Drucksache Nr. 2653/2012:
Einführung eines verbindlichen Ferienbetreuungsangebots an Ganztagsgrundschulen

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Nachrichtlich:

  • Schulausschuss

Inhalt der Drucksache:

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2653/2012
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Einführung eines verbindlichen Ferienbetreuungsangebots an Ganztagsgrundschulen

Antrag,

  1. dem beschriebenen Konzept zur Ferienbetreuung an Ganztagsgrundschulen zuzustimmen und
  2. dem Fachbereich Jugend und Familie zu gestatten, Teilnehmerbeiträge für die Durchführung von eigenen Ferienmaßnahmen zu erheben und einzuziehen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei der Ausschreibung der Ferienbetreuungsmaßnahmen werden geschlechtsspezifische Aspekte nach Rücksprache mit der jeweiligen Grundschule berücksichtigt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36201
Kinder- und Jugendarbeit
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 9.000,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 120.000,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -111.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -111.000,00 €
Die Ferienbetreuung ist nicht Bestandteil des verbindlichen Schulprogramms und daher im Gegensatz zur Teilnahme am Ganztagsbetreuungsprogramm kostenpflichtig.

Die Kostenberechnung geht davon aus, dass Eltern das verbindliche Ferienbetreuungspaket von 3 Wochen in Anspruch nehmen. Bei einer wochenweisen Teilanmeldung reduzieren sich die Kosten entsprechend.

Begründung des Antrages

Zu 1.)

Mit der DS 2177/2009 wurde die Jugendhilfe beauftragt, Kindern bei Bedarf eine Teilnahme an Ferienfreizeiten zu ermöglichen. Zitat: „Die von städtischen und freien Trägern durchgeführten Freizeiten werden stadtteilorientiert unter Beteiligung der zuständigen städtischen Fachbereiche organisiert und durchgeführt.“ Mit der unten beschriebenen Bedarfsermittlung und dem darauf basierendem Konzept kommt der Fachbereich Jugend und Familie diesem Auftrag nach.

Bedarfsabfrage

Im Mai 2012 erhielten insgesamt 4203 Eltern an den 24 Ganztagsgrundschulen einen Fragebogen. Rückgemeldet haben sich 19 Ganztagsgrundschulen mit insgesamt 1272 Eltern. Dies entspricht einem Rücklauf von 30,2%. Von den befragten Eltern gaben 561 einen Ferienbetreuungsbedarf für ihre Kinder an. Die meisten (348 = 62%) meldeten einen Bedarf von 3-5 Wochen im Jahr an.
29% dieser Eltern sind alleinerziehend, 16,3% der Eltern waren im Besitz eines Hannover Aktiv-Passes. Die Bedarfsquote beträgt 44,1% aus dem Kreis der Rückmeldungen und 13,3% aus dem Kreis der Gesamtbefragten.

Aufgrund bisheriger Erfahrungen ist deutlich, dass sich Eltern eine möglichst schulortnahe Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder an der Schule oder in deren Nahraum wünschen. Attraktive Betreuungszeiten entsprechen in etwa den Arbeitszeiten der Eltern.




Konzeptgrundlagen

Von insgesamt 10 Ferienwochen pro Schuljahr werden in den Sommerferien 3 Wochen verbindlich mit Ferienbetreuungsangeboten abgedeckt. Die Angebote finden in jedem Fall statt (Durchführungsgarantie). Bei geringen Bedarfen einzelner Schulen können sozialräumlich zusammen liegende Schulstandorte ein gemeinsames Ferienangebot durchführen.

Eine wochenweise Teilanmeldung ist möglich. Eine tageweise Belegung kann aus Koordinationsgründen nicht erfolgen und ist unter pädagogischen, gruppendynamischen Aspekten für die Kinder nicht empfehlenswert.

Eltern erhalten frühzeitig die konkreten Zeiten des Ferienbetreuungspaketes und melden sich dann umgehend verbindlich an. Dadurch ist sowohl für die Eltern eine langfristige Arbeits- und Urlaubsplanung als auch für den Träger eine Planungssicherheit gewährleistet. Eltern, die trotz frühzeitiger Bekanntgabe der verbindlichen Ferienbetreuungszeiten nicht oder nur teilweise in der Lage sind, diese anzunehmen, erhalten individuelle Unterstützung durch die Vermittlung in alternative Ferienangebote.

