schienengebundenen ÖPNV vorhanden.



Im Detail weisen aber insbesondere die von der DB geplanten beiden Treppenzugänge zu den S-Bahnsteigen aus Gender - Aspekten Mängel auf, auf die auch in der als Anlage 1 beigefügten Stellungnahme näher eingegangen wird.

Der im östlichen Widerlager der Überführung Ricklinger Stadtweg angeordnete Zugang und Abgang zum S-Bahnsteig verläuft über eine nur 2,50 m breite und ca. 16 m lange Treppe, die unter der Unterführung direkt auf dem nur 2,70 m breiten Fußweg endet. Diese Treppe ist nur sehr schlecht einsehbar.

Der östliche Zugang von der Stammestraße entlang der Böschung, der dann durch einen kurzen Tunnel und mit einer daran anschließenden Treppe verläuft, ist insbesondere in den Abend- und Nachtstunden als kritisch anzusehen. Dieser Bereich ist selbst tagsüber wenig belebt, die genannten Treppen und Tunnel sind relativ eng und schlecht einsehbar, die Wegebeziehung biegt zweifach in einem 90°˚Winkel ab.

Beide Zugänge sind so schmal, dass im Falle einer Bedrohung nicht genügend Raum zum Ausweichen vorhanden ist. Die Einsehbarkeit muss verbessert und die räumliche Enge beseitigt werden. Das Sicherheitsgefühl in diesen beiden Zugangsbereichen ist ferner durch technische Mittel wie Überwachungskameras und Notrufsäulen sicherzustellen.

Zu bemängeln ist ferner, dass am Ricklinger Stadtweg aus Platzgründen keine Möglichkeit besteht, mit dem PKW oder einem Taxi direkt zur S-Bahn-Station gebracht oder abgeholt zu werden.

Für das Sicherheitsgefühl im Bereich des Stadtbahnhochbahnsteiges, der teilweise unter der DB-Brücke liegt, ist entscheidend, dass hier eine helle Ausleuchtung erfolgt und auch unter der Brückenunterseite möglichst helle Materialien verwendet werden.

Kostentabelle


Finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen sind einer Kostentabelle nicht darstellbar.

Mit Gründung der Infrastrukturgesellschaft entfällt eine direkte Beteiligung der Stadt an allen neuen Stadtbahnmaßnahmen. Indirekt trägt die Stadt über die Regionsumlage ca. 57 % des kommunalen Anteils der Kosten für die Umsteigeanlage (einschließlich der Anlagen der DB).

Begründung des Antrages

0. Neufassung

Auf Grund der Beratung in den beiden betroffenen Bezirksräten wurden Änderungsanträge beschlossen, die als Anlagen 10 bis 12 beigefügt sind. Die Verwaltung ist zum Ergebnis gekommen, dass die Forderungen im Wesentlichen gefolgt werden sollte. Unter Punkt 10 der Begründung wird dies näher erläutert. Die als Anlage 1 beigefügte Stellungnahme wurde angepasst. Die Stellungnahme wurde ferner um einige Detailpunkte ergänzt, die sich zwischenzeitlich auf Grund weitergehender Prüfungen ergeben haben, aber nicht von grundsätzlicher Bedeutung sind. Alle Änderungen in der Begründung und in der Stellungnahme der Stadt sind kursiv und fett hervorgehoben. Wegfallende Textteile sind durchgestrichen.

1. Ausgangslage

Bereits seit längerer Zeit bestehen Überlegungen, die Verknüpfung der Stadtbahnstrecke A-Süd mit der DB-Strecke Hannover-Weetzen zu verbessern. Mit dem Ausbau der Nord-Süd-S-Bahn sollte bis zur EXPO 2000 im Ricklinger Stadtweg eine Verknüpfung der beiden Strecken erfolgen. Am 06.02.1997 beschloss der Verwaltungsausschuss, dass die DB AG und die üstra für den Bau der Umsteigeanlage Linden die erforderlichen planrechtlichen und finanziellen Voraussetzungen schaffen und die Maßnahme anschließend realisieren (Drucksache Nr. 1256/96).

