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Bericht für das Haushaltsjahr 2023 über die Mittelvergabe aus dem WIR2.0-Förderprogramm in den Bereichen Kleinprojekte, Großprojekte und interne Maßnahmen
Gemäß der Richtlinie des WIR 2.0-Förderprogramms der Landeshauptstadt Hannover werden aus diesen Mitteln Projekte gefördert, die zur gleichberechtigten Teilhabe aller Einwohner*innen der Landeshauptstadt Hannover auf allen gesellschaftlichen und sozialen Ebenen beitragen, unabhängig von ihrer ethnischen, kulturellen oder religiösen Herkunft.
Die Förderung unterteilt sich in drei Bereiche:
1. Umsetzung von Maßnahmen städtischer Dienststellen („interne Maßnahmen“),
2. Maßnahmen mit einem Fördervolumen von mehr als 5.000 Euro bis maximal 50.000 Euro („Großprojekte“),
3. Kleinprojekte mit einem Fördervolumen bis zu 5.000 Euro.
Der vorliegende Bericht umfasst die Mittelvergabe in allen drei Förderbereichen.
Finanzielle Mittel
Für den Bereich 1 „Interne Maßnahmen“ waren im Haushaltsjahr 2023 insgesamt 20.000,00 Euro vorgesehen, für die Bereiche 2 und 3 standen Zuwendungen in Höhe von insgesamt 250.000,00 Euro zur Verfügung. Mit Zustimmung zur Beschlussdrucksache 0073/2023 hat der Internationale Ausschuss und nachfolgend der Verwaltungsausschuss die folgende Aufteilung der Mittel beschlossen:
- Bereich 2 (Projektförderung): 200.000 Euro von 250.000 Euro (80 %)
- Bereich 3 (Kleinprojekte): 50.000 Euro von 250.000 Euro (20 %)
Interne Maßnahmen
Anträge zur Förderung interner Projekte werden bei der WIR 2.0-Geschäftsstelle im Sachgebiet „Grundsatzangelegenheiten der Einwanderung“ gestellt. Das WIR2.0-Kuratorium spricht Empfehlungen zu den Anträgen aus, über die Anträge entscheidet abschließend die Dezernent*innenkonferenz.
Im Haushaltsjahr 2023 sprach sich das WIR2.0-Kuratorium für den Antrag der Antidiskriminierungsstelle (OE 56.ADS) zur Förderung der internen Maßnahme „Studie zu Anti-Schwarzem-Rassismus“ im Umfang von 14.000,00 Euro aus. Die Dezernent*innenkonferenz stimmte diesem Vorschlag zu und bewilligte den Antrag.
Da bis zur letzten Sitzung des WIR2.0-Kuratoriums in 2023 kein Antrag auf Förderung weiterer interner Maßnahmen vorlag, wurde am 6.10.2023 durch das Kuratorium beschlossen, die verbliebenen 6.000,00 Euro den Kleinprojekten zur Verfügung zu stellen.
Großprojekte
Die Antragstellung für Großprojekte erfolgt jeweils nach Bekanntgabe einer vom WIR2.0-Kuratorium zur Förderung ausgewählten Maßnahme aus dem WIR2.0-Ziele- und Maßnahmenkatalog. Insgesamt wurden vom Kuratorium an zwei Terminen insgesamt vier Maßnahmen für das Haushaltsjahr 2023 ausgewählt. Die Antragstellung erfolgt nach deren Bekanntmachung über das Städtische Online-Zuwendungsportal. Das WIR2.0-Kuratorium kann zu jeder bekanntgemachten Maßnahme einen der eingereichten Anträge zur Förderung vorschlagen, die Entscheidung über die Förderung liegt beim Internationalen Ausschuss und dem Verwaltungsausschuss.
Insgesamt wurden im Haushaltsjahr 2023 vier Großprojekte zum Umsetzung der Maßnahmen ausgewählt und vom Ausschuss beschlossen. Die Gesamtfördersumme für die Großprojekte betrug 187.915,78 Euro.
Kleinprojekte
Für das Haushaltsjahr 2023 standen für die Kleinprojekte Fördermittel in Höhe von 50.000,00 Euro zur Verfügung, hinzu kamen 6.000,00 Euro aus nicht vergebenen Sachmitteln im Förderbereich 1 sowie einmalige Rückflüsse aus der Abrechnung früherer Förderungen in Höhe von 5.060,58 Euro, die ebenfalls den Kleinprojekten zugeschlagen wurden. Es konnten somit Zuwendungen für Kleinprojekte im Umfang von bis zu 61.060,58 Euro vergeben werden. Die Antragstellung für Kleinprojekte erfolgt über das Online-Zuwendungsportal und ist das ganze Jahr hindurch möglich. Im Jahr 2023 hat der Arbeitsausschuss des WIR2.0-Kuratoriums in drei Bewilligungsrunden von 61 vorliegenden Anträgen für Kleinprojekte insgesamt 15 Projekte mit einem Gesamtvolumen von 60.525,00 Euro zur Förderung ausgewählt.
Da insgesamt 61.060,58 Euro zur Verfügung standen und Zuwendungen in Höhe von 60.525,00 Euro vergeben wurden, verbleibt zum 31.12.2023 ein ungenutzter Rest von 535,58 Euro.
Im Anhang 1 findet sich eine detaillierte Übersicht über alle Projekte aus den drei Förderbereichen, die im Jahr 2023 Zuwendungen aus dem WIR 2.0-Förderprogramm erhalten haben.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Mit Ausnahme von Projekten, in denen bewusst eine spezielle Zielgruppe gestärkt werden sollte, wie z.B. die WIR 2.0 Unabhängige Antidiskriminierungsstelle, die sich in erster Linie an schwarze Frauen* und Frauen* of Color wendet, die intersektionell von Antimuslimischem Rassismus und Sexismus betroffen sind, standen die Maßnahmen Menschen jeden Geschlechtes und Genders offen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
56.10
Hannover / Dec 22, 2023