Das Ferienangebot findet wochentags von 8.00 - 17.00 Uhr statt, die Kinder werden mit einem Mittagessen, Snacks und Getränken verpflegt. Als Anbieter der Ferienangebote sollten in erster Linie die Kooperationspartner der jeweiligen Schulen geworben werden. Wo dies nicht möglich ist, werden andere Träger angesprochen. Die Ferienbetreuungsmaßnahmen werden von pädagogisch erfahrenen Fachkräften durchgeführt (KinderpflegerInnen, SozialassistentInnen, ErzieherInnen o.ä.), um auch die Integration von betreuungsintensiven Kindern zu ermöglichen. Der Betreuungsschlüssel beinhaltet eine Betreuungsperson für 8 - 10 Teilnehmende. Als 2. Kraft kann auch eine geringer ausgebildete Honorarkraft mit Jugendleitercard (Juleica) hinzukommen.

Kosten

Nach Rücksprache mit den Anbietern von Ferienmaßnahmen entstehen für ein qualifiziertes und attraktives verbindliches Angebot Kosten in Höhe von 30 € pro Tag und Kind.

Für das verbindliche Ferienbetreuungspaket wird ein Elternbeitrag in Höhe von 20 € pro Tag (entspricht 100 € pro Ferienwoche) erhoben, demzufolge werden 10 € pro Tag und TeilnehmerIn (50 € pro Ferienwoche) durch die Stadt Hannover gefördert. Um die Bildungschancen der sozioökonomisch benachteiligten Familien zu erhöhen, ist eine Unterstützung durch den Hannover Aktiv-Pass und der damit verbundenen Übernahme von 50% des Elternbeitrages vorgesehen.

Auf der Basis von 600 Kindern ergibt sich ein Förderbedarf durch die Stadt Hannover in Höhe von 90.000 € pro Jahr (600 Kinder x 15 Tage x 10 €).
Um sicher zu stellen, dass die Maßnahmen in jedem Fall für Eltern und Kinder verlässlich stattfinden können, wird dem Träger ein Sockelbetrag für 8 TeilnehmerInnen gewährt, auch wenn sich weniger Kinder anmelden sollten. Für den Hannover Aktiv-Pass bedeutet dies (ausgehend von 17% Berechtigten) eine Erhöhung des Zuschussbedarfs in Höhe von ca. 16.000 € pro Jahr.

Für die verwaltungsmäßige Bearbeitung der notwendigen Zuwendungen (Beantragung und Abrechnung), die Koordination der Ferienangebote im Rahmen des verbindlichen Ferienbetreuungspaketes sowie die Vermittlung in andere Ferienmaßnahmen ist die Einrichtung einer Planstelle für eine Verwaltungskraft (E9) mit 19,25 Stunden beim Bereich Kinder- und Jugendarbeit erforderlich. Die Kosten dafür betragen ca. 25.000 €.
Die erforderlichen Gesamtkosten für die Ferienbetreuung in zurzeit 24 Ganztagsgrundschulen betragen somit ca. 131.000 € jährlich.

Ausblick

Bei einem perspektivisch anstehenden Ausbau aller 56 Grundschulen zu Ganztagsgrundschulen mit einem verbindlichen Ferienbetreuungspaket ergäbe sich unter Berücksichtigung einer vollen Verwaltungsstelle eine Gesamtsumme von ca. 300.000 € jährlich.

Das Konzept des verbindlichen Ferienbetreuungspaketes über 3 Wochen ist als Einstieg und Erprobung gedacht, um Erfahrungen in Bezug auf notwendige Zeiträume, Vermittlung, Kooperationspartner, Notfälle, etc. zu machen. Das Angebot wird zwischen den beteiligten KooperationspartnerInnen und Fachbereichen ausgewertet und kontinuierlich weiterentwickelt.

Die Verwaltung empfiehlt den Ratsgremien die Beschlussfassung des vorgelegten Ferienbetreuungskonzeptes. Sie greift mit dem Konzept das Bedürfnis vieler Eltern auf und richtet ihr Handeln stärker auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf aus. Darüber hinaus ermöglicht es bildungsfernen, sozioökonomisch benachteiligten Familien die Teilnahme an pädagogischen Betreuungsangeboten.

Zu 2.)

Der Fachbereich Jugend und Familie, Bereich Kinder- und Jugendarbeit, ist Kooperationspartner der Albert-Schweitzer-Schule und führt die Ferienbetreuungsangebote an dieser Ganztagsgrundschule als öffentlicher Träger selbst durch. Analog des oben beschriebenen Konzeptes wird für das verbindliche Ferienbetreuungspaket von 3 Wochen ebenfalls ein Elternbeitrag von 20 € pro Tag und Kind erhoben. Darüber hinaus gehende Ferienangebote bis zu insgesamt 7 Wochen pro Schuljahr sind nach Absprache mit der Schule geplant.

Die Verwaltung bittet um Zustimmung zur Einnahme dieser Elternbeiträge.
51.5 
Hannover / 13.11.2012