Auf Grund des aufwendigen Bauablaufes unter Aufrechterhaltung des Betriebes von S-Bahn und Stadtbahn sowie des Zieles eine kostengünstigere Lösung zu suchen als die zunächst vorgesehene, war es nicht mehr möglich, das Vorhaben bis zur EXPO 2000 fertigzustellen. Als Übergangslösung wurden für den stufenlosen Einstieg in die neuen S-Bahn-Fahrzeuge Holzbahnsteige errichtet.

Die heutige S-Bahnstation Hannover Linden wird von den Linien S 1, S 2 und S 4 angefahren. Die Station befindet sich in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Das Mobiliar fehlt, ist beschädigt oder verdreckt. Ein Einstieg in das S-Bahn-Fahrzeug erfolgt über einen provisorischen Holzbahnsteig. Ein barrierefreier Zugang zum Bahnsteig ist nicht vorhanden. Der Umbau der Station in eine moderne fahrgastfreundliche und barrierefreie S-Bahnstation ist daher unumgänglich.

Weiterhin ist die Umsteigebeziehung zur Stadtbahn zu verbessern. Der heutige Bahnhof Linden liegt etwa 300 m westlich der Stadtbahnhaltestelle Fischerhof und ist aus den Wohnquartieren südlich der Eisenbahnstrecke nur umwegig erreichbar. Um eine Verbesserung der Umsteige- und Zugangssituation zu erreichen, ist eine Verlegung der Station nach Osten erforderlich. Durch die Verknüpfung mit der Stadtbahn verkürzen sich beispielsweise für Fahrgäste aus dem Deisterraum die Reisezeiten zu den Arbeitsplatzschwerpunkten im Bereich des Waterlooplatzes und des Schwarzen Bären. Eine verkehrswirtschaftliche Untersuchung aus dem Jahre 2002 hat ergeben, dass durch die direkte Umsteigebeziehung die Zahl der Umsteiger von 532 auf 4300 je Tag steigen wird. Insgesamt geht die Untersuchung von zukünftig 11760 einsteigenden, aussteigenden und umsteigenden Fahrgästen je Tag gegenüber heute 7582 aus.

Um die oben beschriebene unbefriedigende Situation zu beseitigen und während der Fußballweltmeisterschaft 2006 die internationalen Besucher der AWD-Arena nicht auf einem Provisorium ein- und aussteigen zu lassen, soll der Bau der Umsteigeanlage bis zum Mai 2006 abgeschlossen werden.

2. Variantenuntersuchung

Die zukünftige S-Bahnstation-Linden liegt östlich des heutigen Bahnhofs. Dazu wurden zwei Varianten untersucht. Bei der Variante 1 verläuft der Mittelbahnsteig für die S-Bahn-Station vom Ricklinger Stadtweg in Richtung Westen über die Kaisergabel bis zum heutigen Bahnsteigzugang. Die Gesamtkosten für diese Lösung einschließlich der Stadtbahnteilmaßnahme wurden auf 29 Mio. € geschätzt. Diese Planung war auch Grundlage für die Drucksache Nr. 1256/96.







Auf Veranlassung des Landes mussten kostengünstigere Lösungen untersucht werden. Bei der Variante 2 liegt der S-Bahn-Bahnhof ebenfalls über dem Ricklinger Stadtweg, entwickelt sich aber in die entgegengesetzte Richtung bis kurz vor die Stammestraße. Die Kosten für diese Lösung belaufen sich nach Finanzierungsantrag auf nur 21,72 Mio. €. Die Reduzierung der Kosten ergeben sich im Wesentlichen aus der Tatsache, dass auf die kostenintensive Erweiterung des Brückenbauwerkes über die Kaisergabel verzichtet werden kann. Der direkte Umstieg zwischen den Bahnsteigen der S-Bahn und der Stadtbahn wird bei beiden Varianten am Ricklinger Stadtweg ermöglicht. Die Ausbaumaßnahme für die Stadtbahn ist in beiden Varianten identisch.

