Die Landeshauptstadt Hannover betreibt 48 Einrichtungen mit insgesamt 3.759 Plätzen für Krippen-, Kindergarten- und Hortbetreuung.
Basis für die personelle Ausstattung ist das Niedersächsische Kindertagesstättengesetz (KTtaG), das besagt, dass gemäß § 4 Abs. 3 KitaG zwei geeignete Fach- oder Betreuungskräfte regelmäßig anwesend sein müssen .
Abweichend von der bisher gängigen Praxis fordert das Land Niedersachsen eine dauerhafte, parallele Anwesenheit ab dem ersten Abwesenheitstag.
Um zu ermitteln wie viele zusätzliche Stellen erforderlich sind, wurde ein Personalvolumen von insgesamt 360 Vollzeitstellen zugrunde gelegt. Mit 360 Vollzeitstellen lässt sich eine dauerhafte Anwesenheit von zwei Fach- oder Betreuungskräften im Gruppendienst sicherstellen.
Auf der Basis von 360 Vollzeitstellen wurden folgende Ausfallzeiten berücksichtigt
- 10 % Arbeitsunfähigkeit 36 Vollzeitstellen
- 12 % Urlaub 43 Vollzeitstellen
- 1,5 % Fortbildung 5 Vollzeitstellen
Dies ergibt insgesamt einen zusätzlichen Personalbedarf von 84 Vollzeitstellen.
Demgegenüber hat die Landeshauptstadt Hannover folgende Personalressourcen zusätzlich zur Verfügung gestellt: 8 zusätzliche Stellen im Gruppendienst, 22 Springer- und 28 Praktikantenstellen. Damit verbleibt ein Restvolumen von abschließend 25,45 Vollzeitstellen, die zusätzlich erforderlich werden, damit die gesetzlichen Anforderungen des KiTaG umgesetzt werden können.
Für die freien Träger der Jugendhilfe, die Kleinen Kindertagesstätten und die Kinderläden wurde der entsprechende Mittel für das zusätzliche Personal mit der Drucksache 0037/2017 N1 (Anlage 1) bereits beschlossen und entsprechend umgesetzt.