Drucksache Nr. 2652/2020:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1826 - LIDL Wülfeler Straße -
Satzungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
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2652/2020
4
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1826 - LIDL Wülfeler Straße -
Satzungsbeschluss

Antrag,

den Bebauungsplan Nr. 1826 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 Abs. 1 und § 58 Abs. 2 NKomVG als Satzung zu beschließen sowie der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Geschlechterspezifische Auswirkungen der Planung sind nicht erkennbar.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Auf dem Grundstück Wülfeler Straße 78 befindet sich ein 2003 errichteter Lebensmittel-Discounter der Firma LIDL, der abgebrochen und unter Berücksichtigung von behindertengerechten Anforderungen erweitert sowie neu organisiert werden soll. Aufgrund seiner unmittelbaren Nähe zum Annastift, in dem vorwiegend Menschen mit diversen Einschränkungen wohnen und ausgebildet werden, erfüllt dieser Markt eine besondere Rolle in der Versorgung dieses Personenkreises mit seinen speziellen Anforderungen an Warenpräsentation, Regalhöhen und Gangbreiten insbesondere für Rollstuhlfahrer. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1826 werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für dieses Vorhaben geschaffen.

Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs ist in dem Zeitraum vom 06.06. - 05.07.2019 erfolgt. Seitens der Öffentlichkeit waren keine Stellungnahmen abgegeben worden.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die öffentliche Auslegung benachrichtigt. Abwägungsrelevante Anregungen sind nicht eingegangen. Auf Wunsch der städtischen Fachdienststelle Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, Sachgebiet Umweltplanung und Umweltmanagement, wurde in der Begründung in Abschnitt "4. Energiekonzept" eine redaktionelle Änderung vorgenommen. Der 4. Satz "Im Zuge einer energetischen Untersuchung ..." wurde ersetzt durch folgende klarstellende Formulierung: "Als Ergebnis dieser Beratung fördert proKlima eine Untersuchung zur Machbarkeit eines Passivhauses, das von LIDL für diesen Standort gewünscht ist. Falls der Passivhausstandard nicht machbar ist, soll ein annähernd guter Bau- und Dämmstandard umgesetzt werden. Eine Behandlung ist im Rahmen des Bauantrages vorgesehen." (siehe Seite 25 der Begründung)

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün ist in der Anlage 3 beigefügt.

Die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10a BauGB ist dieser Drucksache als Anlage 4 beigefügt. In ihr sind insbesondere die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zusammenfassend dargestellt.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.
61.12 
Hannover / 10.11.2020