Die Variante 2, die nunmehr verwirklicht werden soll, hat den Vorteil, dass über den neuen Abgang auf der Ostseite zur Stammestraße eine gute fußläufige Verbindung zur AWD-Arena hergestellt wird. Wesentlicher Nachteil der Variante 2 ist, dass die nunmehr geplante Lage der S-Bahn-Station hinsichtlich der Erschließungsqualität für Ein- und Aussteiger Nachteile hinsichtlich der Einzugsgebiete aufweist. So werden die potentiellen Entwicklungsflächen auf dem Hanomag-Gelände, die Bürostandorte an der Göttinger Chaussee (Finanzämter), das zurzeit in Entwicklung befindliche Telefunkengelände sowie das gesamte Gewerbegebiet östlich der Göttinger Chaussee und südlich der Bahn wesentlich schlechter erschlossen als mit der bislang verfolgten Planung mit zwei Zugängen im Bereich der Kaisergabel und des heutigen Bahnhofs Linden.

3. Beschreibung der Maßnahme

3.1 Anlagen der DB (S-Bahn)

Im Bereich des Ricklinger Stadtweges stehen dem Bahnbetrieb vier Gleise zur Verfügung. Die beiden südlichen Gleisen sind Bestandteil der Güterumgehungsbahn. Auf den nördlichen Gleisen wird der S-Bahn-Verkehr abgewickelt. Zwischen diesen Gleisen wird ein maximal 8,0 m breiter und 210 m langer Mittelbahnsteig angelegt. Um den S-Bahnsteig unterzubringen, ist eine Erweiterung der Bahnanlagen in Richtung Norden erforderlich. Das nördliche Gleis wird im Stationsbereich um ca. 7,50 m nach Norden verschoben. Soweit möglich, werden Böschungen vorgesehen. Im Bereich des Ricklinger Stadtweges sind auf der Nordseite der erweiterten Bahnanlagen Stützwände geplant, da für Böschungen keine Flächen zur Verfügung stehen.

Das westliche Ende des Bahnsteiges liegt unmittelbar über dem Ricklinger Stadtweg. Die beiden Bahnsteige von S-Bahn und Stadtbahn werden mit einer festen Treppe und einem Aufzug am westlichen Ende des S-Bahnsteiges bzw. am nördlichen Ende des Stadtbahnbahnsteiges verknüpft. Der S-Bahnbahnsteig erhält durch das östliche
Widerlager der Eisenbahnüberführung Ricklinger Stadtweg eine Treppe als weiteren Zugang. Beide Treppen erhalten eine Breite von 2,50 m.

Am östlichen Ende des S-Bahnsteiges ist eine 2,60 m Treppe als 3. Zugang vorgesehen. Der Fahrgast erreicht diese Treppe von der Stammestraße aus über eine ca. 100 m lange und 4 m breite Zuwegung nördlich der Bahnanlagen.

Die Bahnsteighöhe beträgt 76 cm über Schienenoberkante und ermöglicht somit einen stufenlosen Einstieg in die S-Bahnfahrzeuge. Der Bahnsteig wird gepflastert und erhält Orientierungshilfen für Sehbehinderte in Form taktiler Leitstreifen an den Bahnsteigkanten sowie Aufmerksamkeitsfeldern. Zur Ausrüstung gehören ferner Witterungsschutz, Sitzmöglichkeiten, Fahrgastinformation, Fahrscheinautomat, Entwerter, Zugzielanzeiger sowie Notrufsäulen einschließlich Videoüberwachung.


Mit der Inbetriebnahme der Umsteigeanlage Bahnhof-Linden wird der heutige Bahnhof als Haltepunkt für den Nahverkehr außer Betrieb genommen. Der vorhandene Personentunnel und die beiden Bahnsteige werden einschließlich Bahnsteigtreppen, Bahnsteigdach und Bahnsteigausstattung zurückgebaut.

3.2 Anlagen der Stadtbahn und Straße

Der Streckenausbau A-Süd schließt unmittelbar an das südliche Ende der in den 90ger-Jahren realisierten Ausbaumaßnahme Auestraße / Ritter-Brüning-Straße nördlich der Stadtbahnbrücke über die Kaisergabel an. Er endet ca. 30 m südlich der Straße Auf der Papenburg. Die Länge beträgt 807 m.

