Drucksache Nr. 2636/2018:
Personalkosten für pädagogische Vertretungskräfte in städtischen Kindertagesstätten

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Jugendhilfeausschuss
In den Organisations- und Personalausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2636/2018
1
 

Personalkosten für pädagogische Vertretungskräfte in städtischen Kindertagesstätten

Antrag,

die Einrichtung von 25,45 Stellen für Vertretungskräfte des pädagogischen Personals im Gruppendienst der städtischen Kindertagesstätten zum 01.01.2019 zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das pädagogische Personal in den städtischen Kindertagesstätten steht Kindern jeden Geschlechts zur Verfügung. Es wird auf eine, sofern möglich, geschlechtergerechte Besetzung der pädagogischen Teams in den Kindertagesstätten geachtet.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 1.425.416,33 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -1.425.416,33 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -1.425.416,33 €
Die Kosten für eine Stelle im Kindertagesstättenbereich werden auf der Basis eines Mischwertes von Erstkraft (vergütet nach S 08b) und Zweitkraft (vergütet nach S 04) im Gruppendienst berechnet und betragen jährlich 56.008,50 Euro. 25,45 Vollzeitstellen kosten dementsprechend 1.425.416,33 €..
Die Aufwendungen sind im Verwaltungsentwurf des Doppel-Haushalt 2019/2020 veranschlagt.

Begründung des Antrages

Die Landeshauptstadt Hannover betreibt 48 Einrichtungen mit insgesamt 3.759 Plätzen für Krippen-, Kindergarten- und Hortbetreuung.

Basis für die personelle Ausstattung ist das Niedersächsische Kindertagesstättengesetz (KTtaG), das besagt, dass gemäß § 4 Abs. 3 KitaG zwei geeignete Fach- oder Betreuungskräfte regelmäßig anwesend sein müssen .
Abweichend von der bisher gängigen Praxis fordert das Land Niedersachsen eine dauerhafte, parallele Anwesenheit ab dem ersten Abwesenheitstag.

Um zu ermitteln wie viele zusätzliche Stellen erforderlich sind, wurde ein Personalvolumen von insgesamt 360 Vollzeitstellen zugrunde gelegt. Mit 360 Vollzeitstellen lässt sich eine dauerhafte Anwesenheit von zwei Fach- oder Betreuungskräften im Gruppendienst sicherstellen.

Auf der Basis von 360 Vollzeitstellen wurden folgende Ausfallzeiten berücksichtigt
  • 10 % Arbeitsunfähigkeit 36 Vollzeitstellen
  • 12 % Urlaub 43 Vollzeitstellen
  • 1,5 % Fortbildung 5 Vollzeitstellen

Dies ergibt insgesamt einen zusätzlichen Personalbedarf von 84 Vollzeitstellen.

Demgegenüber hat die Landeshauptstadt Hannover folgende Personalressourcen zusätzlich zur Verfügung gestellt: 8 zusätzliche Stellen im Gruppendienst, 22 Springer- und 28 Praktikantenstellen. Damit verbleibt ein Restvolumen von abschließend 25,45 Vollzeitstellen, die zusätzlich erforderlich werden, damit die gesetzlichen Anforderungen des KiTaG umgesetzt werden können.

Für die freien Träger der Jugendhilfe, die Kleinen Kindertagesstätten und die Kinderläden wurde der entsprechende Mittel für das zusätzliche Personal mit der Drucksache 0037/2017 N1 (Anlage 1) bereits beschlossen und entsprechend umgesetzt.
51.4 
Hannover / 08.11.2018