Drucksache Nr. 2640/2018:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1841 - Huberstraße -
Satzungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
 
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2640/2018
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1841 - Huberstraße -
Satzungsbeschluss

Antrag,

den vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1841 Huberstraße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 Abs. 1und § 58 Abs. 2 NKomVG als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Benachteiligungen von Altersgruppen, geschlechtsspezifische Benachteiligungen oder anderweitige gruppenbezogene Benachteiligungen sind nicht zu erkennen.

Kostentabelle

Durch die Planung entstehen keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt (siehe auch Anlage 2 zur Drucksache (Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1841, Abschnitt 14 Kosten).

Begründung des Antrages

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nachverdichtung eines Bestandsgrundstückes der Wohnungsgenossenschaft Kleefeld-Buchholz eG schaffen.

Auf der Grundlage eines mit der Landeshauptstadt Hannover abgestimmten Konzeptes sollen 26 Wohneinheiten entstehen. Die Planung sieht zwei dreigeschossige Wohnge-
bäude mit Staffelgeschoss sowie Tiefgarage vor. Um diesen veränderten Entwicklungsperspektiven für das Grundstück und seine Umgebung Rechnung zu tragen, ist die Änderung des Planungsrechtes erforderlich. Zur Anpassung des Planungsrechts sind auch die einbezogenen Flächen Gegenstand des Bebauungsplans.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1841 hat vom 05.07.2018 bis 17.08.2018 öffentlich ausgelegen. Abwägungsrelevante Stellungnahmen zur Planung sind nicht eingegangen.

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist als Anlage 3 beigefügt.

Die jetzt beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.

61.13 
Hannover / 08.11.2018