Die neue Stadtbahnhaltestelle wird einen 6,50 m bis 7,00 m breiten und 70,00 m langen Hochbahnsteig erhalten (Anlage 2). Er befindet sich in Mittellage des Ricklinger Stadtweges und wird zwischen der DB-Überführung und der Einmündung der Straße Im Lämpchen angelegt. An beiden Bahnsteigköpfen sind barrierefreie Rampen vorgesehen, die über signalgeregelte Fußgängerüberwege erreicht werden können. Der Bahnsteig wird wie beim S-Bahnsteig mit taktilen Leiteinrichtungen ausgerüstet. Obwohl die Eisenbahnüberführung Ricklinger Stadtweg um ca. 13,0 m auf 28,0 m aufgeweitet wird, kann die Stadtbahn wegen der beengten Straßenraumbreite nicht durchgehend auf einen besonderen Bahnkörper gelegt werden. Im Bereich des Hochbahnsteiges muss die Stadtbahn daher straßenbündig geführt werden.

Der neue Verknüpfungspunkt zwischen Stadtbahn und S-Bahn befindet sich mittig zwischen den beiden heutigen Haltestellen Fischerhof / Fachhochschule und August-Holweg-Platz. Der Abstand zwischen den beiden Haltestellen beträgt nur ca. 350 m. Die Planung sieht vor, unmittelbar südlich des geplanten S-Bahnsteiges eine neue Stadtbahnhaltestelle zu errichten und die zwei vorgenannten Haltestellen nördlich und südlich der DB-Überführung aufzugeben. Mit dieser Lösung kann sowohl die Umsteigequalität zwischen Stadtbahn und S-Bahn optimiert werden, bei gleichzeitiger Fahrzeitverkürzung für die Stadtbahn. Die Erschließung durch die neue Haltestelle ist nicht nennenswert schlechter, da der Bahnsteig an beiden Enden stufenlos erreicht werden kann. Die Abstände zu den benachbarten Haltestellen Stadionbrücke und Schünemannplatz betragen zukünftig 588 bzw. 620 m.

Wie bereits ausgeführt, erlauben die beengten Verhältnisse im Ricklinger Stadtweg im Haltestellenbereich keine Führung der Stadtbahn auf besonderem Bahnkörper. Auch die Seitenanlagen können nicht so ausgebaut werden, wie es wünschenswert wäre. Auf der Westseite kann der von Norden kommende Radweg bis unter die Brücke geführt werden. Weiter südlich lässt die vorhandene Bebauung nur einen 2,70 m breiten kombinierten Geh- und Radweg zu. Auf der Ostseite kann der Radweg nur nördlich der Bahnanlagen errichtet werden. Nördlich der Straße Auf der Papenburg und unter der neuen Brücke müssen die Radfahrer auf der Fahrbahn geführt werden. Ob dies in Form eines Radfahrstreifen erfolgt, ist noch nicht entschieden und auch nicht planfeststellungsrelevant. Unter der Brücke steht nur ein 2,70 m breiter Gehweg zur Verfügung. Dies ist deshalb besonders misslich, weil auf der Ostseite im Widerlager auch ein Zugang zum S-Bahnsteig integriert wird. Eine weitere Vergrößerung der lichten Weite durch Versetzen des Widerlagers in Richtung Osten hätte erhebliche Mehrkosten durch Verstärken des östlichen Überbaus zur Folge. Die Verstärkung wirkt sich auf die Gradiente der darübergeführten Gleisanlagen in der Weise aus, als dass sämtliche Weichenanlagen im Bereich der Eisenbahnüberführung angefasst werden müssen. Diese Möglichkeit wurde deshalb nicht weiter verfolgt. Auf der Westseite ergab sich die größere Breite durch den Zwang, das neue Widerlager hinter dem alten zu errichten.



Zwischen dem Stadtbahnbahnsteig und den Borden sind jeweils Fahrbahnen mit einer Breite von 6,00 m vorgesehen. Diese Breite erlaubt es, dass an einer stehenden Stadtbahn vorbeigefahren werden kann.

Neben der Verknüpfung S-Bahn, Stadtbahn erfolgt eine weitere Verknüpfung mit den Buslinien 131 und 132, die bisher am heutigen Bahnhof Linden enden. Für diese werden nördlich der Eisenbahnüberführung Ricklinger Stadtweg eine Haltestelle mit zwei Fahrbahnrandhaltepositionen angelegt. Die Buslinien enden zukünftig an der Kreuzung Ricklinger Stadtweg / In der Papenburg, der signalisiert werden muss. Auch hier wird eine neue Haltestelle anlegt. In der Fahrbahn stadteinwärts ist zudem eine Warteposition eingeplant.

