Informationsdrucksache Nr. 2650/2020:
Verlauf und Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens zur Änderung der Schulbezirksgrenzen in den Stadtbezirken Buchholz-Kleefeld und Misburg-Anderten anlässlich der Neugründung einer Grundschule im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
In den Schul- und Bildungsausschuss
 
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2650/2020
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Verlauf und Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens zur Änderung der Schulbezirksgrenzen in den Stadtbezirken Buchholz-Kleefeld und Misburg-Anderten anlässlich der Neugründung einer Grundschule im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld

Die Verwaltung beabsichtigt, anlässlich des Umzugs der Grundschule Buchholz-Kleefeld II Arbeitstitel (AT) und der geplanten Neugründung einer zusätzlichen Grundschule im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld zwei Drucksachen einzubringen, die sich mit der Änderung der Schulbezirksgrenzen befassen und eine Drucksache, die die Neugründung einer Grundschule betrifft. Auf Grund der Auswirkungen auf die Stadtbezirke Buchholz-Kleefeld und Misburg-Anderten wurden im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens die betroffenen Schulen Grundschule Im Kleefeld, Grundschule Buchholz-Kleefeld II, Grundschule Groß-Buchholzer-Kirchweg, Grundschule Lüneburger Damm, Pestalozzi Grundschule und Grundschule Mühlenweg, Elternvertretungen und politischen Gremien (Interkreise der Stadtbezirke, Schul- und Bildungsausschuss) über die Vorschläge der Verwaltung informiert und wurden um Rückmeldungen und um evtl. Änderungsvorschläge gebeten. Ziel dieser frühzeitigen Beteiligung war es, Fragen und Anmerkungen der Einbringung der Drucksachen zu klären, mögliche Änderungsvorschläge zu prüfen und diese gegebenenfalls in die Drucksachen aufzunehmen.

Folgende Rückmeldungen wurden im Rahmen des Beteiligungsverfahren gegeben:

Im Rahmen einer Videokonferenz mit den Schulleitungen der Grundschulen aus dem Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld, der Pestalozzi-Grundschule und der Grundschule Mühlenweg wurden die geplanten Änderungen der Schulbezirke vorgestellt.
Die Schulleitungen gaben folgende Rückmeldungen, die seitens der Verwaltung aufgegriffen werden:
1. Es wurde vorgeschlagen, die Baublöcke entlang dem Kanal, bis zur Hannoversche Straße der Grundschule Mühlenwerg zuzuordnen, da diese in unmittelbarer Nähe liegt. Diesem Vorschlag wurde gefolgt.
2. Es wurde vorgeschlagen, die Baublöcke 511002 und 511003 der Pestalozzischule zuzuordnen. Aufgrund einer sehr geringen Anzahl von dort lebenden Kindern im Alter von 1 und 2 Jahren, hätte eine veränderte Zuordnung kaum Auswirkungen, sie könnte aber im Rahmen weiterer gewünschter Änderungen nachträglich umgesetzt werden.
3. Den Stadtteil Roderbruch zu entzerren wurde seitens der Schulleitung GS Lüneburger Damm als positiv bewertet. Gemeint war damit der Bereich oberhalb der Nussriede.
4. Es bestand der Wunsch eine Klärung mit dem Umgang der Kinder aus den Flüchtlingsunterkünften herbeizuführen. Es soll eine Überbelastung einzelner Schulen vermieden werden. Im derzeitigen Einzugsbereich der Grundschule Lüneburger Damm befinden sich drei Flüchtlingsunterkünfte. Unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen neuen Einzugsgebiete würden zukünftig zwei Flüchtlingsunterkünfte der Grundschule Lüneburger Damm zugeordnet werden. Von bislang einer Flüchtlingsunterkunft im Einzugsbereich des Schulstandorts Nackenberger Straße würden zukünftig zwei Flüchtlingsunterkünfte diesem Standort zugehören. Dadurch ist von einer gleichmäßigen Verteilung der Schüler*innen aus diesen Unterkünften auszugehen.

Die Stadtbezirksräte Buchholz-Kleefeld und Misburg-Anderten und der Ausschuss für Schule und Bildung wurden am 08.06.2020 durch die Informationsdrucksache "Information zur geplanten Neugründung einer zusätzlichen Grundschule am Standort Nackenberger Straße und damit verbundene Auswirkungen" (Nr. 1273/2020) über bevorstehende Auswirkungen in Kenntnis gesetzt. Anmerkungen sind auf Grund dieser Drucksache nicht erfolgt. Lediglich der Erhalt des Schulgebäudes Nackenberger Straße als zusätzliche Grundschule wurde seitens des damaligen Bezirksbürgermeisters in der Presse positiv aufgegriffen.

