Drucksache Nr. 2633/2023:
Veränderungssperre Nr. 124 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes
Nr. 1884 – Kabelkamp

Inhalt der Drucksache:

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Veränderungssperre Nr. 124 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes
Nr. 1884 – Kabelkamp

Antrag,

für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 1884 nach den §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die Veränderungssperre Nr. 124 - Anlage 2 - als Satzung zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Satzung über eine Veränderungssperre ist ein formales Plansicherungsinstrument, das die gegenwärtige städtebauliche Situation in dem Gebiet vor dem Inkrafttreten des künftigen Bebauungsplans vor unerwünschten Veränderungen schützt. Eine Auseinandersetzung mit Gender-Aspekten erfolgt daher erst mit einer inhaltlichen Befassung im Rahmen der weiteren Beschlüsse zu dem Bebauungsplanänderungsverfahren.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Die Satzung über eine Veränderungssperre ist ein formales Plansicherungsinstrument, das die gegenwärtige städtebauliche Situation in dem Gebiet vor dem Inkrafttreten des künftigen Bebauungsplans vor unerwünschten Veränderungen schützt. Das Bebauungsplanverfahren dient einzig dem Ausschluss bestimmter Arten von Vergnügungsstätten. Hieraus ergeben sich weder negative noch positive Auswirkungen auf das Klima.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Mit dem Bebauungsplanverfahren Nr. 1884 soll auf den Grundstücken direkt an der Vahrenwalder Straße zwischen Wohlenbergstraße und Mittellandkanal und zusätzlich auch auf den Grundstücken Wohlenbergstraße 3, Kabelkamp 2 bis 10 (gerade) sowie Kabelkamp 1D und Kabelkamp 3 bis 9 (ungerade) ein Gewerbegebiet ausgewiesen werden. Städtebauliches Ziel ist es, den genannten Bereich in einen modernen Büro-, Dienstleistungs- und Gewerbestandort zu entwickeln. Daher sind gewinn- und erotikorientierte Vergnügungsstätten planerisch nicht erwünscht und sollen ausgeschlossen werden.

Für das Grundstück Vahrenwalder Straße Nr. 253 liegt ein Bauantrag für ein Wettbüro vor. Wettbüros führen als gewinnorientierte Vergnügungsstätten zu Mietpreisverzerrungen, Imageverlust und negativen Auswirkungen für das Ortsbild und gefährden damit die Entwicklungsziele des Plangebietes.

Auf Grundlage des durch den Verwaltungsausschusses am 14.05.2020 gefassten Aufstellungsbeschluss, der am 03.06.2020 bekannt gemacht wurde, ist das o.g. Vorhaben gemäß § 15 BauGB im März 2023 für die Dauer von 12 Monaten zurückgestellt worden. Das laufende Bebauungsplanverfahren wird voraussichtlich über diesen Zurückstellungszeitraum hinaus andauern. Zur weiteren Sicherung der Planung ist es daher erforderlich, die Veränderungssperre Nr. 124 zur Ablehnung des der Planung entgegenstehenden Baugesuchs zu erlassen.

61.11 
Hannover / Dec 19, 2023