Südlich der Stadtbahnhaltestelle ist bis zur Kreuzung mit der Straße Auf der Papenburg ein besonderer Bahnkörper vorgesehen. Dieser soll begrünt werden. Die Kreuzung Ricklinger Stadtweg / Auf der Papenburg wird signalisiert. Nördlich der Kreuzung ist eine Bushaltestelle vorgesehen.

Die heutigen Haltestellen Fischerhof und August-Holweg-Platz werden nach Inbetriebnahme der Umsteigeanlage aufgegeben und rückgebaut.

4. Namen der Umsteigeanlage

Der in den Planfeststellungsunterlagen und in dieser Drucksache verwendete Name “Bahnhof Linden” ist ein Arbeitstitel. Die vom Bezirksrat Ricklingen am 18.09.2003 beschlossene Umbenennung in “Ricklinger Stadtweg” wurde von der Region geprüft und soll nicht weiter verfolgt werden. Um der Lage der neuen Umsteigeanlage zwischen den Stadtteilen Linden und Ricklingen sowie der DB-Praxis Bahnhofsnamen nach örtlichen Bezug zu vergeben, gerecht zu werden, beabsichtigt die Region in Abstimmung mit den betroffenen Verkehrsunternehmen die S-Bahn-Station “H-Linden/Ricklingen” und die Stadtbahn- und Bushaltstelle “Linden Bf/Ricklingen” zu benennen.

Die Bezirksräte Ricklingen und Linden-Limmer haben sich im Rahmen der Beratung der Ursprungsdrucksache darauf verständigt, das die zukünftige Umsteigeanlage (S-Bahn-Station und Stadtbahnhaltestelle) den Namen Fischerhof erhält (DS-Nr. 15-2695/2003). Die Verwaltung wird der Region Hannover den abgestimmten Beschluss übermitteln.

5. Bauabwicklung

Auf Grund der örtlichen Verhältnisse und der unbedingt einzuhaltenden Inbetriebnahme Ende Mai 2006 gestaltet sich die Bauabwicklung als sehr schwierig. Der Bau muss unter Aufrechterhaltung des Betriebes der DB sowie der Stadtbahn erfolgen. Neben der S-Bahnstrecke ist durch die Baumaßnahme die Güterumgehungsbahn betroffen, da auch deren Brückenbauwerk über den Ricklinger Stadtweg erweitert werden muss. Auf der Stadtbahnstrecke im Ricklinger Stadtweg verkehren drei Linien, die während der Bauzeit zweigleisig durch die Baustelle geführt werden müssen. Der Rad- und Fußgängerverkehr wird während der gesamten Bauzeit auf der Ostseite des Ricklinger Stadtweges durch die Baustelle geführt.






Vor dem Umbau der Eisenbahnüberführung sind umfangreiche Leitungsumlegungen erforderlich. Für den Bau der Mittelstützen des Brückenbauwerkes der DB werden die Stadtbahngleise in den westlichen Seitenraum des Ricklinger Stadtweges verlegt. Die neuen Widerlager werden hinter den derzeitigen Widerlagern erstellt. Zur Aufrechterhaltung des Bahnbetriebes werden Hilfsbrücken eingebaut. Südlich der Eisenüberführung wird der neue dreigleisige Überbau erstellt und an einem Wochenende eingeschoben. Das neue Gleis auf der Nordseite kann gleich in endgültiger Lage errichtet werden. Danach kann das östliche Widerlager abgebrochen werden. Anschließend wird der östliche Straßenraum mit dem stadteinwärtsführendem Gleis gebaut. Daran schließt sich der Umbau des westlichen Straßenraumes einschließlich des Abbruchs des westlichen Widerlagers und der Bau des Hochbahnsteiges an. Diese sehr komplizierten und umfangreichen Arbeiten mit Bodenaustausch, Wasserhaltung und Baustellenverkehr finden unter sehr beengten räumlichen Verhältnissen statt.

