Drucksache Nr. 2652/2012:
Änderung der Richtlinie über die Förderung von Jugendverbänden und Jugendgruppen, Internationale Kinder- und Jugendarbeit

Inhalt der Drucksache:

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2652/2012
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Änderung der Richtlinie über die Förderung von Jugendverbänden und Jugendgruppen, Internationale Kinder- und Jugendarbeit

Antrag,

den in der Anlage 1 beigefügten Änderungen zu Ziffer 4, 9 und 11 der Richtlinie über die Förderung von Jugendverbänden und Jugendgruppen zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Richtlinien zur Förderung der Jugendverbände und Jugendgruppen beinhalten grundsätzlich die Fördermöglichkeiten sowohl für männliche als auch für weibliche Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Insofern erreichen die Fördermittel beide Geschlechter.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Rat hat die Verwaltung im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2011 (DS 1583/2010) beauftragt, die Richtlinien für Internationale Kinder- und Jugendarbeit in Zusammenarbeit mit dem Stadtjugendring (SJR) fachlich zu überarbeiten. Als Ergebnis mehrerer intensiver Beratungen zwischen Vertreterinnen und Vertretern des SJR und dem Bereich Kinder- und Jugendarbeit des Fachbereichs Jugend und Familie legt die Verwaltung das gemeinsame Ergebnis zur Beschlussfassung vor.

Bedeutung von Internationalen Begegnungen für die Beteiligten

Alle Beteiligten sind sich einig, dass Internationale Begegnungen weiterhin einen wichtigen Beitrag zur besseren Verständigung und Zusammenarbeit über die Grenzen hinweg leisten. Kinder und Jugendliche werden damit in die Lage versetzt, andere Sprachen, Kulturen und Wertvorstellungen kennen zu lernen und dadurch wertvolle Erfahrungen für ihr weiteres Leben zu sammeln.


Änderungen

Grundsätzlich wurden Verfahrensvereinfachungen und Angleichungen an die Bundesvorschrift Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) vorgenommen.
Kern der vorgelegten Veränderungen der Richtlinie zur Förderung internationaler Kinder- und Jugendarbeit ist die Reduzierung des Mindestalters und der MindestteilnehmerInnenzahl, die Anerkennung eines Bedarfs von 5,00 € pro Tag und TeilnehmerIn im Inland sowie die Übernahme von 50 % der Fahrkosten bei Veranstaltungen im Ausland.

Bisher wurden für Begegnungen zwischen hannoverschen und ausländischen Kindern und Jugendlichen aus Osteuropa, aus außereuropäischen Staaten sowie aus Partnerstädten der Stadt Hannover höhere Zuwendungen gezahlt als für Begegnungen zwischen hannoverschen und ausländischen Kindern und Jugendlichen der übrigen europäischen Staaten. Die bisherige sehr komplexe Förderungssystematik wird zukünftig vereinheitlicht.

Durch die Einführung einer stichtagsbezogenen Antragsstellung entsteht zudem eine Verbindlichkeit und Planungssicherheit für die beantragenden Jugendgruppen und
-verbände.

Kernpunkte des neuen Verfahrens sind:
· Mit der Antragstellung zum 01.03. eines Jahres werden alle geplanten internationalen Begegnungen gegenüber dem Bereich Kinder- und Jugendarbeit bekannt gemacht und die Förderung beantragt. Hierzu wird eine einfache Antragsunterlage (Formblatt) zur Verfügung gestellt. Nach Antragstellung aller geplanten Maßnahmen erstellt die Verwaltung eine Übersicht dieser Maßnahmen und veranlasst eine entsprechende Mittelbindung. Die Verbände erhalten danach eine Mitteilung über den aktuellen Stand der Aufteilung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel als Planungsgrundlage. Sofern die im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel für die gestellten Anträge auf Förderung internationaler Begegnungen nicht ausreichen, wird der förderungsfähige Betrag prozentual gekürzt.
· Ziel ist es, jede durchgeführte Maßnahme im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu fördern.
· Veränderungen bei der konkreten Umsetzung der Planungen, wie z. B. Terminverschiebungen, haben auf die Mittelbindung keinen Einfluss.

· Förderungswürdig sind Maßnahmen mit einer Programmdauer von mindestens 5 Tagen (ohne An- und Abreisetag) analog KJP.

· An- und Abreisetag gelten analog KJP bei der Berechnung der Zuwendung als jeweils ein voller Tag.

· Das Mindestalter der TeilnehmerInnen wurde analog KJP auf 12 Jahre reduziert.

· Der Förderbetrag wurde auf 5,00 € pro Tag und TeilnehmerIn bei Maßnahmen im Inland und die Übernahme der Fahrkosten im Ausland auf 50 % vereinheitlicht.

· Zukünftig können schon Maßnahmen mit einer MindestteilnehmerInnenzahl von 6 Personen gefördert werden.



· Zusätzliche, nicht fristgerechte Anträge können nach Absprache mit der Verwaltung nur dann berücksichtigt werden, wenn noch Haushaltsmittel im Ansatz zur Verfügung stehen.
Die Verwaltung geht zunächst davon aus, dass die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auskömmlich sind. Hierzu bedarf es einer Erprobung des neuen Verfahrens und einer damit einhergehenden Auswertung zum Ende des Jahres 2013.

Die Veränderungen wurden unter Ziffer 4 und 11 der Richtlinie über die Förderung von Jugendverbänden und Jugendgruppen aufgenommen (siehe Anlage 1).


Weitere Förderungen

Unabhängig von den Änderungen der Richtlinien zu den Internationalen Begegnungen schlägt die Verwaltung eine Ergänzung zu Ziffer 9 „Weitere Förderungen“ der Richtlinie über die Förderung von Jugendverbänden und Jugendgruppen vor. Es wird mit Ziffer 9.2 eine Verfahrensvereinfachung zu den Projekten zur kulturellen Bildung, Projekten „Gegen Rechts“, Gewaltpräventionsprojekten und Projekten „Antirassismus und Integration“ eingefügt. Auf die Beantragung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns wird verzichtet.

Die Verwaltung bittet den vorgeschlagenen Änderungen der Richtlinie über die Förderung von Jugendverbänden und Jugendgruppen zum 01.01.2013 zuzustimmen.

51.5 0
Hannover / 21.11.2012