Zeitgleich hat die Verwaltung dem Stadtelternrat die Entwürfe der drei Beschlussdrucksachen zu dieser Thematik zur Verfügung gestellt und damit gemäß § 99 Abs. 1 NSchG die Möglichkeit gegeben, entsprechende Stellungnahmen zu den beschriebenen schulorganisatorischen Maßnahmen abzugeben. Folgende Rückmeldung erreichte die Verwaltung seitens des Stadtelternrats und des Schulelternrats der Grundschule Lüneburger Damm:
1. Der Vorstand des Stadtelternrates Hannover befürwortete die Änderungen der Schulbezirksgrenzen in der vorliegenden Form. Jedoch erfolgt die Befürwortung unter der Prämisse, dass die Schüler*innenbeförderung gewährleistet ist, sofern der Schulweg fußläufig nicht zu schaffen sei. Die Verwaltung geht in der Beschlussdrucksache „Veränderung des Schulbezirks der Grundschule Buchholz-Kleefeld II (AT)“ auf diese Thematik ein.
2. Gleichzeitig soll der Schulweg keine zusätzlichen Gefahrstellen durch z.B. Überqueren großer Verkehrsstraßen beinhalten. Diesbezügliche Bedenken bestehen bei der Querung der Karl-Wiechert-Allee. Die Anmerkungen wurde mit den zuständigen Fachbereichen Planen und Stadtentwicklung und Tiefbau rückgekoppelt. Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich um einen sicheren Schulweg, wenn Kinder eine Straße über einen gesicherten Überweg queren können und es möglich ist, Fußwege zu nutzen. Diese Bedingungen werden erfüllt.
3. Der Schulelternrat der Grundschule Lüneburger Damm befürchtet eine Gefährdung der Schüler*innen durch die Querung der Karl-Wiechert-Allee. Die Verwaltung hat gemeinsam mit dem Kontaktbeamten, Herrn Preusz, diese Bedenken genauer betrachtet und ist zu der Auffassung gekommen, dass die Kinder aus dem Heideviertel, die zukünftig dem Standort Nackenberger Straße zugeordnet werden, zunächst durch ein Wohngebiet mit 30er Zonen gehen können. Die Kreuzung Karl-Wiechert-Allee ist ampelgesichert und kann nach Auffassung der Verwaltung sicher gequert werden.
4. Im September 2020 hat das Kollegium der Grundschule Lüneburger Damm sich schriftlich zu den geplanten Änderungen geäußert. Es wurden Befürchtungen formuliert, die die Teilung des Heideviertels mit sich bringen könnte. Zu erwähnen sind dabei Trennung von bestehenden Freundschaften, ein schwer zu bewältigender Schulweg, eine nachhaltige Veränderung der Sozialstruktur der Schüler*innenschaft, Abnahme von Zitat: “monokulturell und monolingual deutsch aufwachsender Kinder“, sowie eine befürchtete Entwicklung zur Brennpunktschule.
Auf Grund der Bedenken zu der geplanten Teilung des Heideviertels hat die Verwaltung einen Alternativvorschlag erarbeitet, der von einer Teilung des Heideviertels absieht und gleichzeitig eine Verschiebung des Einzugsgebiets der Grundschule Lüneburger Damm in Höhe Roderbruchmarkt zur neuen Grundschule am Standort Nackenberger Straße hin, mit sich zieht. Diese Alternative hätte zur Folge, dass dann u.a. drei Flüchtlingsunterkünfte im Schulbezirk der neuen Grundschule am Standort Nackenberger Straße liegen würden. Um eine ungleichmäßige Verteilung der Sozialstruktur zu vermeiden und dem Wunsch der Schulleitung nach einer gleichmäßigen Zuordnung der Flüchtlingsunterkünfte zu entsprechend, hält die Verwaltung an ihrem Ursprungsvorschlag fest und legt diesen dem Stadtbezirksrat zur Beratung bzw. Beschlussfassung vor.

Die Verwaltung hat dem Interkreis Buchholz-Kleefeld die drei Drucksachen im Entwurf zugesandt und in seiner Sitzung am 05.10.2020 vorgestellt, Vertreter*innen des Stadtbezirsrates Misburg-Anderten wurden die Drucksachen am 22.10.2020 vorgestellt.
Ein geplanter Workshop mit Vertreter*innen des Schul- und Bildungsausschusses musste aus Termingründen entfallen. Die Verwaltung hat am 12.10.2020 aber auf elektronischem Weg um Stellungnahme zu den Drucksachen gebeten.
Auch der von der Verwaltung erarbeitete Alternativvorschlag zur Vermeidung der Teilung des Heideviertels wurde in den Sitzungen am 05.10.2020 und 12.10.2020 vorgestellt und den Mitgliedern des Schul- und Bildungsausschusses zur Kenntnis gegeben.

Die Verwaltung hat alle eingegangenen Anmerkungen geprüft und zu einzelnen konkreten Fragestellungen direkte Erläuterungen oder Informationen in Form von Zwischenmitteilungen versandt:

1. Die angesprochene zu kurze Grünphase an der Kreuzung Karl-Wiechert-Alee / Gerhard-Lossin-Straße wurde seitens des Fachbereichs Tiefbau als ausreichend beschrieben um Grundschulkinder gefahrlos passieren zu lassen, eine tiefergehende Prüfung soll jedoch durch den Fachbereich Tiefbau erfolgen.

2. Die Anzahl der Kinder die aus dem Stadtbezirk Misburg-Anderten zukünftig zur Grundschule Buchholz Kleefeld II (AT) gehen werden, wurde dem Stadtbezirksrat Misburg-Anderten auf Nachfrage mitgeteilt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Mit dieser Drucksache sind keine geschlechtsspezifischen Auswirkungen verbunden.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

40.11 
Hannover / 06.11.2020