Die Planfeststellungunterlagen sehen eine vollständige Sperrung des Baustellenbereiches für den motorisierten Individualverkehr für einen Zeitraum von ca. zwei Jahren vor. Die Deutsche Bahn konnte der Stadt bisher nicht nachweisen, dass eine Sperrung für den Individualverkehr für die gesamte Dauer der Bauzeit für eine rechtzeitige Fertigstellung bis zum Mai 2006 unumgänglich ist.

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass der Gleisbereich auch von Kraftfahrzeugen in Fahrtrichtung Norden mit genutzt werden kann. In der Stellungnahme der Verwaltung wird dies unter Punkt 1 gefordert und ausführlich begründet (siehe Anlage 1). Der vom Bezirksrat Ricklingen am 18.09.2003 beschlossene Antrag (DS-Nr. 15-1872/2003), der die Forderung enthält während der zweijährigen Bauausführung für die Umsteigeanlage Bahnhof Linden den Durchgangsverkehr in der Weise sicherzustellen, dass die Geschäfte am Ricklinger Stadtweg erreicht werden können, fand dabei Berücksichtigung.

6. Stellungnahme der Stadt zum Planfeststellungsverfahren

Zu den oben beschriebenen Planungen gab es zahlreiche Abstimmungsgespräche zwischen DB, Region, infra, Trans Tec und Verwaltung. In einer Reihe von Punkten konnte verwaltungsseitig Einigkeit erzielt werden. Die noch offenen Punkten müssen im Planfeststellungsverfahren geklärt werden. Hauptforderungen ist die unter Punkt 5 angeführte Aufrechterhaltung des Kraftfahrzeugverkehres stadteinwärts während der Bauzeit (Punkt 1 der Stellungnahme).

Noch nicht befriedigend sind die Planungen für die Zugänge zum S-Bahnsteig. Diese werden von S-Bahn-Fahrgästen genutzt, die keine Umsteiger sind. Hier müssen im Rahmen der Ausbauplanung Verbesserungen erfolgen. Dies gilt besonders für den Zugang Stammestraße (Punkt 6 der Stellungnahme). Die vollständige Stellungnahme nach dem Stand vom 28.11.2003 ist als Anlage 1 beigefügt. Sofern es zur Wahrung der Interessen der Stadt erforderlich ist, wird die Verwaltung weitere Forderungen geltend machen.

7. Finanzierung

Die Gesamtkosten betragen laut Finanzierungsantrag auf 21,72 Mio. €. Der Bund und das Land Niedersachsen sollen sich über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) mit 14,57 Mio. € (= 75 % der zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 19,42 Mio. €) an der Maßnahme beteiligen. Die verbleibenden Kosten in Höhe von 7,15 Mio. € trägt die Region Hannover.



Die Stadt Hannover ist an den von der Region zu tragenden Kosten indirekt über die Regionsumlage mit zurzeit ca. 57 % beteiligt. Dies entspricht einem indirekten Anteil von fast 4,1 Mio. €.

8. Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde

Aufgrund eines Ratsbeschlusses vom 22.10.1987 ist die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde als Anlage beizufügen. Diese liegt der Verwaltung nicht vor. Sie wird wegen der geänderten Zuständigkeiten seit dem 01.11.2001 auch nicht mehr von der Stadt Hannover sondern von der Region Hannover abgegeben.

Den Planfeststellungsunterlagen liegt eine Umweltverträglichkeitsstudie mit integriertem landschaftspflegerischen Begleitplan bei. Den Planfeststellungsunterlagen ist zu entnehmen, dass die Unterlagen mit der Region, Untere Naturschutzbehörde, abgestimmt wurden.

9. Weiteres Verfahren, Realisierung

Zurzeit wird das Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgt in der Zeit vom 03.11.2003 bis 02.12.2003. Die Stadt Hannover als Träger öffentlicher Belange muss ihre Stellungnahme bis zum 22.01.2004 abgeben. Eine Verlängerung der Frist ist nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz nicht zulässig. Um den Zeitplan einhalten zu können, müssen die Behandlungen im Stadtbezirksrat Ricklingen am 15.12.2003 (Sondersitzung), im Stadtbezirksrat Linden-Limmer am 17.12.2003, im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss am 07.01.2004 und im Verwaltungsausschuss am 08.01.2003 oder 15.01.2003 erfolgen. Andernfalls werden weitere Sondersitzungen erforderlich.

