Drucksache Nr. 2649/2015:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1814 – Aronstabweg -
Auslegungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
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2649/2015
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1814 – Aronstabweg -
Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1814 mit Begründung zuzustimmen und

2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Es sind keine Bevorzugungen oder Benachteiligungen bzgl. des Geschlechts, des Alters der Betroffenen oder einzelner anderer Gruppen zu erwarten.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Einfamilien-Reihenhäusern auf dem Grundstück Aronstabweg 9 geschaffen werden. Vom Planverfahren sind auch einbezogene Flächen, bestehend aus den Grundstücken Aronstabweg 3 bis 8a und einem Teilstück des Goldrutenweges, umfasst.

Die v. Nordeck Grundstücksverwaltung GbR beabsichtigt, 10 Einfamilien-Reihenhäuser in geschlossener Bauweise auf dem bisher unbebauten Grundstück zu errichten. Für die einbezogenen Flächen (Aronstabweg 3 bis 8a) soll entsprechend der realisierten Wohnbebauung ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden.

Die v. Nordeck Grundstücksverwaltung GbR hat einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB am 05.08.2014 gestellt.

Am 27.11.2014 wurde durch den Verwaltungsausschuss der Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1814 als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren gefasst.

Der Beschluss über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wurde am 10.12.2014 vom Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode gefasst. Dabei wurde folgendes Ziel formuliert:

– Neubau von 10 Einfamilien-Reihenhäusern am Aronstabweg –.

Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan Nr. 1814, die in der Zeit vom 02.01.2015 bis zum 02.02.2015 durchgeführt wurde, ist kein Schreiben eingegangen.

Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 16.01.2015 bis zum 19.02.2015 durchgeführt. Es gingen keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen ein.

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist in Anlage 3 beigefügt.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.

61.13 
Hannover / 25.11.2015