Die Deutsche Bahn geht von einem Planfeststellungsbeschluss im Frühjahr 2004 aus. Mit vorbereiteten Maßnahmen soll bereits Anfang des Jahres 2004 begonnen werden, da sonst das Ziel nicht mehr erreichbar ist, die Umsteigeanlage rechtzeitig vor Beginn der Fußballweltmeisterschaft im Juni 2006 in Betrieb zu nehmen.

10. Änderungsanträge der Bezirksräte

10.1 DS-Nr. 15-2695 (Anlage 10)

Die Forderung nach einer Verlegung der Buswendeanlage wird in modifizierter Form in die Stellungnahme aufgenommen (Punkt 12 der Stellungnahme). Ein Endpunkt für die Buslinien 131 und 132 nördlich der Eisenbahnüberführung Ricklinger Stadtweg ist städtebaulich und verkehrlich unbefriedigend. Ziel muss es sein durch ein anderes Buskonzept zur ein anderen Lösung zu kommen.

Die Forderung zu Punkt 2 (Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger) präzisiert den Punkt 4 der Stellungnahme und wurde mit aufgenommen.

Zum Punkt 3 Fahrradstreifen gehen die bisherigen Überlegungen der Verwaltung von einem Angebotstreifen für Radfahrer aus, da dieser bei Bedarf auch von Kraftfahrzeugen befahren werden kann und somit den Verkehrsfluss weniger behindert. Die Festlegung ist nicht planfeststellungsrelevant, der Hinweis wird aber in die Stellungnahme aufgenommen (Anlage 1, Punkt 13).




Der Erhalt von möglichst vielen Parkplätzen ist mit der Forderung nach dem Wegfall der Endhaltstelle August-Holweg-Platz verbunden und wird bei der Ausbauplanung beachtet.

Wegen der Benennung der Umsteigeanlage wird auf Punkt 4 verwiesen.

10.2 DS-Nr. 15-2705 (Anlage 11)

Wegen der Benennung der Umsteigeanlage wird auf Punkt 4 verwiesen.

10.3 DS-Nr. 15-2706 (Anlage 12)

Die Forderung nach einer Signalisierung wurde unter Punkt 14 in die Stellungnahme aufgenommen. Diese Forderung wurde auch von der Polizei erhoben. Allein für den motorisierten Verkehr wäre eine Signalisierung nicht erforderlich.

11. Anlagen

Der Drucksache sind insgesamt 9 Anlagen beigefügt. Als Anlage 1 ist die Stellungnahme der Stadt beigefügt. Die Anlagen 2 bis 9 enthalten Auszüge aus den Planfeststellungsunterlagen zu den Planungen im Stadtgebiet von Hannover. Die Verwaltung bittet um Entschuldigung, dass insbesondere die Pläne der DB-Anlagen wegen der vielen Informationen nur schwer lesbar sind. Andere Pläne stehen leider nicht zur Verfügung. Als Anlagen 10 bis 12 sind die beschlossenen Änderungsanträge zu den Bezirksräten beigefügt. Zur besseren Orientierung dient das nachfolgende Verzeichnis:

Anlage 1 Stellungnahme der Stadt
Anlage 2 Übersichtsplan
Anlage 3 Lageplan S-Bahn-Station - östlicher Abschnitt
Anlage 4 Lageplan S-Bahn-Station - westlicher Abschnitt
Anlage 5 Lageplan Stadtbahn und Straße – nördlicher Abschnitt
Anlage 6 Lageplan Stadtbahn und Straße – mittlerer Abschnitt
Anlage 7 Lageplan Stadtbahn und Straße – südlicher Abschnitt
Anlage 8 Querschnitt Stadtbahn und Straße unter Eisenbahnüberführung
Anlage 9 Querschnitt S-Bahnsteig im Bereich Eisenbahnüberführung
Anlage 10 Antrag Bezirksrat Ricklingen DS-Nr. 15-2695/2003
Anlage 11 Antrag Bezirksrat Linden-Limmer DS-Nr. 15-2705/2003
Anlage 12 Antrag Bezirksrat Linden-Limmer DS-Nr. 15-2706/2003
 66.0 T
Hannover / 22.12.2003